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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

den Landwirten die Abnahme des erzeugten Getrei— 
des durch den Staat zu angemessenen Preisen zu— 
zusichern. Zur Ermunterung des einheimischen Ge— 
treidebaues wurden erhöhte Preise für das inlän— 
dische Getreide bewilligt. Allerdings war die Stei— 
gerung der Auslandsgetreidepreise eine noch raschere, 
so daß auch die erhöhten für das Inlandsgetreide 
zewährten Preise bis zum Jahre 1920 in der Regel 
um mehrere Franken für den Doppelzentner hinter 
dem Einstandspreis des Auslandsgetreides zurück— 
blieben. Das Verhältnis änderte sich im Jahré 1921. 
Im ersten Quartal 1921 wurde der Rest des In— 
landsgetreides der Ernte 1920 zu 67 Fr. für den 
Doppelzentner Weizen übernommen, vom Herbst bis 
Jahresende der größte Teil der Ernte 1921 zu 
60 Fr. Diese Preise waren erheblich höher als die 
gleichzeitig geltenden Auslandspreise. Brachte bis 
einschließlich 1920 die Übernahme des Julands— 
getreides eine finanzielle Entlastung, indem den Ab— 
lieferungen entsprechend weniger ün Preise höher 
tehendes Auslandsgetreide eingeführt werden mußte, 
so brachte seit 1921 die Abnahme einheimischen Ge— 
treides eine bedeutende finanzielle Belastung der 
Getreideverwaltung und damit der Gesamtheu mit 
sich. An sich waren im Jahre 1920 die Weltmarkt— 
preise für Getreide hoch genug, um der einheimischen 
Landwirtschaft, wenn ihr die Weltmarktpreise ge— 
währt wurden, eine volle Rentabilität des Getreide— 
baues zu sichern. Die Gewährung des Überpreises 
ergab sich aus der Tatsache, daß man sich zur Zeit 
der Winterbestellung 1919 veranlaßt gesehen hatte, 
den Landwirten einen bestimmten, dem damaligen 
Auslandspreise entsprechenden Abnahmepreis zuzu— 
sichern, und daß man zu Beginn des Jahres 1920 
von diesen Zusicherungen nicht abgehen konnte, ob— 
wohl inzwischen der Auslandspreis sich gesenkt hatte. 
Das gleiche vollzog sich dann in noch gesteigertem 
Maße bei der Abnahme der Ernte 1981. War man 
so in das System der Gewährung eines Überpreises 
für einheimisches Getreide gegenüber Auslandsge— 
treide hineingekommen, so nötigte die weitere Ent— 
wicklung der, Weltmarktpreise des Weizens, dieses 
System zur Stützung und Förderung des einheimi— 
schen Getreidebaues bewußt aufrechtzuerhalten. 
Der, seit dem 1. Juli 1922 gezahlte Überpreis be— 
lief sich zunächst auf 15 bis 16 Ir. für 100 kg. Im 
Jahre 1923 wurden für das Inlandsgetreide Ab— 
nahmepreise gezahlt, die den Auslandspreis durch— 
schnittlich um 15,64 Fr. überstiegen. Im Jahre 1924 
betrug der durchschnittliche überpreis 10,84 Fr. Die 
so eingeführte Prämie für Inlaudsgetreide stützt sich 
auf einen Bundesbeschluß vom 1. Juli 1928 zut 
Förderung des inländischen Getreidebaues, der gleich— 
zeitig vorsah, daß die durch Gewährung des Über— 
preises für einheimisches Getreide, sowie durch die 
Aufrechterhaltung eines bestimmten Vorratsbestan— 
des durch die Getreideverwaltung entstehenden Auf— 
wendungen, ebenso wie die Kosten des Geschäfts— 
betriebs der Getreideverwaltung durch die Verkaufs— 
erlöse zu decken seien. Die Preise waren danach so 
festgesetzt, daß die Kosten der Verkrachtung nach der 
Abladestation nicht im einzelnen Fall besonders zur 
Bdrechnung kamen, sondern die gleiche Getreideart 
