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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
1756995737
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-141075
Document type:
Monograph
Title:
Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Köln
Year of publication:
[ca. 1927]
Scope:
70 Bl
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
B. Hauptteil
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

334 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen. 
3. Wie studiert mau an der Handelshochschule? 
Don Wilhelm Kahler. 
Kahler, Wie studiert man an einer Handelshochschule? Ein Briefwechsel Zu be 
ziehen durch das Sekretariat der Kgl. Technischen Hochschule zu Aachen. jAachen, o- I.s S- 5 ss. 
Das erste, was Sie sich im Interesse einer Ausnutzung Ihrer knapp bemessenen 
Studienzeit machen müssen, ist ein genauer Studienplan. Und dieser 
Studien plan wird sich in concreto einfach darstellen in dem Stunden plan, 
der Ihnen die Arbeit der Woche zeigen wird. Was Sie in denselben aufzunehmen 
haben, geht im allgemeinen hervor aus dem Lehrplan. Aber diesen Lehrplan dürfen 
Sie nur als einen Vorschlag, nicht als eine dira necessitas betrachten: Abweichungen 
von demselben sind durchaus erlaubt, ja geradezu erwünscht. „Eines schickt sich nicht 
für alle." Je nach der Vorbildung, je nach dem Spezialgebiet, dem Sie sich später 
widmen wollen, werden Sie dies oder jenes entbehren oder bevorzugen könne». 
Also: betrachten Sie den Stundenplan nicht als eine Menukarte, die um jeden Preis 
abgegessen werden muß, sondern gehen Sie mit den einzelnen Dozenten darüber zu 
Rate, was Sie aufnehmen, was Sie fallen lassen sollen. Diese Herren werden Ihnen 
stets auf jede Frage Antwort stehen und Sie gern beraten, wenn Sie ihnen offen 
Ihre Lage klarlegen. 
Das Gerippe des Stundenplans geben nun die Vorlesungen ab. Der 
Zweck der Vorlesungen ist, Ihnen einen überblick über ein Wissensgebiet zu geben, 
Sie in die Methode der Untersuchung einzuführen und Ihnen die Anleitung zu geben, 
wie Sie auf Grund des Tatsachenmaterials sich ein selbständiges Urteil bilden können, 
wie Sie die gegebenen Grundlagen zu eigenem Können verwenden sollen. Das 
meiste, was in den Vorlesungen gegeben wird, können Sie freilich auch in Büchern 
finden: ja, manche Dozenten legen ihren Vorlesungen direkt bestimmte Leitfaden usw. 
zugrunde. Aber trotzdem hat die Vorlesung doch ihre eigenen Aufgaben und Reize. 
Die Vorlesung erfolgt unter pädagogischen Gesichtspunkten; den Unterrichtszwecken 
entsprechend wird der Stoff gruppiert, einiges besonders ausführlich, anderes knapper 
behandelt, während das Lehrbuch alles mit gleicher Gründlichkeit vorträgt. So soll 
der Blick für die Methode der Arbeit an einigen Stoffen geschärft werden, der an 
anderen Fragen sich dann selbst üben kann. So soll die Persönlichkeit des Dozenten, 
die im gesprochenen Wort sich noch ganz anders offenbart als im toten Buchstaben, zu 
gleich einwirken auf den Hörer, ihn für den Stoff persönlich interessieren. Kann es sich 
natürlich nie darum handeln, die Ansichten des Lehrers durch persönliche Über 
zeugungskraft dem Schüler zu oktroyieren, sondern kommt es immer auf das sachliche 
Gewicht der von ihm vertretenen Meinungen an, so ist doch der Eindruck des ge 
sprochenen Worts ein besonders lebendiger, ein zu persönlicher Stellungnahme auf 
fordernder, so daß dem mündlichen Vortrag doch erhebliche Vorzüge gegenüber dem 
Bücherstudium allein anhaften. 
Wie steht es nun mit dem Besuch der Vorlesungen, höre ich Sie fragen, muß 
man sie regelmäßig besuchen? Die Antwort darauf besteht in dem vieldeutigen Wort: 
Akademische Freiheit! Sie haben Freiheit, zu kommen und wegzubleiben, abgesehen 
von den Übungen, in denen regelmäßige Teilnahme unbedingt erforderlich ist, um den 
gleichmäßigen Fortschritt der Teilnehmer zu ermöglichen. Für die Vorlesungen da 
gegen besteht eine gleiche Notwendigkeit nicht. Hier dürfen Sie nach Belieben weg 
bleiben oder, wie der Kunstausdruck heißt, „schwänzen". Es ist wichtig, dies deutlich 
auszusprechen. Denn in diesem Recht liegt zugleich eine wichtige Aufgabe für jeden 
Studierenden: Er darf — im Gegensatz zu jedem Schulbetrieb — wegbleiben, er 
braucht dies vor niemandem zu rechtfertigen, außer vor seinem Gewissen. Ab-
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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