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Reichshaushalt und Finanzausgleich

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Bibliographic data

fullscreen: Reichshaushalt und Finanzausgleich

Monograph

Identifikator:
1755385463
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131378
Document type:
Monograph
Author:
Oberfohren, Ernst http://d-nb.info/gnd/101629362
Title:
Reichshaushalt und Finanzausgleich
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle
Year of publication:
1927
Scope:
20 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Reichshaushalt und Finanzausgleich
  • Title page

Full text

Finanzgebarung des Reichsfinanzministers Reinhold war s|tets 
der Haushalt a b 1927. (Sehr. richtig! bei den Deutsch- 
nationalen.) Die Schwierigkeiten, die bei der Balancierung des 
jetzigen Haushalts auftreten, sind jetzt eklatant geworden: keine 
Ueberschüsse mehr, die Münggewinne sind 
ges<qwunden,. und die . Dawes-Lasten wacdhsen 
in ershreckendem Maße. GHewiß, eine rechtzeitige 
und wesentliche Ankurbelung hätte wohl das HZiel haben 
können, daß ein Zurückgehen der Erwerbslosenziffer Platz griff und 
daß gleichzeitig eine starke Hebung der steuerlichen Leistungsfähigkeit 
eintrat; aber doch nur dann, wenn die Möglichkeiten einer An- 
kurbelung so groß und vor allen Dingen so dauerhaft wären, daß 
sie über die Folgen des englischen Kohlenarbeitersstreiks für Deutsch- 
land hinauswirkten. Aber die Annahme sfolcher Möglichkeiten 
stellt sich zweifellos für den Sachkenner immer mehr als Illusion 
heraus. 
Ich sprach vorhin von den großen Erwerbslosenziffern. 
Nehmen Sie einmal unter die Lupe, welche Stellung die Erwerbs- 
losenfürsorzhje in dem neuen Etatsanschlag einnimmt. Die 
Erwerbslosenfürsorge ist überhaupt gar nicht 
etatisiert. Im vorigen Etat wurden für die Erwerbslosen- 
fürsorge nicht weniger als 300 Millionen eingesetzt, die im Laufe 
des lezten Jahres sogar auf 400 Millionen erhöht wurden. (Zuruf 
von den Deutschen Demokraten.) – Gewiß, ich habe ja nichts da- 
gegen, daß erhöht worden ist, ich stelle nur fest, daß die Position 
in diesem Etat überhaupt nicht etatisiert worden ist. Die in den 
einmaligen Ausgaben neu eingesetzten 200 Millionen werden, da 
sie zunächst für gewisse Verwaltungskosten eingestellt sind, dann 
aber in der Hauptsache zur finanziellen Ausstattung der geplanten 
Arbeitslosenversicherung dienen sollen, zur Entlastung der Position, 
die im vorigen Jahr 400 Millionen erforderte, überhaupt nichts bei- 
iragen. Dazu kommt noch, was übrigens heute auch in der 
„Frankfurter Zeitung“ lebhaft kritisiert wird, daß in einer Reichs- 
ratssitzung der Reichsfinanzminister Reinhold den Ländern und 
Gemeinden in Aussicht gestellt hat, daß säm t liche Au s g a b e n 
für die Erwerbslo senfür sorg e in Zukunft bis Jnkraft- 
treten der Arbeitslosenversicherung vollständig vo m R eiche g e- 
trag en werden würden. (Hört! Hört! bei den Deutschnationalen.) 
Meine Damen und Herren! Es ist ein ganz gefährlicher Stand- 
punkt, der da eingenommen worden ist, ein Standpunkt, der so 
katastrophale Folgen in der Ausgabegebarung der Gemeinden haben 
wird, daß man wahrscheinlich sogar mit Remedurgesetzzen dagegen 
wird einschreiten müssen. Nun nehmen Sie aber einmal den vor- 
gesehenen Fall an, es würde in der Tat die Arbeitslosenversicherung 
zum 1. April in Kraft treten. Ja, ist sie denn schon am 1. April 
mit den Reserven versehen, die notwendig sind, damit sie überhaupt
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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