Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Existenzminimums. 5309 
über kann wieder von gegenteiliger Seite eingewendet werden, daß 
der Staat selbst zu den dringendsten menschlichen Bedürfnissen 
gehört, da der Kulturmensch außerhalb des Staates nicht zu 
existieren vermag, zur Deckung der Staatsbedürfnisse müssen also 
auch diejenigen Einkommen beitragen, die nur die ersten Lebens- 
bedürfnisse zu decken vermögen. Es stehen hier zwei unversöhn- 
lich scheinende Gegensätze einander gegenüber. Doch muß gesagt 
werden, daß die Verletzung der letztangeführten Auffassung weniger 
gefährlich ist. Es muß gewünscht werden, daß das allgemeine 
Wohlbefinden auf solche Stufe steige, daß Jedermann zur Erhaltung 
des Staates sein Scherflein beitragen könne... Wo dieser Zustand 
nicht erreicht ist, dort sollen die kleinsten Einkommen, die nur zur 
notdürftigen Befriedigung der Lebensbedürfnisse genügen, von der 
Steuer befreit sein, von welchem Prinzip nur dann Abstand ge- 
nommen werden könnte, wenn sonst die Deckung der Staatsbedürf- 
nisse unmöglich wäre. 
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums stützt sich außer den 
angeführten Argumenten noch auf zwei Voraussetzungen. Erstens, 
daß es sich hier nur um die Einkommensteuer handelt, da bei 
Realsteuern die Steuerfreiheit des Existenzminimums rationell nicht 
durchzuführen ist. Es handelt sich also hier um die Steuerfreiheit 
bei den Personalsteuern als direkten Steuern, also natürlich nicht 
um Steuerfreiheit bei den indirekten Steuern, den Verzehrungs- 
steuern. Dann ist die Steuerfreiheit des Existenzminimums bei den 
Personalsteuern noch damit begründet, daß die kleinen Steuerkräfte 
bei den Verzehrungssteuern in höherem Maße, ja oft progressiv in 
Anspruch genommen werden, da die Verzehrungssteuern zum Teile 
solche Gegenstände erfassen, die namentlich in der Konsumtion der 
unteren Klassen eine große Rolle spielen und hier auch bei der 
größeren Prolifikation die Zahl der Familienglieder durchschnittlich 
größer ist als bei den wohlhabenderen Klassen. Jenes von Held 
angeführte Gegenargument, daß die Besteuerung schon deshalb all- 
gemein sei, damit in jedem Staatsbürger das Pflichtgefühl sich ent- 
wickle, ist kaum ernstlich zu nehmen. 
2. Progression und Steuerfreiheit des Existenz- 
minimums. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums und die 
progressive Besteuerung der höheren Einkommen sind Folgen des- 
selben Prinzipes, des Prinzips der gerechten Steuerverteilung. Trotz- 
dem werden beide Einrichtungen von den Autoren der Finanzwissen- 
schaft verschieden beurteilt. Roscher und Nasse sind konse- 
quent und verurteilen beide, ebenso Mayer und Vocke, die beide 
billigen. Mill, Leroy-Beaulieu, Umpfenbach, Rössler 
-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

L’ Allemagne Économique Ou Histoire Du Zollverein Allemand. Ainé, 1874.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.