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Reichshaushalt und Finanzausgleich

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Bibliographic data

fullscreen: Reichshaushalt und Finanzausgleich

Monograph

Identifikator:
1755385463
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131378
Document type:
Monograph
Author:
Oberfohren, Ernst http://d-nb.info/gnd/101629362
Title:
Reichshaushalt und Finanzausgleich
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle
Year of publication:
1927
Scope:
20 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Reichshaushalt und Finanzausgleich
  • Title page

Full text

[7 
weil anerkanntermaßen bei den Steuerver- 
waltungen der Städte weithin ein zureich endes 
Verständ nis für die Lage der gewerblichen 
Unternehmungen fehlt. Eine solche Regelung und 
Beaufsichtigung der Steuererhe bung der Länder 
und Gemeinden nach einheitlichen Gesichts- 
punkten würde übrigens auch die geradezu wilde Vielgestaltig- 
keit in den Gewerbe- und Realftenern der Länder endgültig ver- 
schwinden lassen, und es würde so ein ü berflüssiger Ver- 
waltungslu x us beseitigt, eine unwirtsschaftliche und 
unzwec mäßige Doppelarbeit würde beseitigt. (Sehr 
richtig! links.) Vor allen Dingen würde dadurch erreicht, daß 
der mit vielen Risiken kämpfende Gewerbetreibende und 
Kauf mann, auch der Landwirt endlich von der Gefaghr 
einer völlig ungerechten Sonderbesteuerung be- 
freit wird. (Zuruf links.) Es würde uns außerordentlich freuen, 
wenn der Herr Reichsfinanzminister bereit wäre, hinsichtlich dieser 
Zielpunkte und der Zeit, wo dieses Reichsrahmengesset Wirklichkeit 
iverden soll, noch einige genauere Mitteilungen zu machen. 
Ich erkläre übrigens ausdrücklich, daß die Ausführungen, die 
ich eben hinsichtlich der Realsteuern gemacht habe, sich nicht nur 
auf die Gewer best euer beziehen, sie beziehen sich genau so 
auf die Grundsteuer. Daß die Grund vermögen - 
st eu e r in Preußen z. B. mit den Gemeindezuschlägen so ungefähr 
die ungerechteste und unsozial ste Steuer ist, die im 
gegenwärtigen Steuersystem vorkommt, ist allgemeine Ueber- 
zeugung. Ursprünglich war diese Grundsteuer als eine Ergänzung 
zur Einkommensteuer gedacht; sie hat sich aber allmählich zu einer 
schweren Last entwickelt, die aufgelegt wird, ohne daß dabei die 
individuelle wirtschaftliche Lage des Betriebes, zu dem das Grund- 
stück gehört, überhaupt gewürdigt wird. (Sehr wahr! bei den 
Deutschnationalen.) Es hat unsere Genugtuung hervorgerufen, 
daß der neue Herr Reichsfinanzminister bezüglich anderer Steuer- 
wünsche, die von unserer Seite früher schon geäußert worden sind, 
ein sympathisches Interesse gezeigt hat. Er hat darauf hingewiesen, 
daß nach seiner Ansicht auch auf dem Gebiete der direkten Be- 
steuerung noch allerhand Entlastungen möglich und notwendig seien. 
Ich darf, um eine Einzelheit zu erwähnen, mir erlauben, darauf 
hinzuweijen, daß wir ein besonderes Interesse an der Auseinander- 
ziehung oder, anders gesagt, der Veredelung der Tarife 
bei der Einkommen steuer haben, + ein. Gesichtspunkt, 
auf den wir schon wiederholt aufmerksam gemacht haben. 
Ein Wort noch zu den Aufwertungsfragen, die der Herr 
Reichsfinanzminister auch gestreit hat! Wir schließen uns 
seiner Auffassung an, daß eine grundsägliche A end erung 
der gegenwärtigen Aufwertungsgesete aus-
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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