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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

182 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
Rolle spielt, da dasselbe im feindlichen Lande vom Sieger in An- 
spruch genommen werden darf. Leider haben im Weltkriege unsere 
Gegner auch das Privatvermögen in Beschlag genommen. Dann ist 
noch darauf hinzuweisen, daß es vom Standpunkte des Krieges von 
großer Bedeutung ist, wenn ein Staat im Besitz von ausländischen 
und namentlich den Feind belastenden Wertpapieren ist. 
Was die Darstellung und namentlich die statistische Erfassung 
des Staatsvermögens betrifft, so ergeben sich hier große Schwierig- 
keiten. Da es sich eventuell um kolossale Wertmassen handelt, 
die entweder gar nicht oder nur äußerst selten in Verkehr kommen 
— Wälder, Bergwerke —, ferner um Gegenstände mit Affektions- 
wert, so entbehren hier die Schätzungen zum ‚Teil der sicheren 
Basis. Auch die Abschätzung von nutzbaren Rechten hat ihre 
Schwierigkeit. 
Vom finanzpolitischen Standpunkte läßt sich wohl, namentlich 
nach den Erfahrungen der neuesten Zeit, nicht bezweifeln, daß es 
von Vorteil ist, wenn der Staat über ansehnlicheres Vermögen. ver- 
fügt, in erster Reihe natürlich solches, welches die Erfüllung der 
Staatszwecke zu befördern vermag. Überdies ist es wünschenswert, 
daß der Staat auch solche Vermögensteile besitze, die produktiver 
Natur sind, solche ferner, die entsprechende Liquidität besitzen usw. 
Mag auch die Aufstellung einer Vermögensbilanz nur mit großer 
Vorsicht zu bewerkstelligen und mit noch größerer Vorsicht zu be- 
nutzen sein, so wird nichtsdestoweniger eine Vermögensbilanz die 
notwendige Ergänzung des Staatsvoranschlages und der Staats- 
rechnung bilden. 
Infolge der Friedensverträge haben die niedergerungenen 
Staaten an Staatsvermögen Bedeutendes eingebüßt, das den über- 
legenen Staaten zugute gekommen ist. So hat Ungarn seine be- 
deutenden staatlichen Forste, Bergwerke, namentlich Salzlager, 
staatliche Domänen, Eisenbahnen, Gebäude usw. verloren. Anderer- 
seits ist durch die Vermögensabgabe von landwirtschaftlichem Boden 
bedeutender Zuwachs an Landflächen für den Staat erfolgt, die aber 
hauptsächlich für die Bodenreform benutzt werden. 
Ein Zuwachs bzw. eine Umgestaltung des Staatsvermögens findet 
auch durch die Kapitalsbeteiligung des Staates an verschiedenen, 
namentlich industriellen Unternehmungen statt, ferner durch die 
notwendige Beteiligung an der Hilfsaktion für leidend gewordene 
Unternehmungen. Stiftungen, Schenkungen tragen zur Vermehrung 
des Staatsvermögens bei. 
Unter allen Umständen wird der Staat über ein mehr weniger
	        

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Kritische Geschichte Der Nationalökonomie Und Des Socialismus. Grieben, 1875.
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