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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 341 
Erwerbs- resp. Ertragssteuern bilden. Der Staat kann ferner bei 
Einrichtung der Steuern vom Verkehr ausgehen, insofern als die 
Gewinnung des Einkommens in der Regel auf dem Wege einzelner 
Verkehrsakte geschieht. Diese Auffassung führt zum System der 
Verkehrssteuern. Endlich kann der Staat die Orientierung über 
die Leistungsfähigkeit der Individuen durch Erforschung der Ver- 
brauchserscheinungen suchen und gelangt so zum System der Ver- 
zehrungssteuern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Produktion, 
der Umlauf, die Verzehrung in Beziehung zum Einkommen stehen. 
Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß die Feststellung dieses Ver- 
hältnisses außerordentlich schwierig ist, weshalb diese Steuersysteme 
jedenfalls zu großen Irrtümern führen können. Größere Genauig- 
keit wäre noch zu erreichen, wenn der Staat danach streben würde, 
in dem Falle der Produktionssteuern alle Zweige der Produktion, 
im Falle der Verkehrssteuern alle Zweige des Verkehrs, in dem 
Falle der Konsumtion alle Zweige der Konsumtion zu erforschen 
und wenn dies auch gelingen könnte. Der Staat ist aber gezwungen 
hierauf zu verzichten, er wählt in den erwähnten Fällen nur einige 
Typen und so stellt er sein Steuersystem schon von vornherein auf 
eine mangelhafte, hypothetische Basis. Diese Steuersysteme können 
also die Leistungsfähigkeit höchstens annähernd erfassen und ver- 
zichten demnach darauf, was ja bei Verteilung der Staatslasten 
eines der Hauptpostulate, daß diese gerecht vollzogen werde. Daß 
der. Staat trotzdem diese Steuersysteme beibehalten muß, anstatt 
auf Grund des Einkommens nach der möglichst gerechten Ver- 
teilung der Staatslasten zu trachten, ‚das beruht hauptsächlich auf 
der geringen Bildung der Staatsbürger und dem größtenteils hier- 
aus sich ergebenden geringen Pflichtgefühl. Es ist jedenfalls be- 
schämend für die Kultur der Gegenwart, daß der Staat, der ja 
Voraussetzung aller Kultur und alles Genusses ist, nur in der Weise 
zu jenen Einnahmen gelangen kann, ohne welche er nicht bestehen 
kann, daß er im geheimen, hinterrücks, unter einer Maske sich das 
verschafft, ohne das er für unsere Interessen zu sorgen nicht im- 
stande ist. Die Kraft der indirekten Steuern liegt in der Schwäche 
des staatsbürgerlichen Bewußtseins. 
Sofern der Staat die Steuerquelle, das Einkommen, bei der 
Einkommensteuer direkt erforscht, wird das auf dem Einkommen 
beruhende Steuersystem als direktes bezeichnet. In diesem Sinne 
und strenge genommen, ist jede andere Steuer, bei welcher der 
Staat aus gewissen Symptomen auf das Einkommen bloß schließt, 
mag dieses Symptom die Produktion, die Zirkulation oder die 
Konsumtion sein, eine indirekte Steuer. Hier kommt jedoch vom
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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