Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Marktorganisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

304 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Erfüllungszeit unterscheiden die englischen Warenbörsen gewöhn- 
lich zwischen Spot-Geschäften (in prompt lieferbarer, greifbarer 
Ware), Geschäften to arrive (schwimmende und rollende Ware) und 
future delivery business, wobei die Ware erst später geliefert werden 
soll. Die beiden ersterwähnten sind Effektivgeschäfte; Futures sind 
Warentermingeschäfte, sie müssen innerhalb des Lieferungstermines 
gekündigt werden und ihre Liquidation erfolgt gewöhnlich durch 
die hiefür errichteten Warenliquidationskassen. 
Als Beispiel dienen die von dem London Produce Clearinghouse Limited 
(21 Mincing Lane E.C.)  ausgegebenen Regulations for future Delivery 
Business in Santos Coffee: Die Kompanie (das Clearinghouse) garantiert 
Käufer und Verkäufer die Erfüllung eines Kontraktes der in ihren Büchern 
registriert worden ist. Sie registriert nur Kontrakte für Mitglieder der Kom- 
panie, der Kontrakt muß von einem authorised Coffee Broker of the Clearing- 
house präsentiert werden und jeder authorised Broker soll alle Kontrakte 
für London future delivery business in Coffee registrieren lassen. Der Ein- 
schuß wird von der Kompanie beschlossen und von Zeit zu Zeit veröffentlicht. 
Über jede registrierte Partie von 250 bags wird ein Certificate of Guarantee 
ausgefertigt mit der Nummer des Kontrakts und dem Datum der Registrierung 
sowie der Erklärung der Kompanie, daß sie unter den Bedingungen der 
Regulations verantwortlich ist. Diese Zertifikate sind nicht übertragbar. 
Brokers können sich als Kontrahenten bezeichnen und für ihre eigene Rech- 
nung handeln, Ein jährlich gewähltes Committee of Brokers setzt jeden Werk- 
tag die Quotations fest, die die Margins regulieren. Wenn der Buchwert 
eines Kontraktes eine Abweichung von 1 s per Cwt gegenüber den Quotations 
zeigt, ist die Kompanie berechtigt, falls die Rechnung des Klienten nicht 
gedeckt ist, für diesen Margin die Zahlung der Differenz zu verlangen. 
Steigt die Differenz auf 3 s per Cwt oder mehr, so ist die Kompanie berech- 
tigt, die unmittelbare Zahlung der Differenz zu fordern, und, falls diese nicht 
erfolgt, die Rechnung abzuschließen und zu kaufen oder zu verkaufen. Erhält 
die Kompanie zwei Certificates of Guarantee von einer und derselben Partei, 
einmal als Käufer, dann als Verkäufer, so rechnet. die Kompanie den Kontrakt 
ab, und zwar zu einem Zinsfuß von 5 gegen 2% vom Datum der Abrechnung 
(Settlement) bis zum letzten Werktag des Lieferungsmonats, mit einer 
Brokerage von. mindestens je */,% vom Käufer und Verkäufer (1/,% falls der 
Broker Selbstkontrahent ist) und einer Registrierungsgebühr von 71/, 8 für 
250 bags für die Kompanie. Die Verkäufer sind berechtigt, gegen ungedeckte 
Kontrakte während der letzten drei Werktage des Monats, die dem Liefe- 
rungsmonat vorausgehen, oder irgend einen Werktag während des Lieferungs- 
monats (ausgenommen die drei letzten) zu kündigen (fo tender) und gebunden, 
nicht später als drei Werktage vor dem letzten Werktag des Lieferungsmonats 
um 11 Uhr vormittags zu kündigen. Die Kompanie gibt den Kündigungsschein 
(Tender) irgend einem Käufer, dessen Kontrakt für den betreffenden Monat 
noch offen ist. Der Käufer, der nicht übernehmen will, soll, wenn er einen 
gegenüberstehenden offenen Kontrakt hat, sofort liquidieren oder den Kontrakt 
für den laufenden Monat wieder verkaufen; der Käufer ist der Kompanie 
namhaft zu machen und der Tender in jedem Falle innerhalb zweier Stunden 
der Kompanie zurückzustellen. 
Von den Londoner Warenbörsen wären zunächst jene für den 
Getreidehandel anzuführen; es sind dies die bereits erwähnte Baltic 
Mercantile and Shipping Exchange Lim., kurzweg The
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.