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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

266 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
den Geldkurse und Waren- oder Briefkurse veröffentlicht, diese sind 
Kauf-, jene Verkaufskurse. 
Die Kursfeststellung erfolgt vielfach unter Aufsicht und Lei- 
tung von Mitgliedern der Börseleitung, auch in Gegenwart des obrig- 
keitlichen Aufsichtsorgans, unter Mitwirkung der Makler, zuweilen 
auch im Beisein der Börsebesucher. 
Alle für kotierte, das heißt zum Börseverkehr zugelassene Börse- 
werte festgestellten oder registrierten Kurse heißen amtliche oder 
offizielle Kurse und werden in der amtlichen oder offiziellen Kurs- 
liste (cours authentique et officiel, Officiel list) zusammengestellt und 
veröffentlicht. Für nicht kotierte Börsewerte (Exoten) werden solche 
offizielle. Kurse nicht festgestellt, sie unterliegen einer mehr oder 
weniger einwandfreien Taxierung. 
5. DIE TYPISCHEN GESCHÄFTE AN EFFEKTENBÖRSEN 
An den meisten Effektenbörsen ist eine Mindestzahl oder ein 
Mindestnennwert von Effekten als Einheit festgesetzt, in der nur 
gehandelt werden kann; man bezeichnet diese Verkehrseinheit als 
Börseschluß, z. B. 25 Stück Aktien oder 10.000 M einer Obliga- 
tion; man handelt an solchen Börsen nur in Schlüssen und kauft 
z. B. 2 Schlüsse Aktien, das sind 50 Stück, oder 10 Schlüsse dieser 
Obligation, das sind 50.000 M. 
Nach Art und Zeit der Erfüllung können an Effektenbörsen Kassa- 
geschäfte und Zeitgeschäfte unterschieden werden: 
1. Kassageschäfte; sie sind nach den Bestimmungen der 
Börseordnungen sofort oder am nächsten Werk- oder Börsetag oder 
in wenigen (3 bis 5) Tagen, „einige Tage Lieferung“, zu erfüllen, 
indem der Verkäufer die Effekten unmittelbar an den Käufer gegen 
Barzahlung des entfallenden Betrages abliefert. 
2. Zeitgeschäfte sind erst eine bestimmte Zeit nach dem 
Abschlußtage zu erfüllen. Dadurch ist dem Kontrahenten die Mög- 
lichkeit geboten, das abgeschlossene Geschäft noch innerhalb der 
Zeit bis zur Erfüllung zu liquidieren, d. h. die gekauften Effekten zu 
verkaufen oder die verkauften Effekten anzuschaffen. Die entgegen- 
stehenden Schlüsse kompensieren sich und das endliche Ergebnis 
reduziert sich auf eine Differenz in den Beträgen, weil die Kurse, 
zu denen gekauft und verkauft wurde, verschieden waren. Diese 
Kompensationsmöglichkeit kennzeichnet das Wesen des Zeitgeschäf- 
tes an Effektenbörsen; sie wird dadurch erhöht, daß die Wahl des 
Erfüllungstages nicht dem freien Belieben der Kontrahenten über- 
lassen ist, sondern von der Börseleitung bestimmte Abrechnungstage 
festgesetzt werden; z. B. per medio oder ver ultimo des laufenden
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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