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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

]Il. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 61 
umschlägen) ist ebenso wie der eines Postschecks unbeschränkt. 
Die Schecks sind entweder Namen- oder Inhaberschecks; jene ent- 
halten auf der Rückseite den Namen des Empfängers, die Inhaber- 
schecks werden vom bezogenen Postscheckamt ausbezahlt®). So- 
wohl zwischen den einzelnen Postscheckämtern wie auch mit der 
Reichsbank, der Schweiz und Danzig besteht ein Überweisungs- 
verkehr”). 
Besondere Erwähnung verdient der Hamburger Überwei- 
sungsverkehr, der von sechs Banken besorgt wird. Mittels Über- 
weisungszettel, die bei jeder Bank verschieden gefärbt sind, werden 
Überweisungen auf andere Konti derselben oder der anderen fünf 
Banken, auch auf die Girokonti der Reichsbank durchgeführt. Diese 
Übertragungen. werden im Wege des Clearingverkehrs zwischen den 
Banken fünfmal des Tages im Abrechnungssaal der Reichsbank 
abgerechnet. Von den erfolgten Überweisungen werden die Konto- 
inhaber noch abends durch Überweisungsanzeigen oder durch ein 
Kontobuch verständigt, das am folgenden Morgen bei der Bank ab- 
geholt werden kann. — Dieser Überweisungsverkehr ist in den 
weitesten Kreisen Hamburgs. verbreitet; nicht nur die Kaufleute, 
Gewerbetreibenden und sonstigen Berufe führen auf diese Weise 
ihre Zahlungen durch, sondern auch Beamte und ‚Private haben 
ihr Konto bei einer dieser sechs Hamburger Banken und leisten 
die meisten Zahlungen, wie Steuern und Gebühren, Schulgelder und 
Vereinsbeiträge, Mieten, durch den Überweisungsverkehr, so daß 
der Barverkehr tatsächlich wesentlich eingeschränkt ist. 
In Großbritannien ist der Giroverkehr während der zwei- 
ten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur größten Entfaltung gelangt. 
Im 17. Jahrhundert war die Übertragung der Kassenbestände an die 
Goldschmiede allgemein üblich. Der Deponent. erhielt entweder einen Emp- 
fangsschein, lautend auf den Inhaber (Goldsmith’s oder Bankersnote), aus 
dem sich die Banknote entwickelte, oder der Deponent erteilte den Auftrag, 
an eine dritte Person Zahlungen zu leisten (Goldsmith’s cashnote). Bine 
größere Ausdehnung dieses bescheidenen Giroverkehres verhinderte die 
Monopolstellung der Bank of England, weil bis zum Jahre 1826 größere 
Aktienbanken (mit mehr als 6 Gesellschaftern) nicht errichtet werden durften. 
Als Scheck galt ein auf einen Bankier gezogener Wechsel, der an den Über- 
bringer zahlbar und auf einen Zahlungsort im Umkreis von 15 Meilen aus- 
6) Postscheckordnung vom 22. Mai 1914 mit Ergänzungen von 1918, 
1919, 1921 bis 1925. 
7) Die deutschen Girozentralen sind Bankanstalten der in Zweck- 
verbänden zusammengeschlossenen deutschen Sparkassen, die bei ihrer Grün- 
dung (1916) zunächst als Abrechnungsstellen und zur Befriedigung der 
Kreditbedürfnisse dienen, die kurzfristigen Bestände ausgleichen und‘ die 
über den Geschäftsbereich der Sparkassen hinausgehenden Bankgeschäfte 
pflegen sollten, später aber alle Bankgeschäfte mit Ausnahme der Speku- 
lationsgeschäfte in ihr Arbeitsfeld einbezogen haben.
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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