Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Das Bankgeschäft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

210 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
verhältnismäßig befriedigt werden, Überdies haften die Vorstandsmitglieder 
und auch der Großaktionär einer Bankaktiengesellschaft nach 8 3 des 
Bankhaftungsgesetzes vom 29. Juli 1924 persönlich, wenn ohne Zustimmung 
des Hinterlegers unbelastete Effektendepots veräußert oder verpfändet werden. 
Die Weiterbelehnung von Effekten bei überzogenen Konten ist gestattet. — 
In der Tschechoslowakei unterscheidet das 'Bankdepotgesetz vom 10. Ok- 
tober 1924 drei Arten von Depots: 1. Die regelmäßige Verwahrung im Einzel- 
depot, wenn Effekten ohne Vereinbarung zur Aufbewahrung oder als Pfand 
übergeben wurden; sie sind binnen fünf Tagen getrennt von allen sonstigen 
Wertpapieren in der inländischen Betriebsstätte zu hinterlegen und in ein 
besonderes Buch nach Gattung und Nummern einzutragen. 2. Die modifi- 
zierte Verwahrung, bei der der Bankier durch eine besondere Willens- 
erklärung ermächtigt wird, die Effekten vereint mit anderen Effekten oder 
an einer anderen Betriebsstelle oder im Ausland zu hinterlegen, sie als 
Afterpfand zu geben oder zur Ausübung von Stimmrechten zu verwenden. 
3. Die unregelmäßige Verwahrung, bei der der Bankier durch eine besondere 
Urkunde und für jede Transaktion besonders ermächtigt wird, über die 
Effekten beliebig zu verfügen. — In Italien bedürfen alle Banken, die 
Depositen annehmen, einer besonderen Konzession der Regierung und unter- 
liegen einer Kontrolle durch staatliche Revisoren, die an das Amtsgeheimnis 
gebunden sind. Der Reservefonds ist durch Gewinnzuwendungen bis 400% 
des Aktienkapitals aufzufüllen, die Bilanz nach einem vorgeschriebenen 
Schema aufzustellen. 
Über die Konzentration der Effektendepots bei den Effekten- 
girobanken siehe S. 56. 
B. Das moderne oder uneigentliche Depositengeschäft 
verwendet Geldeinlagen und Effekten?) zu Aktivgeschäften. Je nach 
dem Zwecke der Geldeinlagen unterscheidet man das Einlagen- 
geschäft und das Girogeschäft?); bei jenem ist die Geldeinlage zur 
Verzinsung, bei diesem zur Zahlungsvermittlung bestimmt. 
Das Einlagengeschäft besteht in der Einlage von Geldern 
bei der Bank zum Zwecke der Verzinsung. Hinsichtlich der Abhebung 
der Depositengelder unterscheidet man sofort fällige, die jederzeit 
ohne Kündigung abgehoben werden können, auch „tägliches Geld“ 
genannt, dann solche mit bestimmter Kündigungsfrist (8 Tage bis 
6 Monate), sogenannte „gebundene Gelder‘, die zu einem höheren 
Zinsfuß verzinst werden; schließlich Depositengelder mit festem 
Termin, deren Verzinsung gewöhnlich einer besonderen Verein- 
barung unterliegt. Zur Abhebung der Depositengelder bedient man 
sich aus Gründen der Sicherheit und Einfachheit nicht selten des 
Schecks (besonders in Amerika). 
Besondere Formen des Einlagengeschäftes sind die Gutschrift in 
einem Einlagen- oder Sparbuch*) und die Ausgabe von Kassen- 
?) Im Deportgeschäft und zur Belehnung. 
3) Über das Girogeschäft s. S. 53. 
_ *) Der Umfang dieses Einlagengeschäftes ist zuweilen beschränkt; so 
bei den österreichischen Banken durch Bestimmungen in dem vom Staate
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Das System Der Rentengüter Und Seine Anwendung in Ungarn. Puttkammer & Mühlbrecht, 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.