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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

Nr. 2785 
des Bundes, wenn auch vorerst die Einfuhr noch 
richt monopolisiert wurde 6). 
Auf Veranlassung des neuerrichteten Getreide— 
büros traten die zu einer Versammlung nach Zürich 
wenige Tage nach Kriegsausbruch zusammenberufe— 
nen Händler ihr auf dem Rhein schwimmendes oder 
am Rhein lagerndes Getreide an den Bund ab. 
So konnte der Bund aus Deutschland noch 32000 6 
in die Schweiz bringen. Es war damit ein Vorrat 
ür 145 bis 160 Tage beschafft. 
Der Privathandel trat nicht sofort völlig außer 
Wirksamkeit. Trotz Abtretung seiner gesamten Vor— 
räte an den Bund vermochte er bald seine Tätig— 
keit wieder aufzunehmen und Getreide über den 
Süden und Wefsten in das Land zu bringen). 
Durch die Erschwerungen, die die kriegführenden 
Mächte dem freien Handel auferlegten und durch das 
damit verbundene Risiko wurde jedoch der freie Han— 
del mit der Zeit unmöglich, und am 9. November 
1915 verordnete der Bundesrat, daß fortan Ge— 
treide in die Schweiz nur durch die Bundesregie— 
rung eingeführt werden dürfe. 
Im August 1915 wurde das Monopol des Bundes 
auch auf das Inlandsgetreide ausgedehnt. Durch 
Verordnung vom 11. und 23. August 1916 wurde 
ferner die Einfuhr von Futtermitteln an bundesrat— 
liche Bewilligung geknüpft, womit praktisch auch 
dieser Handelszweig monopolisiert war. 
Die Zeit der staatlichen Getreideversorgung der 
Schweiz seit August 1914 kann in vier charakte— 
ristische Abschnitte zerlegt werden. 
Im ersten Zeitabschnitt vom August 1914 bis 
Mitte 1917 standen die überseeischen Getreidemärkte 
noch offen. Die Getreideversorgung der Schweiz 
wurde aber ˖in wachsendem Maße erschwert durch 
Ausfuhrverbote der Produktionsländer, die sich 
schwieriger gestaltende Schiffsraumbeschaffung, die 
mit dem internationalen Transport verbundenen 
jroßen Hemmnisse und Risiken und ferner durch 
Behinderungen aller Art im Abtransport von den 
europäischen Ausladehäfen, von denen mit Kriegs— 
beginn die für die Schweiz wichtigen Plätze Ant— 
verpen und Rotterdam mit der anschließenden 
Rheinroute ohnehin ausgeschaltet waren. 
Die Eröffnung der verschärften Unterseebootkrieges 
und der Eintriit Nordamerikas in den Weltkrieg 
leitete über zum zweiten Abschnitt von Mitte 1917 
his Mitte 1920. Nordamerika stellte die Getreide— 
ausfuhr unter Kontrolle, der später ein grundsätz— 
liches Ausfuhrverbot folgte. Zu der interallüerten 
Chartring Executive Commission, die die Welt— 
tonnage kontrollierte, gesellte sich das Wheat Exe— 
cutive Comitee, das eine Weltrationierung in Ge— 
treide durchführte und nicht nur die Kontingente für 
die einzelnen Länder, sondern auch die Preise fest— 
setzte. Der Schweiz wurde ein Kontingent von 
500 000 s für das Jahr zuerkannt. Tatsächlich wurde 
diese Einsuhrziffer nie erreicht. In den Jahren 
1917 und 1918 betrug sie nur 270000 und 
170 000 t. 
6) Erster Neutralitätsbericht, ausgegeben vom Bundes— 
rat am 1. Dezember 1914. 
