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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

674 6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
die gewohnten Lasten, die gewohnten Unannehmlichkeiten und amt- 
lichen Überwachungen weniger schmerzen, als jene, welche die hiervon 
bisher nicht berührten Teile des Organismus erfassen. Hierzu 
kommt, daß radikale Umgestaltungen auch die Interessen des Staats- 
haushaltes beeinträchtigen können. Auch die Geschichte lehrt, daß 
gründliche Umwälzungen des Finanzsystems in der Regel nur in 
solchen Perioden vor sich gehen, wenn überhaupt das ganze Staats- 
wesen große Umgestaltungen durchmacht. Dies ist die natürliche 
Folge der Relatıvität, der Wechselwirkung der staatlichen Institu- 
tionen. Unter diesem Konservatismus ist aber nicht etwa das 
hartnäckige Kleben an Veraltetem zu verstehen; ist ja das Staats- 
leben im steten Fluß von Werden und Vergehen, der morgige Tag 
findet schon Verhältnisse, die heute nicht waren. Das vorsichtige 
Weiterentwickeln sei die Maxime des Finanzministers. Er habe 
einen starken Willen und verschaffe demselben Geltung („Das quiil 
ne commande pas, il est commande“). Das oberste Organ muß 
ferner ordnungsliebend sein, wenn auch nicht pedantisch, denn in 
den materiellen Dingen ist die Ordnung die Hälfte des Erfolges. 
Ein Finanzminister, der die Bestätigung von auf Millionen sich be- 
laufenden Summen auf einem auf einer Seite bereits beschriebenen 
Blatte ausstellt, kann den Staatshaushalt an den Rand des Abgrundes 
führen. Jenes Organ sei ferner vorsehend, denn sonst fehlt die 
planmäßige Führung des Staatshaushaltes und unangenehme UÜber- 
raschungen können den Finanzen Krisen bereiten. Kin Minister, 
der am Fälligkeitstermine einer Schuld von einem Kreditinstitut 
zum andern läuft, oder die Kreuzer des Brückenzolles einer staat- 
lichen Brücke zusammenscharren läßt, um seinen Verbindlichkeiten 
zu genügen, wird nicht nur unendlichen Schaden verursachen, sondern 
die Regierung überdies lächerlich machen *). 
Ich kann mir nicht versagen, einiges aus jenem ebenso denk- 
würdigen als lehrreichen Briefe hier anzuführen, den Turgot bei 
seiner Ernennung zum Finanzminister an den König richtete: 
„... Majestät werden nicht vergessen, daß ich bei Annahme des 
ı) Mit welcher Leichtfertigkeit oft das Finanzportefeuille vergeben wird, 
das mag die Tatsache illustrieren, daß z. B. in Österreich im Verlaufe eines 
halben Jahrhunderts kaum 3—4 geeignete Männer diesen Posten bekleideten, 
hiervon abgesehen unwissende, oft geradezu gefährliche Persönlichkeiten. — „Wie 
beschämend für alle bisherige Finanzwissenschaft — sagt Goldscheid mit 
Recht — .... daß man in einer Zeit, wo für jede sozial noch so untergeordnete 
Berufstätigkeit der strengste Befähigungsnachweis verlangt wird, bei der Aus- 
wahl der Finanzminister auch nicht die bescheidenste soziologische und menschen- 
ökonomische Vorbildung als Voraussetzung zu diesem für das Wohl und Wehe 
En ae 00 entscheidenden Amt gefordert wird.“ (Gerloff-Meisel, 
20%
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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