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Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten

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Bibliographic data

fullscreen: Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten

Monograph

Identifikator:
1747756261
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120730
Document type:
Monograph
Author:
Jüngst, Ernst http://d-nb.info/gnd/13351241X
Title:
Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten
Place of publication:
Essen
Publisher:
Verein f. Bergbaul. Interessen
Year of publication:
1927
Scope:
81 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten
  • Title page

Full text

weit ich feststellen konnte, im amerikanischen Berg- 
bau nicht vor. Während in den Non-Union-Mines die 
Arbeitszeit: der einseitigen Feststellung seitens der 
Zeche unterliegt, gründet sie sich in den Union- 
Gebieten auf den Tarifvertrag. Soweit erkennbar, er- 
geben sich jedoch aus diesem Unterschied keine 
wesentlichen Abweichungen. Dem Namen nach besteht 
in den Union-Gebieten wie bei uns der 8stündige 
Arbeitstag, aber dieser versteht sich dort nicht vom 
Betreten des Förderkorbs bis zum Wiederbetreten, 
sondern in diese 8 Stunden sind die Wege und Pausen 
nicht eingeschlossen. So heißt es in der zurzeit 
gültigen Abmachung für den Anthrazitbergbau: »Ein 
8-Stundentag bedeutet 8 Stunden tatsächliche Arbeit 
für alle Arbeitergruppen an dem üblichen Arbeits- 
platz, Mittagspause nicht einbegriffen, und zwar für 
6 Wochentage, sofern der Unternehmer sein Berg- 
werk in diesem Umfang zu betreiben wünscht, mit 
alleiniger Ausnahme gesetzlicher Feiertage.« Diese 
Vorschrift gilt für die gesamte Belegschaft, also auch 
für die Gedingearbeiter. Im Weichkohlenbergbau, 
soweit seine Verhältnisse tarifvertraglich geregelt 
sind, bezieht sich dagegen die sonst im gleichen Sinne 
zu verstehende 8stündige Schicht nur auf die Schicht- 
löhner, während die Gedingearbeiter nicht darunter fallen. 
Aber ungeachtet der anders lautenden Festsetzung 
Schichtzeit der des Tarifvertrages bestimmt ebenso wie im Weich- 
Gedinge- kohlenbergbau auch im Hartkohlenbergbau der Ge- 
arbeiter. dingearbeiter selbst die Länge seiner Schicht, und 
zwar hört er im allgemeinen auf, wenn er sein Soll 
oder das, was er dafür hält bzw. was der Gewerk- 
verein als solches festsetzt, erreicht hat, wobei er 
neben dem Maße seiner Ermüdung vor allem von der 
Höhe des erzielten Lohnes ausgeht. Nach einer neuen 
Erhebung des Bureau of Mines (s. Zahlentafel 27) 
ist der sogenannte Contract-Miner — unser Hauer — 
im Hartkohlenbergbau 7 st 30 min im Durchschnitt 
in der Grube, davon 6 st 48 min an seiner Arbeits- 
stelle; der Weg zu und von dieser erfordert mithin 
42 min. Die reine Arbeitszeit stellt sich um eine halbe 
Stunde kürzer als der Aufenthalt vor Ort, da das Früh- 
stück diese Zeit beansprucht. Mit 6 st 18 min ist sie 
fast gerade so lang wie zurzeit bei uns. Im Weich- 
kohlenbergbau hat die betreffende Erhebung für das 
Jahr 1924 für die Hauer eine Schichtzeit von 8 st 
24 min festgestellt, bei einer Aufenthaltsdauer vor Ort 
58
	        

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Die Wirtschaftlichen Und Sozialen Verhältnisse Im Kohlenbergbau Der Ver. Staaten. Verein f. Bergbaul. Interessen, 1927.
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