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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Der Staatskredit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 581 
schlechte Steuerpolitik kann dem Staate die Inanspruchnahme der 
Steuerquellen außerordentlich erschweren. Dasselbe gilt natürlich 
bezüglich der Anlehen von einer schlechten Kreditpolitik. Mit 
Rücksicht darauf, daß jeder Krieg auch eine finanzielle Kraftprobe 
ist und von der wirtschaftlichen Kraft der Völker abhängt, wäre die 
ausschließliche Schuldendeckung eine gefährliche Erscheinung, wie 
auch gewichtige Erfahrungen beweisen, daß Kriege, die bloß mit 
Anlehensgeldern geführt werden, zu keinem günstigen Resultate 
führen, jedenfalls aber große Gefahren und verhängnisvolle Situation 
heraufbeschwören. 
All dies vor Augen gehalten, wird es sich als das Zweck- 
mäßigste ergeben, sowohl Steuern als Anlehen zur Deckung der 
Kriegsbedürfnisse heranzuziehen, wie dies auch die neuern Kriege 
bewiesen, namentlich jene, in denen England und Nordamerika be- 
teiligt waren. Da nun aber in der Regel zu Beginn des Krieges 
die rasche Herbeischaffung größerer Summen notwendig ist, neue 
Steuern aber nur langsam sich entwickeln, so wird namentlich bei 
Beginn eines Krieges am zweckmäßigsten sein, das Hauptgewicht 
auf die Anlehen zu legen und später die Deckung mehr und mehr 
aus den Steuern zu schöpfen. Die Notwendigkeit größerer Steuer- 
einnahmen wird sowohl die Erhöhung der alten Steuern als die 
Einführung neuer Steuern erforderlich machen. Das größere Ein- 
kommen der alten Steuern wird zur teilweisen Deckung des un- 
mittelbaren Kriegsbedarfes verwendet werden; die neuern Steuern 
sollen dem Zinsendienst der aufgenommenen Anlehen zugewiesen 
werden. Adams (Public debts, S. 136) sagt, die höhere Einnahme 
aus den alten Steuern soll nur zur Sicherung der ersten Kredit- 
operationen dienen, sonst aber zu weiteren Zwecken nicht verwendet 
werden, so daß mit Beendigung des Krieges die alten Steuern auf 
die frühere Höhe zurückkehren. Dagegen sollen die neuen Steuern 
zur Sicherung des Anlehendienstes verwendet werden und zu diesem 
Behufe muß auch darauf Rücksicht genommen werden, daß diese 
Steuern etwas mehr ergeben sollen, als das Zinsenerfordernis, damit 
etwa als notwendig sich ergebende spätere Kreditoperationen er- 
leichtert werden? 
In die Frage, ob die Bedürfnisse durch Steuern oder Anlehen 
gedeckt werden sollen, spielt auch die Einkommensverteilung hin- 
ein. In Staaten mit vielen reichen Staatsbürgern, die ohne Ein- 
schränkung ihrer Bedürfnisse größere Lasten übernehmen können, 
sollen die Steuern in Anspruch genommen werden, trotzdem-daß in 
solchen Staaten das anlagesuchende Kapital auch reichlich vorhanden 
ist. In Staaten dagegen, wo die kleinen Einkommen dominieren,
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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