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Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Bibliographic data

fullscreen: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Monograph

Identifikator:
1755918933
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131297
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Title:
Premières notions d'économie politique
Place of publication:
Paris
Publisher:
Michel
Year of publication:
1927
Scope:
185 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapitre II. L'échange et la valeur
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
  • Title page
  • Contents
  • Zahl der Handwerker
  • Die Bildungseinrichtungen
  • Das Prüfungswesen
  • Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten
  • Lehrstellen-Vermittlung
  • Die Organisation des Handwerks
  • Kommunale Handwerksförderung
  • Förderungen des Handwerks auf dem Lande
  • Das Verbindungswesen
  • Gemeinsame Geschäftsbetriebe und Arbeitsvereinigungen
  • Vergebung von Arbeiten an Handwerkervereinigungen
  • Preisregelung im Handwerk
  • Kapitalbeschaffung für Handwerker
  • Die Förderung des Genossenschaftswesens
  • Maschinenvermittlung
  • Werkstättenhäuser
  • Ausstellungswesen
  • Zollpolitik und Handelsverträge
  • Förderung des Bauhandwerks
  • Förderung des Elektro-Installationsgewerbes
  • Konsumvereinswesen
  • Versteigerungswesen
  • Abzahlungsgeschäfte
  • Wanderlagerwesen
  • Ausverkaufswesen
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Gefängnisarbeit
  • Wettbewerb staatlicher und städtischer Betriebe
  • Leihhäuser
  • Nahrungsmittelkontrolle
  • Offenbarungseidverfahren
  • Bekämpfung des Borgunwesens
  • Die Wohlfahrtseinrichtungen der Kammer
  • Arbeitstarifverträge
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Kinder- und Arbeiterschutz

Full text

89 
wird nun aber überall da zu suchen sein, wo die Wirthschafts- 
politik einer Nation auf die Schöpfung, Erhaltung oder Steige 
rung der Manufacturen als auf die Grundlagen der ökonomi 
schen Kraft vorzugsweise gerichtet ist. Naturgemäss wird ein 
solches System auch einen wissenschaftlichen Gedankenkreis 
zum Gegenstück haben; aber es ist nicht durchaus nothwendig, 
dass eine Lehre, welche sich vornehmlich an die Arbeit als 
Princip hält, auch mit einer speciellen Industriepolitik zusam- 
mentretfo. Es sind im Gegentheil in der reinen Theorie die 
verschiedensten Mischungen denkbar. Sie kann in Rücksicht 
auf das, was sie zur blossen Erklärung eines beschränkteren 
Kreises von Erscheinungen leistet, vollkommen wahr ausfallen 
und dennoch in dem, was sie will und als Ziel der Praxis hin 
stellt, gewaltig irren. Diese beiden Bestandtheile einer Theorie 
muss man auseinanderhalten, wenn man gegen die letztere 
nicht ungerecht werden will. Die rein theoretischen Systeme, 
welche eine volkswirthschaftliche Praxis zunächst ganz ver 
worfen und sich auf die Empfehlung der blossen Wegräumung 
von Hindernissen beschränkt haben, sollten überhaupt eingehen 
der nur auf das geprüft werden, was sie zur Erklärung der 
allgemeinsten Erscheinungen leisteten. Im Uebrigen muthet 
man ihnen zu viel zu, wenn man sie im Einzelnen für den 
Gegensatz zu irgend einem praktischen System verantwortlich 
macht. Ein solches lag ja gar nicht in ihrer Absicht, und man 
thut am besten, wenn man in dieser Richtung ihnen gegenüber 
die Zurechnung ganz ausschliesst, indem man sich mit der 
Peststellung der Unmöglichkeit der letzteren begnügt. Auf 
diese Weise wird der Streit zwischen allzu ungleichartigen 
Mächten ganz vermieden oder doch abgekürzt. Wir lassen 
also den Namen Industriesystem auf sich beruhen und halten 
uns an die Thatsachen. 
Die Ideen, denen Colbert in seinen Denkschriften und ähn 
lichen Arbeiten einen ganz unverkennbaren Ausdruck gegeben 
hat, lassen keinen Zweifel darüber, dass er die mercantile An 
schauungsweise der oben gekennzeichneten Art auch da an 
erster Stelle vertrat, wo er dieselbe mit der Richtung auf die 
unmittelbare Beförderung der eigentlichen Industrie mischte. 
Das unbefangene Urtheil wird daher auch hier anerkennen 
müssen, dass sich der Grundzug der herrschenden Auf 
fassungsart und namentlich die Rücksichtnahme auf die
	        

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Kritische Geschichte Der Nationalökonomie Und Des Socialismus. Grieben, 1875.
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