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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Das Bankgeschäft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

238 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
werden können. Man schützt sich dagegen durch Bevorzugung der kleinen 
Zeichner und solcher von Sperrstücken. 
Man unterscheidet ein Bankenplacement und ein Börsenplacement. 
Jenes ist das am europäischen Kontinent und in Amerika übliche; es bietet 
den Vorteil, daß den Banken mit ihrem ausgebreiteten Apparat, ihren viel- 
seitigen Verbindungen und ihren vielen Filialen die Unterbringung „in die 
letzte Hand‘“ leichter möglich ist. In England hat sich das Börsenplacement 
behauptet, hauptsächlich infolge der Vormachtstellung der London Stock 
Exchange, die nicht durch Stock Broker untergebrachten Effekten häufig die 
Cöte verweigert. 
Bei größeren Operationen, wie insbesondere bei der Emission 
von Anleihen, vereinigen sich mehrere Banken zu Bankgruppen, 
Syndikaten oder Konsortien zur gemeinsamen Durchführung in der 
Form der Gelegenheitsgesellschaft. Eine Bank übernimmt dann die 
Führung, die sogenannte Gestion, der ganzen Transaktion und 
erhält hiefür eine besondere Gestionsprovision. 
Solche Zusammenschlüsse von Banken können auch dauernden 
Charakter annehmen, indem die einzelnen Banken wechselseitig 
einen Teil ihrer Aktien erwerben, so an ihren Gewinnen gegen- 
seitig teilnehmen und durch Entsendung von Organen in die Ver- 
waltung der anderen Bank wechselseitigen Einfluß auf ihre Geschäfts- 
führungen nehmen. Die so koalierten Banken unterstützen sich 
gegenseitig und führen auch einzelne Geschäfte, so namentlich 
Beteiligungen an anderen Unternehmungen, gemeinsam durch. Eine 
solche dauernde Koalition bezeichnet man als Interessengemein- 
schaft. 
Das Finanzierungsgeschäft wird in Deutschland wie in ganz 
Mitteleuropa fast durchwegs von allen jenen Banken betrieben, die 
sich mit der Pflege des Kontokorrentgeschäftes befassen, mit dem 
es, wie oben dargestellt wurde, vielfach im Zusammenhang steht. 
Anders in den westlichen Ländern, insbesondere in England 
und in Amerika. In Frankreich, Belgien und Holland liegt das 
Finanzierungsgeschäft größtenteils in den Händen von Aktiengesell- 
schaften, die sich fast ausschließlich demselben widmen, die soge- 
nannten societes financieres, banques d’affaires, auch credits mobiliers 
genannt. Sie befassen sich nicht nur mit der Emission von An- 
leihen der einzelnen Staaten und Gemeinden, sondern auch mit 
der Gründung von Eisenbahn- und Industrieunternehmungen im 
In- und Ausland. Sie arbeiten größtenteils mit eigenem Kapital, zum 
Teile werden ihnen auch Kapitalien von Syndikaten zur Verfügung 
gestellt. Infolge ihrer Spezialisierung beschäftigen sie ständig einen 
Stab von finanziellen und technischen Fachleuten, die die Projekte 
einer gründlichen Prüfung unterziehen, solche wohl auch selbst 
ausarbeiten und ihre Durchführung sachgemäß leiten. Für die von
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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