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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

De 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
liche Funktion zu versehen hat. Nicht volle Steuerkraft ist jene, 
aus der wohl die Lebensbedürfnisse gedeckt werden können, aber 
sonstige Ausgaben, so für die soziale Versicherung, nicht gedeckt 
werden können. Noch geringer ist. jene Steuerkraft, aus der selbst 
die Lebenserhaltung nicht gesichert werden kann. Auch die volle 
Steuerkraft zeigt Abstufungen nach Wohnort, Familienzahl usw. 
Hieraus folgt, daß die individuellen Einkommen gerechterweise 
nicht nach dem gleichen Steuerfuß besteuert werden können, sondern 
derselbe muß sich den das Einkommen beeinflussenden Verhältnissen 
anschmiegen. Zu diesen Verhältnissen gehören namentlich die 
folgenden: 1. Die Größe des Einkommens. 2. Die Natur der 
Steuerquellen. In dem aus Vermögen stammenden Einkommen 
steckt caeteris paribus größere Steuerkraft, als in dem aus Erwerb 
stammenden, das größeren Wechselfällen ausgesetzt ist, nach einer 
gewissen Zeit abnimmt oder ganz versiegt, endlich einen Teil zur 
Vermögens- oder Rentenbildung abgeben muß. 3. Die Zahl der 
Personen, die aus dem Einkommen erhalten werden: dasselbe Ein- 
kommen kann einen größeren Teil dem Staate abtreten, wenn es 
bloß der Erhaltung eines Menschen, z. B. eines Junggesellen dient, 
als wenn es einer zahlreichen Familie die Erhaltung sichern soll. 
4. Der Wohnort, denn von demselben Einkommen wird die Be- 
dürfnisbefriedigung: in der Stadt einen größeren Teil in Anspruch 
nehmen, als auf dem Lande. 
Kin einfaches Beispiel zeigt die Richtigkeit des Prinzipes der 
Progression. Ein Gewerbsmann, der 10000 Mark im Jahre ver- 
dient, wird dem Staate nur wenig Opfer zu bringen imstande sein 
und fünf Gewerbsleute, von denen einzeln jeder 10000 Mark ver- 
dient, also insgesamt 50000 Mark, werden dem Staate gleichfalls 
nur wenig zu opfern imstande sein. Wenn wir dagegen einen 
solchen Gewerbsmann nehmen, der allein 50000 Mark verdient, so 
werden wir finden, daß derselbe weit mehr zu opfern vermag, als 
die obigen fünf Gewerbsleute zusammengenommen. Dieser Tatsache 
gab schon Friedrich der Große Ausdruck, als er sagte, daß 
ein reicher Mann, der ein Einkommen von 5000 Taler besitzt, auch 
die Hälfte dieses Einkommens als Steuer bezahlen kann, da er 
noch immer seinen Lebensbedarf decken könnte, während Jemand, 
dessen Einkommen bloß 80 Taler beträgt, viel opfern würde, wenn 
er einen Taler Steuer bezahlen würde. 
Eine der schwierigsten Aufgaben der Steuerpolitik ist die 
richtige Festsetzung des Steuerschlüssels. Wenn der Staat keine 
Rücksicht nimmt auf die Verschiedenheit der in verschiedenen KEin- 
kommen ruhenden Steuerkraft, also große und kleine Einkommen 
>04
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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