Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

D. VI Abschnitt. Die Verzehrungssteuern. = 5 
Arbeitskraft, oder sagen wir lieber, die Erhaltung der Arbeitskraft 
besteuert. Gewiß wird nur ein Teil der konsumierten Gegenstände 
zur Herstellung von einkommenschaffender Arbeitskraft verwendet. 
Und auch soferne dieselben zu diesem Zwecke verwendet werden, 
fehlt der Maßstab für die Menge der produzierten Arbeitskraft, da 
hier viele Umstände mitwirken, so vor allem, daß in der Tat mit 
derselben Menge an Lebensmitteln höchst verschiedene Quanten 
von Arbeitskraft produziert werden. Die verbrauchten Lebensmittel 
sind auch schon deshalb ein ungenauer Maßstab für die produzierte 
Arbeitskraft, da die entstandene physische Arbeitskraft nicht das 
allein Maßgebende ist; mit derselben physischen Arbeitskraft wird 
ein höchst verschiedenes Einkommen geschaffen werden, je nach 
den geistigen, sittlichen und sonstigen Eigenschaften des Individuums. 
Die Verzehrungssteuer belastet also nicht bloß die Arbeit, nicht 
bloß die wirtschaftlich verwertete Arbeit, sondern um uns so aus- 
zudrücken, auch die platonische Arbeit; sie wird auch dadurch un- 
gerecht, daß verschiedene Einkommensgrößen infolge der Gleich- 
heit des Verbrauches gleichmäßig besteuert werden. Dabei blieb 
noch unerwähnt, daß diese Auffassung auch deshalb unberechtigt 
ist, denn einzelne Arten der Ertragssteuern usw. belasten nicht bloß 
das Kapital, sondern auch die Arbeit und das daraus entspringende 
Einkommen. Wenn Stein die Besteuerung der Arbeit auf diesem 
Wege für notwendig hält, da bei der Arbeit der reine Ertrag nicht 
berechnet werden kann, so ist er im Unrecht, wie ja auch er dies 
anerkennen muß, wo die Arbeit als selbständiger Faktor auftritt 
und das Einkommen in der Form des Arbeitslohnes erscheint. 
Streng genommen wäre die Verzehrungssteuer nicht eigentlich zur 
Besteuerung des Arbeitseinkommens nötig, sondern wie Stein sich 
ausdrückt, zur Besteuerung des edleren Teiles der Arbeit, also vor 
allem der in der Leitung des eigenen Unternehmens sich kund- 
gebenden Arbeit. Hier ist also eigentlich nicht einmal von dem 
Arbeitseinkommen die Rede, sondern von jenem eigentümlichen 
Einkommen, das der Unternehmer genießt. Wer aber glaubt ernst- 
lich, daß die Verzehrungssteuer die geeignete Besteuerungsform des 
Unternehmergewinnes ist!)? Hieraus entstehen nun jene formal 
falschen Konstruktionen bei Stein, wonach er auf derselben Seite 
seines Werkes einmal sagt, die Besteuerung des Arbeitseinkommens 
') Stein kompliziert diese Theorie noch damit, daß er selbst dort, wo 
er sich mit den Hauptbegriffen der Terminologie beschäftigt (formale Grund- 
begriffe, Finanzwissenschaft S. 229), die Ausdrücke nicht rigoros anwendet und 
trotzdem es sich hier um die eigentümliche Besteuerungsweise der Arbeit als 
solcher handelt, im Gegensatz zu den Besteuerungsweisen des Kapitals, die Ar- 
beit wiederholt „persönliches Kapital“ genannt wird. 
372
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.