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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Das Warengeschäft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

VI. DAS WARENGESCHÄFT 155 
ausgehändigt werden (Stellzettel), ist als Legitimationspapier, aber auch 
als Anweisung nach den Bestimmungen des BGB. (8 783) und, da der Lager- 
halter Kaufmannseigenschaft besitzt, als kaufmännische Anweisung aufzu- 
fassen, die, wenn sie an Order gestellt ist, wie der Lagerschein- durch 
Indossament an andere übertragen werden kann. 
Schließlich werden die Art. der Zahlungsbedingungen und die 
Wahl des Begleiches in reifliche Erwägung gezogen werden müssen. 
Hiebei werden die Vermögensverhältnisse, die Absatzmöglichkeit 
der Waren, die Höhe des Zinsfußes, bzw. des gewährten Skontos 
und die Geldverhältnisse maßgebend sein, Der Barbegleich wird 
immer seltener, der Giroverkehr, die Anweisung und der Wechsel, 
dieser besonders im Verkehr mit dem Auslande, bieten billigere 
Begleichsarten, Erfolgt der Einkauf gegen Akzept, so wird dieses 
zumeist bei der Girobank zahlbar gestellt. 
Während des Krieges und nach demselben ist die Netto-Kassa- 
Kondition immer mehr üblich geworden und als Begleich ist an die 
Stelle des Warenwechsels und des offenen Zieles die Zahlung in 
barem oder Scheck getreten. In den Zeiten der Warennot wurde 
selbst sofortiger Barbegleich bei Vertragsabschluß, vor der Lieferung 
verlangt (Pränumerationskauf), und bei Waren, die erst auf Bestellung 
beschafft werden, wird an der Vorauszahlung wenigstens eines Teil- 
betrages festgehalten, 
Vielfach wird zur Sicherung des einwandfreien Wertausgleiches 
das Bankakkreditiv benutzt, das immer häufiger an die Stelle 
des Wechselakzeptes tritt: Der Käufer verpflichtet sich, den Ver- 
käufer bei einer Bank zu akkreditieren und ermächtigt diese, den 
Fakturabetrag nur gegen Aushändigung der Frachtdokumente auszu- 
folgen, Oder die Bank leistet Bürgschaft für den Käufer, garantiert 
die Begleichung der‘ Faktura oder sie verschafft dem Käufer durch 
ihre Garantie bei einer anderen Bank im (Auslands-)Orte des Ver- 
käufers einen Kredit zur Auslösung der Ware gegen Aushändigung 
der Ladedokumente, Auch bei Vorauszahlung kann die Bank die 
Garantie übernehmen für die volle oder teilweise Rückzahlung 
dieser Anzahlung, falls der Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt 
wird, Viel häufiger als früher wird daher auch im Binnenhandel die 
kreditvermittelnde und kreditsichernde Tätigkeit einer Bank in An- 
spruch genommen und an einer Sicherung der Vertragserfüllung 
festgehalten, die in normalen Zeiten nur im Verkehr mit Übersee 
üblich gewesen ist (s. dort). 
B. Die Erstellung’ des Verkaufspreises ist Gegenstand der 
Kalkulation, Sie hat unter Zugrundelegung des Einkaufspreises die 
Spesen und den. Gewinn zu berücksichtigen, 
Beim Warenhandel setzen sich die Spesen zusammen aus: 
> N
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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