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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

174 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
mungen, die einen großen bureaukratischen Apparat notwendig 
machen, weshalb der früher gegen die Staatsunternehmungen ge- 
brauchte Einwand des Bureaukratismus nicht mehr stichhaltig ist; 
b) viele der modernen Unternehmungen (Versorgung mit Kraft- 
quellen usw.) sind mehr administrativer als spekulativer Natur, so 
zum großen Teil das Verkehrswesen, aber auch das Versicherungs- 
wesen, selbst das Kreditwesen usw.; hier weist der Staat also gegen- 
über den Privatunternehmungen keine besondere Inferiorität auf. 
2. Rationelle Verwendung der Einnahmen. Bei 
dem gesamten privatwirtschaftlichen Erwerb des Staates, aber ganz 
besonders bei den gewerblichen und kaufmännischen Unternehmungen 
spielt die Frage der Verwendung der Einnahmen eine bedeutende 
Rolle. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das aus diesen Unter- 
nehmungen fließende Einkommen zweifacher Natur ist. Ihrer all- 
gemeinen Natur nach sind diese Einnahmen Staatseinnahmen, wie 
andere Einnahmen und daher bestimmt, zur Deckung des Staats- 
bedarfes zu dienen. Diese Einnahmen haben aber überdies eine 
spezielle Natur, die mit ihrer Quelle, der Unternehmung, zusammen- 
hängt und dieser am nächsten steht. Es gilt daher für die Kin- 
nahme dieselbe Regel, wie für die Einnahmen jeder Unternehmung. 
Diese Einnahme muß daher in erster Reihe der Natur der Unter- 
nehmung entsprechend verwendet werden. Es braucht nicht gesagt 
zu werden, daß vom Rohertrag die Produktionskosten im weitesten 
Sinne, Amortisation, Versicherung usw., gedeckt werden müssen. 
Aber auch bei Verwendung des Reinertrages darf nicht von der 
Auffassung ausgegangen werden, daß derselbe in seiner Gänze zur 
Deckung des Staatsbedarfes verwendet werden darf. Denn in 
erster Reihe steht eben im Interesse der Staatsfinanzen das Unter- 
nehmen selbst und dessen organische Entwicklung. Aus dem Rein- 
ertrag muß also vor allem für die Weiterentwicklung, Stärkung, 
Ausdehnung des Unternehmens, Tilgung von drückenden Schulden, 
Einführung neuer Geschäftszweige gesorgt werden. Der Reinertrag 
will gewissermaßen zu seiner Quelle zurückkehren. Sind diese 
Interessen versorgt, dann muß für diejenigen Opfer gebracht werden, 
die bei dem Unternehmen tätig sind, soferne ihre Versorgung, Be- 
zahlung ungenügend ist; also günstigere Bezahlungsverhältnisse für 
Arbeiter, Beamte usw. Ferner wird eine rationelle Leitung dann 
auch den Kundenkreis des Unternehmens berücksichtigen und nach 
Möglichkeit die Preise herabsetzen. Dies ist nur dort überflüssig, 
wo die Kundschaft ohnedies schon zu einem minimalen Preise be- 
friedigt wird. So war z. B. im allgemeinen bei der Post vor dem 
Kriege jenes Minimum des Tarifes erreicht, daß, mag die Ein-
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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