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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

I. Abschnitt. Die staatswirtschaftliche Verwaltung insbesondere. 671 
system zusammen, dem sich natürlich auch das System der Finanz- 
verwaltung an- und eingliedert. Bei dezentralisiertem System wird 
der Einfluß der Selbstverwaltung sich steigern. 
Die Behörden niederer Ordnung sind vor allem mit der un- 
mittelbaren Durchführung von Einnahmen und Ausgaben, der Vor- 
bereitung und Anfertigung der diesbezüglichen Arbeiten betraut. 
Bei den Behörden niederer Ordnung ist in der Regel die Arbeits- 
teilung eine noch geringere, oft fehlen überhaupt spezielle Organe 
und den finanziellen Dienst versehen die Organe der allgemeinen 
Verwaltung. Das Gebiet der Selbstverwaltung ist hier am größten. 
2. Wichtige Organe der Verwaltung des Staatshaushaltes bilden 
die Staatskassen und Staatsbuchhaltungen. Aufgabe 
der Kassen ist die Übernahme, die Behütung der staatlichen Ein- 
nahmen und deren Bereitstellung zur Erfüllung der staatlichen 
Aufgaben. Auf dem Gebiete der Kassen kommt immer mehr das 
Prinzip der Einheit der Kassen zur Geltung, wonach auf einem 
gewissen Gebiete die gesamten Kassenfunktionen durch eine Kasse 
versehen werden. In älterer Zeit hatte jeder Verwaltungszweig, ja 
jede Behörde ihre eigene Kasse (Verwaltungs- und Behördenkassen). 
Das Kassenwesen beruht teils auf formellen, teils auf wirtschaft- 
lichen Prinzipien. Neben der Einfachheit, Sicherheit, Raschheit, 
Ordnungsmäßigkeit des Kassendienstes ist es natürlich noch von 
Wichtigkeit, daß der Kassendienst möglichst wenig Kosten ver- 
ursache, weshalb es notwendig ist, daß der Betrag der in den 
Kassen unbenutzt liegenden Geldsummen möglichst minimal sei. 
Das fordern in gleicher Weise finanzielle und volkswirtschaftliche 
Interessen. Die zweckmäßige Verwendung der Kassenbestände 
wird namentlich dadurch erreicht, daß der Staat mit einem hervor- 
ragenden Bankinstitut in Verbindung steht, wäs ja in neuerer Zeit 
immer mehr zur Geltung kommt und — wie wir sahen — in Eng- 
land schon seit langer Zeit durchgeführt ist. Ein wichtiger Zweig 
des Kassenwesens ist das Zahlungswesen, die Gesamtheit der 
Bestimmungen, welche die Geldbewegung der Kassen, die Ordnung 
des Zahlungsprozesses regeln. Eng zusammenhängend mit den 
Kassen, die mit der Verwaltung der gesamten staatlichen Ein- 
nahmen und Ausgaben beschäftigt sind, ist es von größter Wichtig- 
keit, daß die gesamten Momente der Staatswirtschaft, Einnahmen 
und Ausgaben auf das genaueste fortlaufend und systematisch ver- 
zeichnet werden. Dies bildet die Aufgabe der Staatsbuchhaltungen. 
Die Bücher der Staatsbuchführung geben Aufschluß über die Ge- 
bahrung des Staatshaushaltes und dienen so zur Basis für die 
Orientierung und Kontrolle im Staatshaushalt. Jede Kasse hat
	        

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Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
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