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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

III. Teil. I. Abschnitt. Allgemeines und Historisches. 185 
Staates tritt die gemeinnützliche Rolle der Regalien stärker in den 
Vordergrund, die Regalien verlieren immer mehr den finanziellen 
Charakter. Sie gewinnen allgemein den Charakter von namentlich 
im Interesse der Volkswirtschaft wichtigen Verwaltungszweigen. 
Es ist eine lehrreiche Erscheinung, daß manche staatliche 
Institute, insolange dieselben als Einnahmsquellen behandelt wur- 
den, anstatt Einkommen Defizit ergaben, dagegen dort, wo das 
Kinnahmeprinzip aufgegeben wurde und die betreffenden Institute 
rein als wichtige Institute des öffentlichen Lebens behandelt wer- 
den, bedeutende Einnahmen liefern. 
Einen Schritt weiter geht Sonnenfels, der die Regalien 
überhaupt nicht als wirtschaftliche Einnahmsquellen betrachtet, mit 
Ausnahme jener, welche eigentlich Steuern sind (Salz, Tabak); die 
übrigen kommen in der Finanzwissenschaft überhaupt nicht in Be- 
tracht. Mit dem Aufgeben des finanziellen Zweckes haben die 
Regalien überhaupt aus der Finanzwissenschaft zu verschwinden, 
wenigstens als selbständige Einnahmsquellen; sie werden zu wich- 
tigen Instituten der volkswirtschaftlichen Verwaltung. Die für die 
Benutzung dieser Verwaltungszweige entrichete Geldleistung hat 
den Charakter der Gebühr. Das ist auch die einzig richtige Auf- 
fassung der einstigen Regalien, die ganz zerfließen und sich nur 
als Gebühren erhalten können. 
Wenn die auf solche Weise umgestalteten Staatsinstitute trotz- 
dem nicht das Gebührenprinzip anwenden, sondern die Gegenleistung 
nach der Natur des Preises festsetzen und auf diese Weise großes 
Einkommen liefern, so halten wir es doch nicht für gerechtfertigt, 
diese Einkommen Steuereinkommen zu nennen, wie dies Cohn 
tut. Diese Einnahmen (Post, Telegraph, Eisenbahn) bilden Unter- 
nehmergewinn, wie ja diese Unternehmungen mehr in den Kreis 
der wirtschaftlichen Einnahmsquellen des Staates gehören. Denn 
auch dann, wenn diese Unternehmungen monopolistisch organisiert 
sind, und der Staat nicht das Steuerprinzip, sondern das Preis- 
bildungsprinzip anwendet, besitzt das Einkommen Betriebscharakter. 
Die monopolistische Organisation verursacht hier keine wesentliche 
Veränderung, da wir ja wissen, daß in der Gegenwart auch auf 
dem Gebiete des Wirtschaftlebens sich monopolistische Strömungen 
stark geltend machen; trotzdem sagen wir nicht, daß die dort kon- 
stituierten Preise den Preischarakter verlieren und zu steuerartigen 
Leistungen werden. 
Wenn die Regalien im allgemeinen aus der Finanzwissenschaft 
auch verschwinden, so verbleibt doch ihre historische Bedeutung, 
die vor allem darin besteht, daß eigentlich die Regalien das erste
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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