Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
174739971X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-125215
Document type:
Monograph
Title:
La réforme syndicale en Italie
Place of publication:
Rome
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Year of publication:
1926
Scope:
207 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Rapport ministériel présenté à la chambre de députés
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
    Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

Compania Sansinena de Carnes Congeladas, The River Plate Fresh Meat 
Company, Las Palmas Produce Company, La Blanca, La Plata Cold Storage 
Company, Smithfield and Argentine Meat Company, Frigorifico Argentino, 
Frigorifico Uruguayo, Rio Seco, San Gregorio, Frigorifico Patagonia, und 
Armour & Co. in Zarate. Das Schlachtvieh für diese Gefrieranstalten wird 
den großen Durham- oder Shorthorn-, Hereford- und Polled Angus-Rinder- 
herden und besseren Kreuzungen einerseits und andererseits den großen 
Beständen von Rasseschafen, wie Rambouillets, Negrettis, Lincolns, South- 
downs, Shropshires und deren Kreuzungsprodukten entnommen. Es gab 
1908 schon 7385000 Durhams und 553555 Herefords, ferner 18307216 
Lincolns, 8961267 Rambouillets, 388938 Negrettis, 318209 Southdowns, 
304950 Shropshires usw. Es gibt nun noch etwa 13 Millionen ungekreuztes 
Rindvieh und ca. 33 Millionen ordinäre Schafe, die bei der Gefrierfleisch- 
industrie noch so gut wie keine Verwendung finden. 
Alle Gefrieranstalten haben sich den Bestimmungen der Gesundheits- 
polizei-Verordnung und der sanitären Inspektion zu unterwerfen. Die 
folgende Schilderung der gesundheitspolizeilichen Aufsicht der argentinischen 
Fleischgefrieranstalten ist ein Auszug der auf Grund des Veterinär-Polizei- 
gesetzes Nr. 3359 vom 10. Oktober 1900 erlassenen Verordnungen. 
Jeder für eine Gefrieranstalt bestimmte Viehtransport unterliegt der 
Besichtigung; sein Eintreffen in der Anstalt muß vorher dem Veterinär- 
beamten vom Dienst angezeigt werden. Er soll möglichst im Laufe des 
Tages vor Anbruch der Nacht einzutreffen trachten und muß, bevor er auf 
die Weiden geführt wird, zunächst isoliert und in einem geeigneten Orte 
untergebracht werden. Tiere, welche lange Märsche oder Eisenbahnfahrten 
zurückgelegt haben, müssen vor ihrer Schlachtung so lange der Ruhe auf 
der Weide überlassen werden, als es der Veterinärbeamte für notwendig 
erachtet. Die Veterinärbeamten haben auch darüber zu wachen, daß die 
Schlachttiere in den Gehegen und Ställen keiner schlechten Behandlung 
ausgesetzt sind, und es ihnen auch nicht an Wasser und dem nötigen 
Futter gebricht, wodurch das Fleisch entwertet werden könnte. Die von 
den Viehmärkten stammenden Tiere müssen mit einem Gesundheitsattest 
seitens der Marktinspektion versehen sein, und die unmittelbar ohne 
Durchgang durch die Märkte von den Landgütern anlangenden Tiere, die 
infolgedessen kein Zeugnis der Veterinärpolizei aufweisen können, müssen 
auf das strengste untersucht werden. Die Ursprungszeugnisse werden, 
wenn der Transport auf dem Schienen- oder Wasserwege eintrifft, beim 
Ausladen, wenn er auf den Landwegen angetrieben wird, beim Eintritt 
in den Viehhof der Anstalt revidiert. Mit Zecken behaftete Tiere dürfen 
in keinem Falle zugelassen werden, außer wenn die Anstalt selbst in 
der Zeckenzone gelegen ist. Bei Feststellung ansteckender exotischer 
oder ansteckender heimischer Krankheiten mit Seuchencharakter hat der 
Tierarzt den Transport zu isolieren und sofort telegraphische Anzeige 
an die Behörde zu erstatten. Im Falle der Feststellung von Maul- und 
Klauenseuche ist zur sofortigen Tötung sämtlicher zum Transport be- 
stimmter Tiere zu schreiten, ebenso wie aller anderen Tiere, welche mit 
ihnen in Berührung gekommen sind. Das Gehege der Weide oder das Depot 
ist zu schließen, und es wird vor Ablauf von mindestens 14 Tagen und 
vor erfolgter Desinfektion der Höfe, Depots, Ställe usw. kein anderes 
Tier in die Anstalt zugelassen. Nach erfolgter Untersuchung des lebenden 
46
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Technischen Hilfsmittel Für Den Transport Zu Wasser Und Zu Lande von Fleisch in Gekühltem Und Gefrorenem Zustande. Deutsch-Argentin. Centralverband, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.