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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1751319059
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-129553
Document type:
Monograph
Title:
Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique
Place of publication:
Paris [u.a.]
Year of publication:
[1926]
Scope:
1316 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Monnaies, poids et mesures des divers pays
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 221 
trachten wir aber z. B. zwei Seelen, die „einig“ sind, weil jeder 
von ihnen der Gedanke zugehört: „Jetzt regnet es“, so stehen sie 
doch in keiner Zusammengehörigkeitsbeziehung, sind also auch keine 
Einheit, weil in der Welt jederzeit eine Seele, welcher dieser Ge- 
danke zugehört, vorhanden sein kann, ohne daß eine andere Seele, 
welcher dieser Gedanke zugehört, vorhanden ist. Hingegen kann in 
der Welt kein identisches Allgemeines ohne eines seiner besondernden 
Allgemeinen, keine Bestimmtheit eines Einzelwesens ohne andere Be- 
Stimmtheit dieses Einzelwesens, kein Augenblick eines Einzelwesens 
ohne anderen Augenblick dieses Einzelwesens und keine Ursache ohne 
ihre Wirkung vorhanden sein. Nur aus dem Bedürfnisse heraus, zwei 
Seelen, welche in der Beziehung der „Einigkeit“ stehen, als durch 
Solche Beziehung bestimmte Mehrheit durch ein Wort zu kennzeichnen, 
Stellt sich die Gewohnheit ein, auch in solchem Falle von einer „Ein- 
heit“ zu sprechen. Das Wort „Einheit“ ist eben im gewöhnlichen 
Sprachgebrauche zweideutig, ein Umstand, der insbesondere in den 
Gesellschaftswissenschaften zu schier unübersehbarer Verwirrung An- 
laß gegeben hat, und die verborgene Wurzel aller Lehren darstellt, in 
welchen „Gesamtseelen“, „geistige Organismen“, „überindividuelle 
Seeleneinheiten“, „Ganzheiten von mehreren Seelen“ usw. behauptet 
werden. Wann immer aber in den Gesellschaftswissenschaften das Wort 
„Einheit“ gebraucht wird, ergibt die nähere Untersuchung, daß gar 
keine Einheit von Seelen vorliegt, es sich nicht um Zusammen- 
gehörigkeit von Seelen, sondern lediglich um „Einigkeit“, („Ge- 
Meinschaft“) handelt, um eine Beziehung, welche dadurch gestiftet wird, 
daß mehreren Seelen ein und dasselbe Seelische zugehört. Daraus er- 
klärt es sich auch, daß wir in den Gesellschaftslehren so oft die Rede- 
Wendungen hören, „es sei die Einheit in einer Vielheit zu suchen“, 
während in Wahrheit eine Einheit stets ohne Suchen voraus-gegeben 
'st, da es sich um mehrere Gegenstände handelt, deren keiner ohne den 
anderen gegeben sein kann. 
Indes bietet die deutsche Sprache ein Wort, welches zwei (oder 
Mehrere) Seelen in der Beziehung der „Einigkeit“ kennzeichnet, ohne 
ZU phantastischen Mißdeutungen Anlaß zu geben, nämlich das Wort 
»Gemeinschaft“. „Gemeinschafts-Mehrheit“ nennen wir eine 
durch besondere Gemeinschaft bestimmte Seelen-Mehrheit, „Gemein- 
Schafter“ nennen wir jede einer Gemeinschafts-Mehrheit angehörige 
Seele, Da „Gleichheit“ überhaupt, also auch „Einigkeit“, eine „durch 
ein Allgemeines begründete Beziehung“ darstellt, kann nicht nur hin- 
Sichtlich zweier, sondern auch hinsichtlich mehrerer Seelen, denen Etwas 
SCMeinsam ist, von „Einigkeit“ gesprochen werden. Sprechen wir 
allerdings von einer „Gemeinschafts-Mehrheit“, die nicht „Gemeinschafts- 
Zweiheit“ ist, so liegen eigentlich mehrere „Gemeinschafts-Zweiheiten“
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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