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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Der Staatskredit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

VII. Abschnitt. Reduktion, Konversion und Tilgung der Staatsschulden. 639 
gläubiger gehören zu derselben Klasse, wie die Steuerträger und 
zwar kann dies überwiegend die höhere, oder die untere Klasse 
sein; b) die Staatsgläubiger gehören einer anderen Klasse an, als 
die Steuerträger. Da der Staat die Deckung des Zinsenbedürfnisses 
von den Steuerträgern erhält, so wird die Konversion in dem Falle, 
als die Gläubiger des Staates derselben Klasse angehören wie die 
Steuerträger, für die Betreffenden wenigstens als Klasse betrachtet, 
wohl eine Minderung des Einkommens bedeuten, aber gleichzeitig 
eine Minderung der Steuerlast, der Wegfall der Konversion dagegen 
wohl ein höheres Einkommen, aber auch eine größere Steuerlast. 
Anders freilich gestalten sich die Dinge, wenn die Staatsgläubiger 
zu einer anderen Klasse gehören, als die Steuerträger. Wenn die 
Staatsgläubiger mehr den wohlhabenderen Klassen angehören, die 
Steuerträger den ärmeren Klassen, dann wird hier ein Interessen- 
konflikt eintreten, denn die den wohlhabenderen Klassen angehörigen 
Gläubiger werden die Konversion bekämpfen, die den ärmeren 
Klassen angehörigen Steuerträger werden sie verlangen. Umgekehrt, 
wenn die Staatsgläubiger mehr den unteren Klassen angehören — 
was bei emokratisierung der Staatsschuld nicht ausgeschlossen 
ist —, teuerzahler aber den oberen Klassen, dann werden 
jene diePKonversion bekämpfen, diese wünschen. Unzweifelhaft ist 
der erste Fall der häufigere, daß nämlich die oberen Klassen die 
Gläubiger sind, die unteren Klassen Steuerträger sind. Ein Postulat 
der gesunden Entwicklung ist natürlich, daß die höheren Klassen 
durch Einkommens- und Vermögenssteuer die entsprechende Steuer- 
last übernehmen, daß die unteren Klassen in wachsender Zahl Be- 
sitzer von Staatspapieren werden, wodurch die Solidarität der Ge- 
sellschaft wächst und die Gegensätze, die bei Konversionen offen- 
bar werden können, abnehmen. 
Was die Verwendung der bei Konversionen gewonnenen respek- 
tive ersparten Summen betrifft, so kann dieselbe eine verschiedene 
sein. Dort, wo der Steuerdruck sehr stark ist, wird die Erleichterung 
der Steuerlast zweckmäßig sein. Doch unterliegt es keinem Zweifel, 
daß es am zweckmäßigsten ist, die bei der Konversion gewonnenen 
Überschüsse wieder im Interesse ‘des Staatskredites zu verwenden. 
Insoferne aber der Staat in der schwierigen Lage ist, daß die 
Staatsbedürfnisse nur durch neue Emissionen befriedigt werden 
können, wird das bei der Konversion erreichte Ersparnis für diese 
Anlehen verwendet werden. Der Staat wird durch die Konversion 
die Deckung des neuen Zinsenbedürfnisses sichern. Am zweck- 
mäßigsten ist es jedenfalls, die Ersparnisse für Tilgung der Staats- 
schuld zu verwenden. In manchen Fällen verschafft sich der
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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