Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Das Warengeschäft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

184 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Falle der Eigentumsübertragung vereinigt; wird die Ware belehnt, 
so wird der Lagerpfandschein abgetrennt und an den Darlehens- 
geber indossiert; dieses erste Indossement mit Darlehenssumme 
und ‚Verfallszeit muß auf dem Lagerbesitzschein verzeichnet und in 
das Lagerbuch der Lagerhausunternehmung eingetragen werden, 
Beide Scheine können nunmehr getrennt indossiert werden (der 
Lagerbesitzschein falls die Ware verkauft wird, der Lagerpfand- 
schein beim Eskont). Bei Nichteinlösung des Warrant kann der 
Eigentümer desselben den Verkauf der Ware durch die Lagerhaus- 
unternehmung bewirken lassen und hat, falls er nicht volle Befriedi- 
gung findet, ein wechselmäßiges Regreßrecht gegen den ersten In- 
dossenten des Warrant und dessen Nachmänner, 
Der Umfang der Verwendung des Lagerscheines in den einzelnen 
Ländern ist sehr verschieden. So wie sich zur Einlagerung nur Kommissions- 
güter, die leicht realisierbar und vertretbar sind, eignen, so wird das Lagier- 
scheinwesen sich nur in den großen Stapelplätzen für Rohstoffe und dort 
entwickeln, wo die nötigen Voraussetzungen für die Fungibilität der Waren 
gegeben sind, d. i. in den großen Häfen im. Norden und Westen Europas 
und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hier wie dort ist der Lager- 
schein ein unentbehrliches Instrument geworden, sowohl für die Arbeit, Zeit 
und Spesen sparende Eigentumsübertragung dieser Massengüter, wie auch für 
die Kreditbeschaffung, die den Eignern gestattet, günstige Konjunkturen für 
den Verkauf abzuwarten, Diese letztere Möglichkeit ist auch Veranlassung 
gewesen, im Innern des Landes vielfach landwirtschaftliche Lagerhäuser zu 
errichten, um den Landwirten billige Realkredite zuzuführen. Am: voll- 
kommensten ist diese Kreditfunktion des Lagerscheines in den Vereinigten 
Staaten von Amerika ausgebaut worden, wo die Farmer ihr Getreide an die 
zahlreichen, an den Eisenbahnlinien gelegenen Elevatoren abliefern und dafür 
das Warehouse- oder Elevator-Receipt erhalten, das sie jederzeit verkaufen 
oder belehnen lassen können. Durch die weitgehende Graduierung des einge- 
lagerten Getreides, die durch hiezu bestellte Kxaminers of the U.-St. Departe- 
ment of Agriculture besorgt und im Lagerschein vermerkt wird, wird eine 
verläßliche und weitgehende Fungibilität dieser Getreidemassen erzielt, so 
daß diese Lagerscheine ein nach Menge und Qualität genau umschriebenes 
Wert- und Handelsobjekt auf allen Börsen bilden. In gleicher Weise werden 
auch: andere Massengüter (so insbesondere Petroleum in Certificates der 
United Pipe Lines companies) in der Form von negotiablen Warehouse 
receipts gehandelt. 
. In verschiedenen Ländern des europäischen Kontinents hat man das 
Lagerscheinwesen durch Schaffung einer Sondergesetzgebung zu fördern 
gesucht (s. o.); wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, mit wenig Erfolg, 
weil ein bodenständiger Transithandel in Massengütern fehlt. Hemmend für 
eine häufigere Verwendung des Lagerscheines wirken auch die mit der 
Ausstellung verbundenen Spesen (Stempel- und Ausfertigungsgebühren). Um 
diese zu ersparen, begnügt man sich häufig mit Surrogaten; solche ‚sind 
die Verpfändungsurkunde in Briefform an den Darlehensgeber, der, wenn 
er befriedigt ist, den Ausfolgeschein dem Lagerhaus zurückgibt, und der 
Ausfolgeschein selbst, auch Stellzettel oder Extraditionsschein genannt. Der 
Ausfolgeschein ist eine Anweisung des Einlagerers an das Lagerhaus, 
einem Dritten... das Lagergut auszuliefern. Der Ausfolgeschein kann dem 
Lagerhalter (Extraditionsschein) oder einem Dritten, dem Darlehensgeber,
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.