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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

300 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
und von der Zustimmung eines Großteiles oder aller Mitglieder ab- 
hängig machen. Dadurch wird namentlich an den bedeutenden 
Börsen der Kreis der Börsemitglieder auf eine verhältnismäßig 
kleine Zahl von Personen eingeschränkt, die den angesehensten 
Firmen des betreffenden Geschäftszweiges angehören; die Börse- 
mitgliedschaft vererbt sich nicht selten vom Vater auf den Sohn, 
wird so häufig zur Tradition des Geschäftshauses und nur in beson- 
deren Fällen durch Verkauf an andere übertragen. Wahren sich 
die englischen Börsen durch diese beschränkte Zulassung eine 
gewisse Abschließung nach außen, so sichern sie auch den inneren 
Börseverkehr gegen Störungen durch strenge Ordnungsbestimmungen; 
die Leitung der Börse besitzt ein weitgehendes Disziplinarrecht 
und kann die Mitglieder bei Nichtachtung der Börseordnung oder 
der Entscheidung der Börseleitung, besonders aber bei schweren Ver- 
stößen gegen das Ansehen der Börse oder bei unehrenhaften Hand- 
Jungen von der Mitgliedschaft zeitweise oder ganz ausschließen. 
Eine besondere Stellung nehmen an den englischen Börsen die 
Brokers- ein. Das Maklergewerbe ist wohl frei, doch haben sich 
die Brokers zu associations vereinigt, in die die Aufnahme nur unter 
mehr oder weniger großen Einschränkungen möglich ist; dadurch 
haben sich die Brokers namentlich an den Warenbörsen vielfach 
eine monopolartige Stellung zu sichern gewußt. Die englischen 
Brokers vermitteln. nicht nur die Geschäfte, sondern sie führen auch 
ihre Erfüllung in den bestehenden Liquidationseinrichtungen durch. 
Ihre Vereinigungen üben einen großen Einfluß auf die Börseleitung, 
auf die Geschäftsordnung und auf die Zusammensetzung der Börse- 
schiedsgerichte aus. 
Die bedeutendste Börse Englands ist die London Stock 
Exchange. Über ihre Leitung und Zulassung zur Mitgliedschaft 
vgl. S. 26323). Die Mitglieder teilen sich in Dealers (auch Jobbers 
genannt) und Brokers. Jedes Mitglied hat bei der Aufnahme zu 
erklären, ob er Dealer oder Broker sein will. Der Dealer 
ist Händler, er soll keine Geschäfte mit einem Non-Member schließen 
und tritt daher mit Leuten außerhalb der Börse in keinerlei Ge- 
schäftsbeziehung. Jeder Dealer wendet sich ganz bestimmten Papieren 
zu und kauft und verkauft diese nach seiner Meinung und der 
Marktlage durch Vermittlung der Brokers. Diese sind die Vermittler; 
sie erhalten die Aufträge von den Dealers und den Outsiders, also 
23) Das Börsegebäude ist Eigentum einer Companie illimited, deren 
Kapital in 20.000 Aktien geteilt ist, Aktionär kann nur ein Mitglied der Börse 
sein. Die Aktionäre werden durch neun Managers vertreten, die als Vermieter 
des Börsegebäudes die Zulassungs- und Mitgliedsbeiträge festsetzen; mit 
der Leitung und Beaufsichtigung der Börse haben sie nichts zu tun.
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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