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Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
  • Verhältnis des Römischen zum Deutschen Bergrecht
  • Die Bergbaufreiheit und die Allmende
  • Die Bergwerksabgaben
  • Waren die Bergwerke im Mittelalter ein rechtliches Zubehör zu Grund und Boden ?
  • Begriff der Regalien
  • Begriff des Bergregals
  • Begriff der Bergbaufreiheit
  • Über das Alter des Bergregals
  • Über den Beweis der Regalität der Bergwerke
  • Das Ungarische (Schemnitzer) Bergrecht
  • Das Böhmisch-Mährische Bergrecht
  • Das Sächsische (Freiberger) Bergrecht
  • Die schlesischen Goldrechte
  • Die Tyrolischen Bergwerksordnungen
  • Die Harzer Bergordnungen
  • Die Bergwerksordnungen für Admont
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im Sachsen- und Schwabenspiegel
  • Bergregal und Bergbaufreiheit in England
  • Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
  • Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter
  • Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus den in § 22 aufgeführten Urkunden
  • Die Urkunden, betreffend das Metallregal bis zum Jahre 1300
  • Ergebnis aus dem im § 24 besprochenen Urkunden
  • Das Bergregal, die Bergbaufreiheit und die Altgermanische Agrarverfassung
  • Die Fortentwicklung des Bergregals und der Bergbaufreiheit vom 14. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts
  • Die Bergbaufreiheit, das Erstfinderrecht, der bergrechtliche Fund und die bergrechtliche Mutung im Verhältnisse zum Bergregale
  • Die rechtliche Natur der regalen Mineralien vor und nach der Verleihung. Das Bergwerkseigentum
  • Bergregal und Bergbaufreiheit im heutigen Recht

Full text

2. Grundzüge. 
■ Es werden freiwillige, regelmäßige Sparbeiträge bei den 
Lohn- oder Gehaltszahlungen einbehalten und diesen Spar 
geldern besondere Vorteile von der Firma zugewendet. 
3. Zur Benutzung Berechtigte. 
Zur Benutzung der Spareinrichtung sind berechtigt: 
Sämtliche Arbeiter und Wochenlohn empfangenden 
Werkstatt- oder Bureauangestellten ohne Rücksicht 
auf ihren Verdienst; 
die Monatsgehalt beziehenden Beamten, sofern ihr 
Jahresgehalt ohne Gratifikation usw. 3000 dl nicht 
übersteigt. 
4. Höhe der Sparbeiträge und Form der Einzahlung. 
Die Höhe der Sparbeiträge wird wie folgt bestimmt: 
bei 14tägiger Lohnzahlung: 
Mindestbetrag 1 <M, Höchstbetrag 20 dl für die 
14tägige Lohnperiode, jedoch stets nur volle Mark 
beträge ; 
bei monatlicher Zahlung: 
Mindestbetrag 3 dl, Höchstbetrag 40_ dl für den 
Monat, jedoch mit Ausnahme des Mindestbetrages 
nur durch 5 teilbare Beträge. 
Die Erhebung erfolgt in der Regel mittels Abzuges bei den 
Lohn- und Gehaltzahlungen. 
5. Freiwilligkeit der Beiträge. 
Die Erhebung von Sparbeiträgen erfolgt nur auf Antrag. 
Wer sich an der Spareinrichtung beteiligen will, hat dies dem 
Sparbureau unter Angabe des zu erhebenden Sparbeitrages, 
sowie Namens, Fabriknummer und Wohnung mitzuteilen. For 
mulare zu diesen Mitteilungen werden bei den Meistern, dem 
Portier und an der Kasse bereit gehalten, auch kann die Zahl 
tüte, welche von Zeit zu Zeit mit einem entsprechenden Auf 
drucke versehen ist, zu diesem Zwecke benutzt werden. 
Eine Erhöhung des im Anträge bezeichnten Sparbeitrages 
bis zum Höchstbetrag ist jederzeit zulässig. Ebenso ist es 
jederzeit gestattet, den Beitrag herabzusetzen oder auch die 
Einzahlung von Sparbeiträgen vorübergehend oder gänzlich 
einzustellen. 
6. Verzinsung der Spargelder und Prämienverlosung. 
Für die Spargelder werden bis auf weiteres 6°/o Zinsen 
vergütet. Den Betrag von 3000 dl übersteigende Guthaben 
sind in Beträgen von nicht unter 100 dl an die Beamten- und 
Arbeiter-Sparkasse zu übertragen, die 5°/o Zinsen zahlt und 
Sparkassenbücher ausgibt. 
Neben den Zuschüssen, die die Firma zur Zahlung des 
Zinssatzes von 6% leistet, und neben den Verwaltungskosten 
der Spareinrichtung, die die Firma allein trägt, stellt sie all 
jährlich ein weiteres Prozent der am Ende des Jahres vor 
handenen Sparguthaben als
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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