Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

5 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
füllen, namentlich braucht daraus nicht ein Teil zur Schaffung von 
Vermögen verwendet zu werden, dieses muß auch diese Funktion 
erfüllen; jenes ist unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, dieses 
nicht, usw. Die Leistungsfähigkeit des aus Vermögen stammenden 
Einkommens ist daher in der Regel größer *). 
Doch begegnen wir auch Schriftstellern, die auch diese Form 
der Progression zurückweisen, so Vocke, Fuisting u. a. Im 
allgemeinen kann nach Vocke’s Ansicht das unfundierte Ein- 
kommen keine Steuerbegünstigung beanspruchen, weder ın der Form 
eines niedrigeren Steuerfußes, noch ini der Form einer KExtra- 
besteuerung des fundierten Einkommens (z. B. in Form einer Ver- 
mögenssteuer). Nur in einzelnen Fällen, auf Grund der geringeren 
Leistungsfähigkeit des Steuersubjektes kann das nicht fundierte 
Einkommen begünstigt werden. Denn es gibt viele Fälle des nicht 
fundierten Einkommens, in welchen dasselbe gar keine Begünstigung 
verdient. Es gibt nicht fundierte Einkommen, die so vollkommen 
gesichert sind, daß die betreffende Person von dem Zwang der 
Kapitalbildung zur Sicherheit ihrer Zukunft vollkommen befreit ist. 
In anderen Fällen wieder genießt dasselbe Individuum {fundiertes 
und unfundiertes Einkommen, auch hier ist die Kapitalbildung 
überflüssig. Das unfundierte Einkommen kann also nur dort eine 
Sonderbehandlung in Anspruch nehmen, wo zur Sicherung der Zu- 
kunft ein Teil des Einkommens zur Kapitalbildung verwendet 
werden muß. Doch kann auch hier wieder nicht jeder beliebige 
Teil des ersparten Einkommens die Begünstigung in Anspruch 
nehmen, denn dann könnten gerade die geeignetsten Steuerquellen 
der Besteuerung entgehen, sondern nur jener Betrag, welcher nötig 
ist, damit das Steuersubjekt sich für Krankheitsfall und für das 
Alter ein seinem beruflichen Einkommen gleiches Einkommen 
sichere, ebenso für den Todesfall seine Familie vor Armut bewahre 
und die Erziehungskosten der Kinder bis zu ihrem Heranwachsen 
decke. Da also die Fälle sehr verschieden sich gestalten, da in 
vielen Fällen fundiertes und unfundiertes Einkommen nicht getrennt 
werden können (Landwirtschaft, Gewerbe, Handel) verwirft Vocke 
die Unterscheidung auf Grund der Qualität der Steuerquellen, 
!) In seiner Finanzrede vom 28. April 1925 sagt der englische Finanz- 
minister Churchill: Der Unterschied zwischen der Lage des hochbezahlten 
Kopfarbeiters — gänzlich abhängig von seiner, der Erschöpfungsgefahr ausgesetzten, 
geistigen Arbeit, mit einem vollständig von seiner Gesundheit abhängigen Ein- 
kommen, und in seiner Fürsorge für Weib und Kind gänzlich beschränkt auf 
bei Lebzeiten aufgebaute Versicherungsfonds — und der Lage des Besitzers des 
gleichen Einkommens aus Kapitalsanlagen ist zu offensichtlich, um noch weiterer 
Erörterung zu bedürfen Inhülsen, Finanzarchiv, 1925, II. Bd. S. 136). 
06
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.