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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
1751319059
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-129553
Document type:
Monograph
Title:
Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique
Place of publication:
Paris [u.a.]
Year of publication:
[1926]
Scope:
1316 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Règlement d'ordre intérieur de la Bourse des changes et des fonds publics dressé en vertu du Règlement Communal du 16 décembre 1912
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

31 
M 
i 
wenn der Großbrauerei die Rente genommen wird, wenn sie 
auch mit Pfennigen rechnen muß, wenn ihr die Mittel fehlen, 
um Technik und Wissenschaft weiter in den Dienst des Ge 
werbes stellen zu können? Für den Kleinbetrieb sicher nicht. 
Wird es richtig sein, die Staffelung so zu bemessen, daß auch 
die unvollkommenste Einrichtung leistungsfähig wird gegen 
über dem besteingerichteten Betrieb? Wird es besser werden, 
wenn dann wieder in jedem Waschkessel Bier gebraut und in 
jedem Hauskeller Bier gelagert wird? Wie stehen 
dazu die Nahrungs- und Genußmittelgesetze? Für die Klein 
brauerei dürfte das viel schädlicher sein, als die manches 
Mal ja recht hart schlagende Peitsche großindustrieller Kon 
kurrenz. Letztere treibt aber wenigstens vorwärts, das erstere 
bringt dagegen nur Versumpfung. Diese Auffassungen wurden 
auch schon wiederholt denjenigen Herren der Kleinbrauerei 
vorgetragen, welche das Heil allein in der Staffelung er 
blicken. Eine Widerlegung der obigen Auffassungen konnte 
von ihnen nicht erfolgen. 
Das alles führt immer wieder zu demselben Schluß. Es 
läßt sich nicht alles vereinigen. Entweder — oder, so heißt es 
auch hier. Hohe Steuern und Mittelstandsschutz läßt sich 
nicht zusammenbringen. Schwere Belastung des Bieres und 
Schonung des Publikums läßt sich nicht vereinigen. 
Erhöht man die jetzige Steuer, so bricht die Kleinindustrie 
zusammen. Ihre Mittel reichen dazu nicht aus. Das zeigt 
das Beispiel in allen süddeutschen Staaten. Tritt Staffelung 
hinzu, macht die Großindustrie nur um so schärfere An 
strengungen und führt den Kleinbetrieb erst recht zum 
Untergang. 
Stellt man die Spannung so hoch, daß die Staffelung 
den Großbetrieb gefährdet und den Kleinbetrieb künstlich in den 
Vordergrund schiebt, so schneidet man den Lebensfaden ab für 
die ganze, große Brauindustrie. Dieselbe steht jetzt schon in 
schwerer Krisis. Wird ihr nicht weitere schwere Last auferlegt, 
hofft sie, dieselbe überwinden und weiterer Entwicklung ent 
gegengehen zu können. 
Fragen wir nun: 
3. Wie gestaltete sich die Entwicklung des ge 
samten Brauereibetriebes und wie erklärt sich das 
Verschwinden der Kleinbrauereien? Die Bevölkerung 
wuchs an, die Wohlhabenheit nahm zu, der Verbrauch ver 
mehrte sich. Der Geschicktere überflügelte den weniger Ge 
schickten, der eine stieg, der andere blieb stehen? Die Ver 
hältnisse halfen. Die rasch anwachsende Stadt bot, ohne 
ü'eitere Anstrengung für den einzelnen, ein ganz besonders 
günstiges Arbeitsfeld. Die Brauereien der Großstädte wurden 
zu gewaltigen Betrieben, bescheiden blieb das Land zurück.
	        

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Grundriß Des Deutschen Zollrechts. Hermes, 1927.
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