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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

IX. MARKTORGANISATIONEN 9 
An der Effektensektion wird der weitaus größte Teil der 
Geschäfte in Aktien, Völkerbundanleihe und Donau-Save-Adria- 
Prioritäten „per Arrangement“ abgeschlossen. Die Abwicklung dieser 
Geschäfte findet in Zeiträumen von acht bis zehn Tagen statt und 
ist dem vom Wiener Giro- und Kassenverein errichteten Arrangement- 
bureau an der Wiener Börse übertragen. 
Alle Börsebesucher sind verpflichtet, dem Arrangementbureau beizu- 
treten und demselben ihre Geschäfte in den bezeichneten Börsewerten aufzu- 
geben, Die Tage für die einzelnen Arrangements werden von der Börse- 
kammer in einem Arrangementkalender veröffentlicht. An dem in diesem 
Kalender mit „Aufgabe“ bezeichneten Tage haben die Börsebesucher die 
Arrangementbogen einzureichen; auf ihnen verzeichnen sie sämtliche für das 
betreffende Arrangement gemachten Käufe und Verkäufe sowie die Kost- 
geschäfte (siehe S. 269); für jedes Effekt ist ein besonderer Arrangement- 
bogen zu verwenden. Er enthält auf der linken Seite die Anzahl der Schlüsse, 
die zu beziehen, auf der rechten Seite jene, die zu liefern sind, ferner die 
Namen der betreffenden Kontrahenten mit den für die Aufgabe vereinbarten 
Kursen sowie die Saldi, die sich zwischen Übernahme und Ablieferung 
ergeben. Das Arrangementbureau nimmt auf Grund aller für ein Effekt 
eingereichten Arrangementbogen eine Kompensation vor, so daß jeder 
Börsebesucher nur die Saldi der von ihm zu übernehmenden oder 
von ihm zu liefernden Stücke (die Stückesaldi) wirklich zu über- 
nehmen oder zu liefern hat. Ergibt sich bei dieser Kompensation ein 
Saldo, der nicht aufgegeben wurde (infolge einer fehlerhaften Aufgabe), so 
erhält der Betreffende hievon die sogenannte „Meldung“ an einem der Liqui- 
dation vorhergehenden Tage. Am selben Tage bekommt auch derjenige, der 
Saldi zu liefern hat, die Adressen, an wen diese Lieferung erfolgen soll; 
in der Börsesprache wird diese Adresse „Hand‘ genannt. -— Zu den von 
der Börsekammer festgesetzten Liquidationskursen liefern jene, die Saldi 
zu liefern haben, am „Kassatage‘“ die Effekten an die ihnen aufgegebenen. 
Adressen ab und erhalten von diesen die betreffenden Beträge (zum Liquida- 
tionskurs) ausbezahlt. Die Differenzen zwischen den Liquidations- und Ab- 
schlußkursen werden vom Arrangementbureau ausgeglichen. Die Namen. der- 
jenigen, die die schuldigen Differenzen am Kassatage bis 11 Uhr nicht gezahlt 
haben, werden bei Beginn der Börse am „Schwarzen Brette‘“ veröffentlicht. 
Falls jemand nicht rechtzeitig übernimmt oder abliefert, wird er vom Arrange- 
mentbureau zur Abnahme bzw. Ablieferung der Effekten innerhalb von 
drei Werktagen schriftlich aufgefordert. Die innerhalb dieser drei Tage nicht 
abgenommenen bzw. abgelieferten Effekten sind vom Wiener Giro- und 
Kassenverein exekutiv am folgenden Börsetage zu verkaufen bzw. zu kaufen. 
Den Schaden trägt der Schuldtragende bzw. alle diejenigen, die mit diesem 
bezüglich des betreffenden Geschäftes in Verbindung standen. Die Teilnehmer 
am Arrangement entrichten dem Wiener Giro- und Kassenverein eine nach 
der Anzahl der arrangierten Effekten bemessene Gebühr; außerdem ist, 
eine Eintrittsgebühr zu bezahlen und eine Kaution zu hinterlegen. Die Teil- 
nehmer haben auch ein Effektengirokonto beim Wiener Giro- und Kassen- 
verein, so daß sich die Ablieferung der Stückesaldi durch einfaches Zu- 
und Abschreiben auf diesen Kontos abwickelt. 
Geschäfte in nicht in das Arrangement einbezogenen Werten 
(festverzinsliche Effekten und Lose) und solche, bei denen dies aus- 
drücklich ausbedungen ist, werden „per Kassa“ abgeschlossen und 
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs 
28” 
19
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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