und Qualität ab jeder Abladestalion zum gleichen 
Preis zum Verkauf gestellt wurde. Seildem die Ge— 
ceideverwaltung das Inlandsgetreide zu einem höhe— 
nen Preise aufkaufte, als sie selbst das inländische 
ind ausländische Getreide zum Verkauf brachte, war 
»s für den Landwirt unter Umständen wirtschaftlich, 
vas sämtliche von ihm erzeugte Getreide abzuliefern, 
ind das zur Ernährung des eigenen Hausstandes 
rforderliche Getreide zu kaufen. Um der daraus sich 
rgebenden unwirtschaftlichen Bewegung von Ge— 
reidebeständen vorzubeugen und auch den Land— 
virten, die nur für den eigenen Bedarf Getreide 
rzeugten, den Vorteil des Überpreises zukommen zu 
assen, mußte man zur Gewährung einer Prämie 
ür das von dem Landwirt im eigenen Betrieb für 
dahrungszwecke verwendete Getreide übergehen. Dies 
‚eschah durch Bundesbeschluß vom 27. März 1925, 
etr. die Festsetzung von Minimal- und Maximal— 
reisen für Inlandsgetreide und die übernahme der 
Mahlprämie durch den Bund und durch Bundesrats 
eschluß vom 28. Juni 1925, betr. die Ausrichtung 
iner Mahlprämie an die Getreideproduzenten und 
»en Ankauf von Inlandsgetreide. Der danach für 
ie Gegenwart sich ergebende Zustand ist folgender; 
Die gegenwärtig bestehende eidgenössische — 
reideverwaltung ist eine behördliche Organisation, 
die der Abteilung für Landwirischaft des eid 
enössischen Volksdepartements angegliedert ist. 
Zie führt eigene von den übrigen Geschäften des 
departements getrennte Rechnung. Der Personal— 
estand umfaßt 61 Beamte und Angestellte, dazu 
ommen 2 Revisoren. Das Auslandsgetreide wird 
urch Abschlüsse angekauft, die mit schweizerischen 
zetreidehändlern oder mit in der Schweiz an— 
ässigen Agenten ausländischer Firmen auf Grund 
es im Weltgetreidehandel am meisten verwendeten 
hertrages der Londoner Getreidebörse vorge— 
iommen werden. Die Getreideverwaltung kauft 
janze Schiffsladungen von Auslandsgetreide und 
uch Teile von solchen; häufig erwirbi sie kleinere 
Zosten von 50, 100, 200, 500 oder 10001, die 
hwimmend oder bereits im Landungshafen an— 
ekommen sind. Der Einkauf des Inlaudsgetreides 
rfolgt in der Zeit vom September bis März in der 
degel durch Vermittlung der bestehenden landwirt— 
haftlichen genossenschaftlichen Organisationen. 
etztere bestellen im Benehmen mit der Getreidever— 
»altung Vertrauensmänner, welche das von dem 
erzeuger angebotene Getreide in der Regel unter 
er Mitwirkung eines Müllers auf den bekannt— 
egebenen Annahmeplätzen abschätzen. Die dem Er— 
euger gezahlten Preise richten sich nach den in den 
zundesbeschlüssen niedergelegten Anfätzen unter 
Berücksichtigung der Qualität. Eine Pflicht zum 
Anbau und zur Ablieferung von Getreide befteht 
ür den Landwirt nicht. Er ist frei, das Getreide 
nach seinem Belieben für sich zu verwenden oder es 
uu irgendeinem Preise sonst zu verkaufen. Die Ge— 
reideverwaltung ist bemüht, das ankommende Aus— 
andsgetreide und das zu übernehmende Inlands— 
jetreide soviel als möglich von der Grenzstation 
der dem Übernahmeort unmittelbar in die Nühlen 
uu leiten, um an Zwischenlagerungskosten und Um— 
begfrachten zu sparen. Von dem Inlandsgetreide 
selangen gewöhnlich etwa 8, von dem Aus— 
andsgetreide etwa die Hälfte sofort in die
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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