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Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

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Bibliographic data

fullscreen: Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

Monograph

Identifikator:
1751319059
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-129553
Document type:
Monograph
Title:
Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique
Place of publication:
Paris [u.a.]
Year of publication:
[1926]
Scope:
1316 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Forstwirtschafts-Politik
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
  • Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
  • Sach-Verzeichnis
  • Namens-Verzeichnis

Full text

Verhältnis der Forstwirtschaftspolitik zur VWirtsschaftspolitik und Forstwirtschaftslehre. 19 
der Forstwirtschaft aus in das Ganze unserer Wissenschaft einbeziehen. Wir dürfen uns 
nicht bald auf diesen und bald auf jenen Standpunkt stellen. Wir müssen zwar die Ein- 
wirkung der Wirtschaftspolitik auf unsere Wirtschaft anerkennen, müssen uns aber auch 
über die Bedeutung dieses Motios im Rahmen unserer Wissenschaft im klaren sein, 
d. h. wir dürfen das von unserem Blickpunkt aus betrachtete Wissensgefüge nicht als 
einen normativen Teil, als eine Lehre, sondern nur als eine der Voruntersuchungen zur 
Aufstellung unserer Lehre betrachten und müsssen es auch dementsprechend in unser System 
eingliedern. Auch dieses Sondergebiet unserer Wissenschaft darf nicht wie bisher abseits 
und außerhalb dieses Beziehungskomplexes stehen bleiben, sondern es kann und muß in 
den systematischen Zusammenhang unserer Wissenschaft hineingearbeitet werden. Die 
Beziehungen der Forstwirtschaft zur Wirtschaftspolitik sind, vom Standpunkte der Forst- 
wirtschaftslehre aus gesehen, ein Glied der zur Schaffung der Lehre notwendigen Vor- 
untersuchungen, die zwar Voruntersuchungen sind, denen aber troß ihres propadeutischen 
Charakters d o < ein rechtmäßiger Platz im Gesamtgebäude der 
Forstwirtschaftslehre zust e h t. Denn nicht nur die fertigen Endergebnisse 
einer Wissenschaft, auch die zur Erzielung jener Endergebnisse anzustellenden Vorunter- 
suchungen machen immanente Teile dieser Wissenschaft im ganzen aus. 
Das Beziehungsgewebe zwischen Forstwirtschaft und Wirtschaftspolitik kann natürlich 
auch vom Standpunkte der Wirtschaftspolitik aus einer Betrachtung unterzogen werden.. 
So betrachtet wird es wirklich und wahrhaft „Forstwirtschaftspolitik“, die ein Glied der 
„Wirtschaftspolitik“ überhaupt ausmacht. An einer solchen Betrachtung wird naturgemäß 
vor allem der Wirtsschastspolitiker interessiert sein. Aber auch der Forstwirt kann sehr 
wohl die Darstellung einer solchen „Forstwirtschaftspolitik“ übernehmen; er wird dann 
eben zum Wirtschaftspolitiker, muß sich aber streng davor hüten, diese „Forstwirtschafts- 
politik“ als ein Glied der Forsstwirtschaftslehre anzusprechen. Hier ist es aber schließlich 
ganz gleichgültig, wer „Forstwirtschaftspolitik“ treibt und schreibt, der Forsstwirt oder der 
Wirtschaftspolitiker ~ in Wirklichkeit sind es Träger beider Wisssenschaften, welche sich 
dieser Aufgabe unterziehen. Uns handelt es sich an dieser Stelle lediglich um die Frage, 
in welcher Form und wo das Beziehungsgewebe zwischen Forstwirtschaft und Wirtschafts- 
politik in das System unserer Wisssenschaft eingefügt werden muß. Diese Frage aber 
wurde dahin entschieden, daß es nicht in Gestalt einer normativen Disziplin, sondern nur 
als Voruntersuchung der Lehre im System der Forstwirtschaftslehre einen Platz bean- 
spruchen kann!). 
1) H. Weber-Freibur g behauptet in dem von ihm neubearbeiteten Abschnitte „Forst- 
politik“ in der 4. Auflage des Loreyschen Handbuchs der Forstwissenschaft, Tübingen 1925, S. 264, 
die Gründe, die ich für meine Ansicht über die Stellung der Forstwirtschaftspolitik zur Wirt- 
schaftspolitik und zur Forstwirtschaftslehre anführe, seien „anfechtbar“. Die Forstwirtschafts- 
politik sei unbestritten ein Zweig der Volkswirtschaflspolitik, wie die Forstwirtschaft ein Teil der 
Volkswirtschast sei. Wie aber die Wissenschaft der Forstwirtschaft als selbständige Wissenschaft 
anzusehen sei und angesehen werde, so könne auch wohl die Forstwirtschaftspolitik als ein be- 
sonderer Zweig der Forstwirtschaftswissenschast oder -lehre betrachtet werden, genau so, wie die 
Volkswirtschaftspolitik einen Zweig der Volkswirtsschaflslehre bilde. Diese Ausführungen, die ich 
voll und ganz unterschreiben kann, sind aber kein Einwand gegen meine Ansichten. Daß die 
Forstwirtschaftspolitik sowohl ein Glied der Wirtschaftspolitik als auch ein Glied der Forstwirt- 
schaftslehre sei, das habe ich ja selbst gesagt. I n mei n en von Weber kritisierten Aus - 
führungen handelt es sich nicht um die Einordnung selbst, sondern um die Art der 
E i nord nung , die in der Wirischaftspolitik ~ vgl. meine Ausführungen eine ganz andere 
sein muß als in der Forstwirtschaftslehre. 
2-
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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