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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1747798770
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120203
Document type:
Monograph
Author:
Ottel, Klemens http://d-nb.info/gnd/1024837165
Title:
Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
Edition:
2. neubearb. Aufl.
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 324 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

]I. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 75 
Amerika Obligationen, die wohl planmäßig getilgt werden, aber eine 
Verpflichtung zur Zinszahlung nur für den Fall enthalten, als das 
Unternehmen Gewinn abwirft, sogenannte Income bonds, auch pre- 
ferred oder adjustment bonds genannt. Sie werden zu spekulativen 
Zwecken gekauft. 
Die Rückzahlung kann auf einmal zu einem bestimmten 
Zeitpunkt erfolgen; zumeist ist dies nur bei kurzfristigen Obli- 
gationen. der Fall, die nach Ablauf von 5 bis 10 Jahren auf ein- 
mal ‚getilgt werden, wie die Schatzanweisungen, die MKxchequer 
Bonds (mehrere Jahre) in England, die Short term notes in Amerika 
(1 bis 5 Jahre)*); in England werden auch Obligationen heraus- 
gegeben, die über Aufforderung des Gläubigers sofort oder nach 
einer gewissen Zeit rückgezahlt werden. Die Regel bildet die auf 
eine Reihe von Jahren auf Grund eines Tilgungsplanes verteilte 
Rückzahlung. Der Emittent verpflichtet sich zur Zahlung einer mathe- 
matisch berechneten, gleichbleibenden Annuität, die Zinsendienst und 
Tilgungsdienst in sich vereinigt, so daß bei ständiger Verminderung 
des ersteren die Tilgungstangente wächst und nach Ablauf einer be- 
stimmten Reihe von Jahren die Anleihe vollständig getilgt erscheint. 
Die in den einzelnen Jahren zur Rückzahlung gelangenden Teil- 
schuldverschreibungen werden durch das Los in der sogenannten 
Tilgungs- oder Amortisationsziehung bestimmt und in der Regel mit 
dem Nennwerte, zuweilen auch .mit einer kleinen Prämie über den 
Nennwert eingelöst®). Eine dritte Art der Rückzahlung ist der frei- 
händige Rückkauf (bei niedrigem Kursstand). 
Die in den Vereinigten Staaten von Amerika recht häufi- 
gen convertible bonds können nach Wahl des Inhabers inner- 
halb einer bestimmten Zeit in eine andere Effektenart des- 
selben Unternehmens umgetauscht werden, gewöhnlich in Stamm- 
aktien oder short term notes. Gewöhnlich erfolgt der Um- 
tausch pari. Für das Recht des Umtausches zahlt der Käufer der 
bonds einen höheren Preis in der Hoffnung, später bei gestiegenem 
Kurs der Aktien einen Spekulationsgewinn zu erzielen. Dadurch wird 
in Zeiten ungünstiger Konjunkturen für Aktienemissionen ermöglicht, 
4) Die Schatzanweisungen werden nicht selten Schatzscheine genannt; 
doch bezeichnet man damit kurzfristige, von der Regierung herausgegebene 
Wechsel (Schatzwechsel), die in der Regel nicht über ein Jahr Laufzeit 
haben, zur Ausgleichung der verschiedenen Fälligkeiten der Einnahmen und 
Ausgaben dienen und hauptsächlich von Banken aufgenommen werden, daher 
auch auf große Beträge lauten; in England heißen sie Kxchequer Bills, auch 
Treasury bills, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, in Frankreich 
bons de tresor. 
5) In der Union sucht man die Spesen und Unannehmlichkeiten der 
Verlosung dadurch zu ersparen, daß auf Grund des Tilgungsplanes Stücke 
mit verschiedenen Fälligkeiten ausgegeben werden.
	        

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“Wohin Weiter”. Im Selbstverlage des Verfassers, 1914.
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