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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

45 _ 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Eigentümlichkeit zu berichten, daß in den Steuergesetzen einzelner 
Staaten der Steuerfuß scheinbar stabil, unveränderlich ist, aber 
von Jahr zu Jahr je nach dem Bedürfnis festgesetzt wird, wieviel 
sogenannte Steuereinheiten eingehoben werden sollen. Nehmen wir 
an, der Steuerfuß sei 1 Prozent, dabei aber ist es Sache besonderen 
Beschlusses, der von Jahr zu Jahr sich ändern kann, wie oft dieser 
Steuerfuß angewendet werden soll. Ubrigens ist bei der Einkommens- 
steuer der Steuerfuß nicht einfach degressiv oder progressiv, sondern 
hier entwickelt sich ein noch unfertiges System (Neumann, 
Günther usw.). Da bei diesen Steuerfußen die Hauptsache die 
Berücksichtigung der sozialen Lage ist, so wäre es wohl am zweck- 
mäßigsten den Steuerfuß einen sozialen zu nennen, und dann wäre 
die etwas odiose Benennung „progressiv“ zu vermeiden. 
8. Die Steuerbekenntnisse. Es ist eine unleugbare Tat- 
sache, daß der Mensch wohl mit gewissen Eigenschaften prunkt, 
dagegen andere gerne geheim hält. Dies ist auf verschiedene Gründe 
zurückzuführen. Gewisse Dinge gehören so sehr dem intimen Leben 
des Individuums, der Familie an, daß jeder bestrebt ist, dieselben 
vor den neugierigen Augen Fremder geheim zu halten. Dies ge- 
schieht aus großer Empfindlichkeit, falscher Scham, oder, weil das 
Individuum seine Verhältnisse nicht vor den Blicken aller Welt 
bloßlegen will. Die Intimität des Lebens und insbesondere des 
Familienlebens liegt oft darin, daß wir nicht vor jedem die Fenster 
öffnen. Die Zurückhaltung vor der Öffentlichkeit hat natürlich 
ihren Grund oft auch darin, daß die Öffentlichkeit mit Nachteilen 
verbunden wäre. Dies gilt namentlich in jenen Fällen, wo es sich 
um die wirtschaftlichen, um Vermögens- und Einkommenverhält- 
nisse,. Erwerbsfähigkeit usw. handelt. Eigentlich steht der Staat 
einem fast unbesiegbaren Drang der menschlichen Natur gegenüber, 
wenn er die Beitragspflicht der Staatsbürger zu den Staatslasten 
auf einer Basis regelt, die das Eindringen in die wirtschaftlichen 
Verhältnisse notwendig macht. Das geschieht aber bei der Kin- 
kommenssteuer, die eben darum eine persönliche Steuer ist, weil sie 
die genaue Kenntnis der auf das Einkommen und auf den Bedarf 
bezüglichen Daten notwendig macht. Die größte Schwierigkeit der 
Einkommenssteuer ergibt sich daher daraus, daß sie die Erforschung 
der persönlichen Verhältnisse erfordert. Hierfür steht kein anderer 
Weg zur Verfügung, als die Mitwirkung der Steuerträger selbst. 
Diese Mitwirkung muß aber mit Garantien versehen werden, da sie 
sonst fehlschlägt, wie dies die Erfahrung in allen Staaten, die mit 
der Einkommenssteuer Versuch gemacht haben, bezeugt. Bei der 
Einkommenssteuer verursacht schon die große Verschiedenheit der 
„38
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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