1) Dr. pP. Béguin. „Zur Getreide- und Monopolfrage“, 
Zürich 1925, S. 9 
Mit dem 4. Oktober 1917 mußte die Brotratio— 
lierung eingeführt werden. Im gleichen Jahre 
vurde die Inlandsgetreideernte beschlagnahmt und 
»urch Verordnung die Erweiterung, der Getreide— 
inbaufläche um 50 000 ha vorgeschrieben. Der 
Bund verkaufte das eingeführte Getreide unter den 
Zelbstkosten und verwendete damit große Beträge 
ür die Brotverbilligung. Im Dezember 1917 mußte 
die tägliche Brotntenge für den Kopf von 350 auf 
225 g herabgesetzt werden. Vom 1. Dezember 1918 
ib trat eine Erhöhung der Tagesration auf 27586, 
»om 1. Februar 1919 ab auf 3258 ein. Mit Wir— 
ung vom 1. September 1919 wurde die Brotkarte 
ibgeschafft. 
Der dritte Zeitabschnitt von Mitte 1920 bis Ende 
1922 fällt annähernd mit der internationalen Wirt— 
chaftskrise zusammen. Unter ihrem Einflusse ist 
ruch der Getreidepreis zusammengebrochen. Die eid— 
genössische Getreideverwaltung hatte daraufhin im 
JFahre 1921 auf ihren Getreidevorräten große Ah— 
chreibungen vorzunehmen. 
Der vierte Abschnitt von 1922 bis zur Gegenwart 
zängt weniger mit der Weltwirtschaft zusammen. 
Ddie Aufrechterhaltung des Getreidemonopols ergab 
ich in erster Linie aus der Notwendigkeit der Auf— 
rechterhaltung der den inländischen Getreidebauern 
zugesagten Abnahmepreise, da der gewaltige Preis— 
turz auf dem Getreidemarkt nicht einfach auf die 
Erzeuger überwälzt werden konnte. Der Abschnitt 
ennzeichnet sich durch die Anderung der Preispoli— 
ik des Bundes, für die nunmehr der Grundsatz 
der Selbsterhaltung der eidgeuössischen Getreidever— 
valtung maßgebend wurde, inbegriffen die Aufwen— 
»ungen zugunsten des inländischen Getreidebaues, 
die Kosten der Haltung von Getreidevorräten und die 
Aufwendungen für den örtlichen Preisausgleich. 
Das Ziel, das mit Übernahme der Getreidever— 
orgung auf die Regierung verfolgt wurde, war 
die Sicherung der Volksernährung während der 
driegszeit gewesen. In erster Linie mußte die weitere 
Brotgetreideversorgung der Schweiz aus dem Aus— 
ande sichergestellt werden. Es lag aber nahe, das 
Ziel auch dürch Ermunterung und Ausdehnung der 
Brotgetreideerzeugung im Inlande zu verfolgen. Die 
»on der Regierung im Zusammenwirken mit land— 
virtschaftlichen Kreisen und den Landwirtschaftsor— 
Jganisationen ins Leben gerufene Werbetätigkeit 
ührte in den Jahren 1915 und 1916 zunächst noch 
ticht zu einer wesentlichen Steigerung der Anbau— 
läche für Brotgetreide. Im Jahre 1917 betrug die 
nit Weizen, Spelz, Roggen, Mischelfrucht, Einkorn 
ind Emmer bestellte Bodenfläche immer noch erst 
78916 ha. Ein Beschluß des Bundesrats vom 
3. September 1917 verpflichtete die Landwirte, die 
isher mit Getreide bewirtschaftete Fläche nicht auf— 
ugeben; darüber hinaus wurde die Ausdehnung 
er Getreideanbaufläche um 50 000 ha angeordnet. 
Im Jahre 1918 waren 117665 ha mit den oben 
aufgeführten Fruchtarten bestellt. Mit der sich wieder 
eröffnenden Möglichkeit der Bedarfsdeckung durch 
die Einfuhr und der Aufhebung des Anbauzwanges 
ging die Anbaufläche in den folgenden Jahren trotz 
der dem Getreidebau gewährten besonderen Ver— 
zünstigungen sofort wieder zurück. Die Auferlegung 
zer Verpflichtung zum Anbau machte es notwendig,
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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