Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

2 4. Buch. . V. Teil. Die Steuern. 
Öffentliche Dienstleistungen zu liefern, oder nach einer anderen 
Auffassung, jenen Teil, jene Voraussetzungen der Produktion und 
überhaupt des Wohlergehens der Einzelnen herbeizuschaffen, welche 
der Einzelne sich zu sichern nicht imstande ist; und diese Leistungen 
bietet der Staat gewissermaßen zum Kaufe an. Der prinzipielle 
Fehler dieser Auffassung steckt darin, daß sie Unmögliches an- 
strebt. Denn wenn es auch Fälle gibt, wo die Tätigkeit des Staates 
unmittelbar Einzelnen zum Vorteil gereicht, doch in den meisten. 
Fällen ist es unmöglich festzusetzen, welchen Vorteil der Einzelne 
von der Tätigkeit des Staates hat, schon aus dem Grunde, da ja 
ein großer Teil der Staatstätigkeit negativ, präventiv ist, wo es 
noch zweifelhaft ist, ob sie überhaupt nötig war, noch zweifelhafter, 
wem sie Schutz gegen Krankheit, gegen Rechtsverletzungen usw. 
geboten hat. Eine Reihe von Tätigkeiten des Staates geschehen 
deshalb, weil die Betreffenden zahlungsunfähig sind, also nicht in 
der Lage sind, Lasten zu tragen. Dann gibt es Fälle, wo die 
Staatsausgaben überhaupt nicht mit Verwaltungstätigkeiten unmittel- 
bar zusammenhängen, z. B. die Last der Staatsschulden, welche 
nicht für gewisse administrative Zwecke aufgenommen wurden, 
sondern Folge der unzureichenden Einnahmen sind. 
Aber auch dort, wo es möglich wäre festzusetzen, wer die 
Leistung des Staates in Anspruch genommen hat, auch dort ist 
auf den Umstand Rücksicht zu nehmen, daß sobald der Staat eine 
gewisse Funktion ausübt, dies schon beweist, daß diese Funktion 
auch von staatlichem Interesse ist, sein muß, der Staat dieselbe 
also nicht bloß im Interesse des Einzelnen ausübt. Diese Auf- 
fassung ist daher falsch, sie läßt den hohen Beruf des Staates 
außer Auge und betrachtet denselben mehr als eine Interessen- 
vereinigung, eine Art Aktiengesellschaft. Diese Auffassung strebt 
aber auch das Unmögliche an, denn bei den wichtigsten staatlichen 
Funktionen ist es ganz unmöglich festzusetzen, wem dieselben zum 
Vorteile gereichten. Nur insofern kann diese Theorie ganz im 
allgemeinen akzeptiert werden, als unter gewissen Umständen der 
Staat für gewisse gesellschaftliche Gruppen (Grundbesitz, Kapital, 
Bankinteresse usw.) mehr weniger leistet. Auch Lotz*) führt 
wichtige Argumente gegen die Aquivalenztheorie an und bemerkt, 
daß ein größerer Staat, der die Hauptsteuerarten nach diesem 
Prinzip abgemessen hätte, nicht bekannt ist. Ebenso weist Stamp 
die Aquivalenztheorie als praktisch undurchführbar zurück *). % 
Vom Standpunkte der Besteuerung nach dem Interesse ist die 
1) Finanzwissenschaft 5. 243. 
2) a..a. 0.8.6. 
RZ
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.