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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
der Regel solcher Natur. "Trotzdem sehen wir, daß sich in der 
Gesetzgebung eine konsequent durchgeführte Selbständigkeit der 
Besteuerung des Arbeitsverdienstes nur langsam Bahn bricht. So- 
fern die Arbeit mit Unternehmertätigkeit verbunden ist, sei es auf 
dem Gebiete der Landwirtschaft, oder der Industrie, des Handels, 
steckt die Steuer in der Besteuerung dieser Erwerbszweige. Sofern 
sie in der Form von ständigen Bezügen belohnt wird, erscheint die 
Steuer als Besteuerung des Diensteinkommens. Ein bedeutender 
Teil des Erwerbes der Arbeit, jener nämlich, welcher unter dem 
Steuerexistenzminimum bleibt, wird wenigstens von der direkten 
Steuer nicht erreicht und steuert nur in der Form der indirekten 
Steuer. Ja, einzelne Schriftsteller, wie Stein, huldigen der An- 
sicht, daß die Arbeit nur in der Form von indirekten Steuern be- 
steuert werden kann. Wenn sich dem wohl gewichtige Gründe 
entgegensetzen lassen, so viel ist doch gewiß, daß bei allen geringen 
und unregelmäßig fließenden Einkommen die indirekte Besteuerung 
‚eher zum Ziele führt, als die direkte. | 
Vom Gesichtspunkte der Besteuerung ist vor allem die Lohn- 
arbeit von der selbständigen, freien Arbeit zu unterscheiden. Die 
Besteuerung der Lohnarbeit ist, da der im Lohnverhältnis stehende 
Arbeiter durch seinen Arbeitgeber belangt werden kann, leichter 
durchzuführen, als die Besteuerung des freien, eigenen Arbeiters. 
In die Reihe der ständigen Lohn oder ständige Bezahlung ge- 
nießenden Arbeiter gehören diejenigen Klassen, die ständige Bezüge 
genießen; ferner ständig angestellte Arbeiter, Dienstboten usw. 
Einige dieser Klassen können auch durch selbständige Steuern er- 
reicht werden, Besteuerung der Dienstbezüge, Dienstbotensteuer usw. 
Die selbständig tätigen Arbeiter sind in der Regel auch Unter- 
nehmer und stehen in einer Linie mit dem Kleinbauern, den kleinen 
Gewerbs- und Kaufleuten, die Besteuerung wird daher mehr weniger 
dieselbe Form annehmen. Öft werden die einzelneh Gruppen so 
betrachtet, als ob dieselben eine gewisse Höhe als Einkommen 
repräsentieren, was auch in der Art der Besteuerung zum Ausdruck 
kommt. Aber die Kategorie der Arbeit und die Höhe des KEin- 
kommens stehen nicht in enger Beziehung. Es gibt Köche, die 
Ministergehalte beziehen, dagegen geistig hervorragende Arbeiter, 
Künstler, Schriftsteller, die höchst schwaches Einkommen haben. 
Im allgemeinen betrachtet man den Arbeiter, als ob er auf der 
tiefsten Stufe der Einkommenskala stände, während doch heute die 
obere Schichte der Arbeiterklasse sich schon nahe mit der Mittel- 
klasse berührt, eventuell in dieselbe weit mehr hineingehört, als die 
unterste Schichte der Mittelklasse, der kleine Beamte usw. Die 
A416
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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