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Lexikon der Handelsgeographie

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Bibliographic data

fullscreen: Lexikon der Handelsgeographie

Monograph

Identifikator:
1750799545
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-125444
Document type:
Monograph
Author:
Schönfeld, Hans http://d-nb.info/gnd/129442534
Title:
Kritische Studien zum wirtschaftlichen Problem des Zwei- und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1926
Scope:
IV, 86 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Title page

Document type:
Monograph
Structure type:
Title page
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

230 
zielt, in einer anderen Seele ein Wollen bzw. Wider-Wollen durch Be- 
haupten anzuregen. Sagt z. B. A zu B: „In einer Stunde kommt 
C am Hauptbahnhofe an“, so kann er auch die Absicht haben, in B, 
ohne daß B jene Absicht des A erkennt, das Wollen zu wecken, den 
C am Bahnhofe abzuholen. Wenn es nun auch zweifellos nicht wenige 
Fälle gibt, in welchen jemand darauf zielt, einer anderen Seele einen 
besonderen emotionalen Seelenaugenblick zu wirken, der sich nicht als 
Wollen bzw. Wider-Wollen darstellt, so zielt doch in der weit über- 
wiegenden Zahl der Fälle jener, der einem Anderen einen besonderen 
emotionalen Seelenaugenblick wecken will, darauf, ihm sogleich oder 
letztlich ein besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen zu wecken; 
weil es vor allem, wenngleich nicht ausschließlich, besonderes Verhalten 
eines Anderen ist, an welchem Interesse genommen wird. Da nun jener, 
der um besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen anderer Seele wirbt, 
ferner auch um besonderen Verhalten-Seelenaugenblick eines 
Anderen wirbt, können wir solche Seelenaugenblicke, in welchen jemand 
durch Werbung auf besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen einer an- 
deren Seele zielt, ein „Verhalten-Werbung-Streben“ nennen. 
Dieses Streben stellt wieder eine besondere Art des „Ander-Ver- 
halten-Weckung-Strebens“ dar, das auch noch das „Ander- 
Verhalten-Anregung-Streben“ und das „Streben nach 
Ander-Verhalten-Anregung durch Behauptung“ umfaßt. 
Ein „Ander-Verhalten-Anregung-Streben“ liegt stets vor, wenn jemand 
darauf zielt, ohne Behauptung einen Anderen zu einem besonderen Ver- 
halten anzuregen, wie wenn z. B. sich etwa jemand in einem Zimmer 
lärmend benimmt, damit ein Anderer das Zimmer verlasse, ohne daß 
aber die Absicht besteht, den Anderen erkennen zu lassen. daß solche 
Anregungs-Absicht besteht. Ein „Streben nach Ander-Verhalten-An- 
regung durch Behauptung“ liegt stets vor, wenn jemand einen Anderen 
dadurch, daß er ihm einen besonderen Gedanken bedeutet, weiter zu 
einem besonderen Verhalten anzuregen strebt, aber ohne Absicht, daß 
dem Anderen der Gedanke zugehörig werde, der Bedeutende wolle 
solches Verhalten hervorrufen. 
Das Gegebene „Verhalten-Werbung schlechtweg‘“, welches 
für das menschliche Leben von der größten Wichtigkeit ist, weist aber 
insbesondere zwei große Gruppen von Besonderheiten auf, wie aus den 
folgenden Erörterungen klar hervortreten dürfte, Zunächst fassen wir aber 
nur die Gruppe jener Besonderheiten von ‚, Verhalten-Werbung schlecht- 
weg‘ ins Auge, hinsichtlich welcher die deutsche Sprache das Wort 
„Anspruch“ bietet. Daß jener, der um Verhalten wirbt, auch be- 
hauptet, bringt schon das Wort „Anspruch“ treffend zum Ausdrucke, 
da es eben mit dem Worte „Sprechen“ („= Sätze bilden‘) enge zu- 
sammenhängt. Vom Worte „Anspruch“ müssen wir aber das Wort 
V. Kapitel, ;
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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