Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

4, Buch.  V. Teil. Die Steuern. 
des Individuums nicht in Anspruch zu nehmen; er würde in das 
kaleidoskopisch-labyrinthische Gefüge der individuellen Verhältnisse 
eindringen müssen, wenn er die Beachtung aller die Leistungs- 
fähigkeit beeinflussenden Momente sich zur Aufgabe stellte. Es 
gibt kein Individuum, bei dem infolge gewisser obschwebender Ver- 
hältnisse das arıthmetische Maß nicht seine Dienste versagen würde. 
1000 Mark können bei A eine höhere Leistungsfähigkeit bedeuten, 
wie bei B, dagegen eine geringere wie bei C. Der Staat kann in 
das Abwägen dieser Verhältnisse kaum eingehen; in der Regel 
betrachtet er nur den objektiven, allgemeinen Wert der’ betreifen- 
den Summen; er untersucht nur, welchen Wert 10000 Mark für 
jeden auf dem Markt, im Verkehr bedeuten, höchstens nimmt er 
einige hochwichtige, prägnante Momente in Betracht, wie Anzahl 
der Kinder, Gesundheitszustand, Zivilstand, Differenz von fundiertem 
und unfundiertem Einkommen usw. Außerdem gibt es aber noch 
viele Faktoren, deren Einfluß die Leistungsfähigkeit erhöht bzw. 
vermindert. Dasselbe Einkommen bedeutet höchst verschiedene 
Steuerfähigkeit, wenn in dem einen Fall aus demselben alle Be- 
dürfnisse befriedigt werden müssen, in dem anderen die Bedürfnis- 
befriedigung in natura unentgeltlich geschieht, so daß das Geld- 
einkommen vollständig frei zur Verfügung steht. Diese Momente 
beeinflussen auch die Verwendung des Einkommens, Konsumtion 
und Kapitalbildung. Unter gegebenen Verhältnissen wird derselbe 
Betrag eine größere Steuerkraft repräsentieren, also bei der Kon- 
sumtion oder der !Kapitalbildung sich kräftiger geltend machen, 
daher auf diesem Wege eine größere Steuerlast auf sich nehmen, 
natürlich immer vorausgesetzt, daß Gegenstände des dringendsten 
Lebensbedarfes nicht besteuert sind; würden ja sonst trotz der 
größeren Steuerlast die schwächeren Steuerkräfte gezwungen sein, 
auch einen großen Teil der Verzehrungssteuern auf sich zu nehmen. 
Andererseits kann es aber nicht bezweifelt werden, daß in dieser 
Beziehung, wie wir oben sahen, eine Steuererleichterung für die 
überlasteten Steuerkräfte nur dann zu erreichen ist, wenn sie einem 
gewissen Verbrauch oder Genuß entsagen; wollen sie sich dem 
nicht anbequemen, so werden sie natürlich gezwungen sein, auch 
von den Verzehrungssteuern einen entsprechenden Teil auf sich zu 
nehmen und die individualisierende Wirkung der Verzehrungssteuer 
wird unterbleiben; sie werden die Steuer ebenso tragen, wie die 
am schwächsten belasteten Steuerkräfte. Aus jener Auffassung, daß 
die Verzehrungssteuer nur jenen Teil des Einkommens in Anspruch 
nehmen will, welcher der Ertragssteuer usw. entging, würde not- 
wendigerweise folgen, daß soferne jemand den Beweis erbringen 
276
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Kritische Geschichte Der Nationalökonomie Und Des Socialismus. Grieben, 1875.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.