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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

270 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Monat schieben oder prolongieren mittels des Leihgeschäftes. Zu 
diesem Behufe leiht er sich die Stücke, die er liefern soll, von 
einem anderen aus, um sie ultimo des nächsten Monates wieder 
zurückzuliefern und bezahlt hiefür ein Leihgeld. Prolongieren viele 
Baissiers ihre Schlüsse, so werden die Effekten bei sofortiger Liefe- 
rung höher notieren als bei späterer Lieferung, man bezeichnet diese 
Kursdifferenz mit Deport; sie entsteht bei Überwiegen der Baisse- 
spekulation und bei Stückemangel. 
Zu den Zeitgeschäften zählen auch die Prämiengeschäfte; 
sie bieten dem Spieler die Möglichkeit, einen allfälligen Verlust auf 
einen bestimmten Betrag, der aber dafür unter allen Umständen ge- 
zahlt werden muß, zu beschränken. 
Man unterscheidet verschiedene Arten von Prämiengeschäften: 
@) Das einfache Prämiengeschäft, in Berlin Barprämie, auch 
Geschäft mit Prämiengeld, besteht in der sofortigen Zahlung einer 
Prämie, die entweder auf Nehmen oder Geben Anspruch gibt: Im 
ersteren Falle zahlt der sogenannte Prämienzieher dem Prämien- 
nehmer eine Prämie von z. B. 10 K per Stück auf Nehmen (Kaufen) 
von 2 Schlüssen Aktien zu 2000 per ultimo und erwirbt dadurch 
das Recht, diese 2 Schlüsse zu dem vereinbarten Kurse ultimo von 
dem Prämiennehmer kaufen zu können oder von dem Geschäfte 
zurückzutreten. Der Erklärungstag wird Stichtag genannt. Oder 
der Prämienzieher zahlt an den Prämiennehmer eine Prämie von 
20% auf 50 Aktien zu 170% ger ultimo und erhält dadurch das Recht, 
diese Aktien ultimo an den Prämiennehmer zu 170% verkaufen zu 
können oder von dem Geschäfte zurückzutreten. 
b) Beim doppelten oder zweischneidigen Prämiengeschäfte 
(Prämie auf Geben und Nehmen) zahlt der Prämienzieher die doppelte 
Prämie und erwirbt dadurch das Recht, eine bestimmte Menge Effek- 
ten zu einem bestimmten Kurs am festgesetzten Tage nach seiner 
Wahl kaufen oder verkaufen zu können oder vom Geschäft über- 
haupt zurückzutreten. 
c) Beim Dontgeschäft, Geschäft mit Reugeld, Prämiengeschäft 
kurzweg, wird die Prämie, auch Dont genannt, durch Zuschlag zum 
Kurs (Vorprämie, englisch call, französisch dont) oder durch Ab- 
schlag vom Kurs (Rückprämie, englisch put) ausgedrückt. Der 
Prämienzieher kauft zu einem um die Vorprämie erhöhten Kurs, 
dem Prämienkurs, oder er zahlt am Stichtage die Prämie; oder 
der Prämienzieher verkauft zu einem um die Rückprämie vermin- 
derten Prämienkurs oder er zahlt am Stichtage die Prämie; der 
Unterschied zwischen dem Tageskurs und dem Prämienkurs heißt 
Ekart. 
d) Dem Dontgeschäfte ähnlich ist das Stellage- oder Stell- 
geschäft, bei dem der Käufer der Stellage das Recht erwirbt, an
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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