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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

170 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
gebenden Einnahmen ist als Richtschnur zu betrachten, daß dieselben 
gewiß nicht zur Deckung laufender Ausgaben verwendet werden 
dürfen. Es sollen entweder andere, zweckmäßigere Vermögens- 
gegenstände angeschafft werden (z. B. Eisenbahnen), wodurch das 
aktive Staatsvermögen unverändert bleibt, resp. nutzbringende 
Investitionen ausgeführt werden, oder sollen Staatsschulden getilgt 
werden, wodurch das passıye Vermögen vermindert wird. 
4. Kolonien. Von besonderer Wichtigkeit ist in der Gegen- 
wart der staatliche Grundbesitz in den Staaten jenseits des Ozeans, 
wo der Staat zum Zwecke der Ansiedelung Grundbesitz zu billigen 
Preisen verkauft. So betrug z. B. in einzelnen australischen 
Kolonien der Erlös aus dem Verkauf von Staatsländereien 80 bis 
100 Millionen Pfund Sterling. 
5. Konfiskation. Auch Konfiskation von Grundbesitz ist 
in einzelnen Fällen als zweckmäßiges Mittel zur Deckung der Staats- 
bedürfnisse beobachtet worden. Von den durch die französische 
Revolution durchgeführten Konfiskationen abgesehen, hat in neuerer 
Zeit die Konfiskation der Kirchengüter in Italien ein finanzielles 
Interesse gehabt. Solche Konfiskationen sind aber, vom juristischen 
Standpunkte abgesehen, auch aus Zweckmäßigkeitsgründen oft 
zweifelhafter Natur. Nicht selten bedeutete der Verkauf der Staats- 
güter einfach eine Vergeudung. 
6. Betriebssysteme. Was die Betriebssysteme bei den 
Domänen betrifft, so zeigen dieselben wesentliche Unterschiede. 
Das Betriebssystem soll so gewählt werden, daß es wirtschaftlich 
und finanziell günstige Resultate biete. Das erste System ist das 
der eigenen Regie. In der Frühperiode der Landwirtschaft und 
bei geringerem Grundbesitz kann dieses System entsprechend sein, 
doch ist es kaum aufrechtzuerhalten bei höherer Kultur und großem 
Grundbesitz. Hiervon abgesehen kann es bloß zur Ergänzung anderer 
staatlicher Institutionen, so namentlich landwirtschaftlicher Schulen 
Gestüte, Versuchsstationen usw. Anwendung finden. Auch zu Muster- 
wirtschaften ist es gut zu verwenden, jedoch nur in dem Sinne, 
daß diese Wirtschaften Instrumente des technischen Fortschrittes 
seien; im engeren Sinne genommene Musterwirtschaften bringen nur 
selten Nutzen, denn entweder sind die anderen Landwirte in der- 
selben Lage wie der Staat in Hinsicht der Einführung von Reformen 
oder sie verfügen weder über genügende Fachkenntnis noch über 
das nötige Kapital, um musterhafte Wirtschaft einzuführen. Von 
den angeführten Ausnahmefällen abgesehen, spricht gegen die Kigen- 
wirtschaft des Staates alles das, was gewöhnlich gegen die wirt- 
schaftliche Tätigkeit des Staates angeführt wird: das geringe Interesse
	        

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Report on the Trade in Refrigerated Beef, Mutton and Lamb. Stat. Off., 1925.
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