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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

VII. DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 201 
rung des richtigen Einganges seiner Forderung. Die mannigfachen 
Spielarten dieser Art des Wertausgleiches lassen sich im allgemeinen 
in folgende drei Fälle scheiden: 
a) Der Verkäufer trassiert direkt den Gegenwert auf den Käufer 
und begibt diesen Wechsel mit den Dokumenten an die Bank. 
Englische Banken kaufen solche Rembourswechsel gegen Aushändi- 
gung eines sogenannten Letter of Indemnity, in dem der Exporteur 
sich verpflichtet, die Bank für jeden aus der Negozierung entstehen- 
den Verlust schadlos zu halten. Sehr häufig wird diese Negozierung 
in der Weise erleichtert, daß der Käufer einen Diskont- oder Nego- 
ziationskredit dem Verkäufer bei einer europäischen Bank eröffnet 
durch einen Letter of Credit oder Authority (siehe S. 52). Der 
Ankauf der Tratte erfolgt mit Abzug von Zinsen oder ohne diesen 
bei Wechseln mit Zinsklausel (siehe S. 46). 
Auch deutsche und österreichische Exporteure stellen, diesem 
englischen Brauche folgend, solche Wechsel mit Zinsklauseln aus, 
obwohl ein solches Zinsversprechen nach deutschem Rechte keine 
Gültigkeit hat und nach österreichischem Rechte den Wechsel selbst 
ungültig macht. 
Die Ausfolgung der Dokumente an den Käufer erfolgt nach Ver- 
einbarung entweder against payment oder against acceptance (siehe 
S. 194). Im letzteren Falle kann eine weitere Sicherstellung dadurch 
erfolgen, daß der Käufer einen Letter of Lien der Bank übergibt, 
durch den die Ware bis zur Bezahlung Eigentum der Bank bleibt und 
der Käufer sich verpflichtet, den allfälligen Erlös beim Verkauf der 
Ware an die Bank abzuführen. Oder der Käufer erhält die Dokumente 
bei der Akzeptation gegen Ausfolgung eines Letter of Guaranty, in 
dem sich der Käufer verpflichtet, die Ware auf den Namen der 
Bank in einem Lagerhaus einzulagern und für Versicherung zu sorgen. 
Benötigt der Käufer die Ware oder einen Teil derselben, so zahlt er 
den entfallenden Betrag bei der Bank ein und erhält dafür die soge- 
nannte „delivery order‘‘, das ist eine an die Lagerhausverwaltung 
gerichtete Anweisung der Bank zur Ausfolgung der Ware. 
b) Der Käufer eröffnet dem Exporteur mittels eines Letter of 
Credit einen Akzeptkredit bei einer Bank in Europa oder in Übersee. 
Die Bank akzeptiert gegen Auslieferung der Dokumente oder gegen 
Aushändigung eines Letter of Lien (siehe S. 195) und verfährt mit den 
Dokumenten wieder nach einer der vorher angegebenen Arten je 
nach dem Kredit, den sie dem Käufer einräumt”). Jedenfalls ist 
7) Banken in Übersee am Sitze des Käufers verfügen über eine zuver- 
lässigere Kenntnis der Kreditverhältnisse des Käufers und können diesem 
weiter entgegenkommen. Daher erweisen sich bei den Banken in Übersee 
arrangierte Kredite für den Käufer in der Regel als vorteilhafter als solche 
bei Banken in Europa, die über diese unmittelbare Einsicht nicht verfügen.
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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