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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

Der Bund kann gegen mißbräuchliche Ge— 
taltung der Getreide-⸗, Mehl- und Brotpreise 
Vorkehrungen treffen. 
Er ist befugt, zum Schutze der ihm nach den 
porstehenden Bestimmungen zukommenden 
Rechte die erforderlichen Maßnahmen anau— 
Irdnen.“ 
Der Millietsche Entwurf wurde der öffentlichen 
Srörterung unterstellt. Der Bauernverband ver— 
hielt sich zurückhaltend. Anfang 1909 wurde der 
Entwurf einem Sachverständigenausschuß zur wei— 
eren Durchberatung überwiesen. Die Sache wurde 
aber nicht weiter betrieben als der schweizerische 
Bundesrat in Verhandlungen mit Deutschland die 
Herabsetzung der Zollrückvergütung für 100 Kg 
Veehl von 160 auf 150 kg Getreide ah 1. Oktober 
909 erreichte. 
Durch Maßnahmen des Bundesrats in den Jahren 
1910 und 1912 zur Erhöhung des Getreidevorrates 
für die Armee wurde die am 19. Juni 1912 an den 
Nationalrat gelangte „Motion Balmer“ ausgelöst, 
die in erster Linie die Sicherstellung der Brot— 
getreideversorgung der Zivilbevölkerung für den 
Kriegsfall im Auge hatte. Jin wesentlichen wurden 
ünf Vorschläge gemacht: 
. Verbesserung der Zufahrtswege, 
2. Prämiierung der inländischen Getreide- und 
Mehlvorräte, 
3. Verstärkung der Vorräte des Bundes, 
4. Einführung des Getreidemonopols, 
5. Förderung der inländischen Produktion durch 
Schutzazösse oder Prämiierung. 
Balnmier, selber Getreidehändler, sprach sich für 
»as Monopol aus, betonte aber, daß es kein billi— 
geres Brot bringen würde. Anhänger des Mono— 
pols war die Sozialdemokratie, jedoch nicht un— 
geteilt; der sozialdemokratische Präsident der 
chweizerischen Konsumvereine trat gegen das Mo— 
opol auf. Die Stellungnahnte des Bundesrates 
war zurückhaltend. Die Vertreter der Landwirt— 
chaft erklärten sich nur fir das Monopol, wenn es 
hr selbst Vorteile brächte. Unbedingte Gegner 
varen die Getreidehändler außer Balmer. Die 
Brundlage der Erörterung verschob sich, als der 
3weckverband schweizerischer Konsumvereine die 
größte schweizerische Mühlenanlage, die Stadtmühle 
Zürich, im Jahre 1912 erwarb, damit die Auflösung 
des bedeutendsten Mühlensyndikats herbeiführte und 
darauf ein Preissturz von 3 Fr. für den Doppel— 
zentner Mehl eintrat. Durch diesen Erfolg wurde 
die öffentliche Meinung auf den Weg der Genossen— 
chaftsbildung hingewiesen und von dem Monopol 
abgelenkt. Aus der Zeit kurz vor Kriegsausbruch 
st endlich noch die Schrift des Sektionschefs im 
andwirtschaftlichen internationalen Institut in 
Rom, Donini: „Zur Frage der Getreideversorgung 
in der Schweiz“ zu erwähnen. Darin wird das 
Monopol als der beste Ausweg bezeichnet. Die För— 
derung des inländischen Getreidebaues sei noi— 
vendig, da tatsächlich der ÜUberschuß anderer Aus— 
fuhrländer der Erde nur knapp zur Deckung des 
Bedarfs der Einfuhrländer ausreiche. Es müsse 
mindestens die Verdoppelung der Eigenerzeugung 
n der Schweiz angestrebt werden. Als Anreizmittel 
vird, wenn nicht ein Monopol geschaffen würde, ein 
Weizenschutzzoll von 5 Fr. für den Doppelzentner 
mpfohlen. 
Durch diese über 40 Jahre sich ausdehnenden 
»arlamentarischen und literarischen Kämpfe um das 
vetreidemonopol war eine Unterlage zur Lösung 
der Frage geschaffen, als mit Kriegsausbruch für 
die Schweiz Verhältnisse eintraten, die von selbst auf 
ein neues und tatkräftiges Anfassen der Frage hin 
Rrängten'). 
3. Die Brotgetreidewirtschaft in der Schweiz seit 
— Kriegsausbruch. 
Am 3. August 1914 erteilte die Bundesversamm— 
ung dem Bundesrat unbeschränkte Vollmacht zur 
Vornahme aller Maßnahmen, die für die Behaup— 
ung der Sicherung, Integrität und Neutralität in 
er Schweiz insbesondere auch zur Sicherung des 
ꝛebensunterhaltes erforderlich werden würden. Der 
Zundesrat verfügte die Errichtung eines besonderen, 
em Kriegskommissariat angegliederten Getreide— 
üros. Die im Lande selbst, in öffentlichen Lager— 
zäusern, in Mühlen und Bäckereien und in Gestalt 
»er Bundesreserve vorhandenen Vorräte beliefen sich 
tuf 92 500 t. Der Ertrag der bevorstehenden heimi— 
chen Ernte 1914 wurde auf 8)000 6 veranschlagt 
Lußerdem lagen 300006 für schweizerische Rech— 
tung in deutschen Lagerhäusern. 
Der Grundstein zum Getreidemonopol in der 
driegszeit war schon 4 Monate vor Kriegsausbruch 
m Frühjahr 1914 in zwei Getreideversorgungsab— 
ommen der Schweiz mit Deutschland und Frankreich 
jelegt worden. Darin wurde der Schweiz die freie 
ßetreidedurchfuhr im Kriegsfall nur zugesichert, 
benn das Getreide für den schweizerischen Staat be— 
timmt sei. Frankreich hatte für den Kriegsfall von 
inem bestimmten Zeitpunkte seit Beginn der Mobil— 
nachung an die freie Zufuhr von Getreide aus zwei 
ranzösischen Häfen am atlantischen Ozean nach Genf 
nittels der von Frankreich zur Verfügung zu hal— 
enden Transportmittel zugesagt. Deutschland hatte 
»er Schweiz gegenüber darauf verzichtet, auf Ge— 
reidevorräte der Schweiz, die in Deutschland lagern, 
die Hand zu legen und gleichzeitig zugesagt, der 
ßeförderung von Getreide und Kohlen, die für den 
chweizerischen Staat bestimmt seien, keine Hinder— 
tisse in den Weg zu legen. Der Umstand, daß in 
en beiden Verständigungen mit Deutschland uund 
zrankreich die eingeräumten Erleichterungen nur 
em für den schweizer Staat bestimmten Getreide 
ingeräumt worden waren, bei dem die ganz aus— 
chließliche Verwendung für die schweizerische Armee 
ind die schweizerische Zivilbevölkerung zum voraus 
ichergestellt war, war für sich allein ein ausreichen— 
er Grund, die Getreideversorgung zur Bundessache 
u machen. Dazu kam, daß die für den schweize— 
ischen Staat bestimmten Getreidesendungen, deren 
Lerfrachtung jeweils den seefahrenden Mächten an— 
gezeigt wurde, vor der Beschlagnahme sicherer waren, 
als das vom Handel bezogene Getreide. So kam 
eꝛs ganz von selbst zu einer Art Getreidentonovpolß 
Fleischmann, „Das Getreidemonopol in der 
Schweiz“. Zürich 1921 S. 98ff.
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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