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Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

Monograph

Identifikator:
1757914552
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-136110
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Heymann
Year of publication:
1927
Scope:
48 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsregierung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung
  • Title page
  • Contents
  • I. Arbeitsmarktkrise 1925/26
  • II. Beratungen im Unterausschuß des Volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichstages
  • III. Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung
  • IV. Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsregierung
  • V. Finanzierung des Arbeitsbeschaffungsprogramms
  • VI. Wirkung auf den Arbeitsmarkt
  • [Anlagen]

Full text

2 
tärkte Förderung« durch Darlehen aus den Mitteln 
reten, die das Reich und die Länder in ihren Haus 
halten für die produktive Erwerbslosenfürsorge ein— 
gestellt haben. Diese Darlehen werden in der Regel 
als langfristige Tilgungsdarlehen mit einer Tilgungs— 
frist bis zu 15 Jahren gewährt. Als untere Grenze 
für ihre Verzinsung ist ein Sat von v. H. festgesehl. 
Die Gesamtfbrderung einer Notstandsarbeit darf nach 
den bexeits erwähnten Bestimmungen in dem Erlaß 
vom 14. August einerseits bis zu 80 v. H. (im besetzten 
und geräumken Gebiet 90 v. H) der Gesamtkosten und 
indererseits bis zum Sechsfachen der ersparten Er— 
wverbslosenunterstützung betragen. 
Für die Entscheidung, ob eine verstärkte Förderung 
für eine Notstandsarbeit gewährt werden kann, sind 
die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauf— 
ragten Stellen (in Preußen die Regiekungspräsi— 
denten) zuständig. Nur bei Arbeiten, für die eine 
Förderung von mehr als 200 000 2. bewilligt 
werden soll, muß nach den gesetzlichen Vorschriften die 
Zustimmung der Reichsarbeitsverwaltung eingeholt 
werden. Eine UÜbersicht der Notstandsarbeiten, deren 
Förderung die Reichsarbeitsverwaͤltung im Laufe des 
Jahres 1926 zugestimmt hat, ist beigefügt. 
Wenn trotz der Bemühungen der zuständigen Reichs 
und Landesbehörden die Zahl der Erwerbslosen, die 
bei Notstandsarbeiten beschaͤftigt werden, seit dem 
15. Mai 1926 ihrer absoluten Höhe nach nicht uner— 
seblich zurückgegangen ist — der verhältnismaßige 
Anteil der Notstandsarbeiter an der Gesamtzahl der 
Erwerbslosen ist ungefähr gleichgeblieben ——(vgl 
Anlage 8), so ist diese Entwicklung in erster Linie wohl 
darauf zurückzuführen, daß die Notstandsarbeiten, die 
zu Beginn des Jahres 1926 mit Rücksicht auf den da— 
maligen hohen Stand der Erwerbslosigkeit in Gang 
gebracht worden waren, inzwischen ihr Ende erreicht 
hatten. Ferner hat die Aufstellung und Genehmigung 
der Notstandsprogramme, wie es nicht anders sein 
kann, eine gewisse Zeit in Anspruch genommen, da die 
einzelnen Projekte nur nach reiflicher Prüfung durch 
die zuständigen Landesbehörden in die Programmeé 
uufgenommen werden konnten, wenn anders nicht die 
Durchführbarkeit der geplanten Arbeiten in Frage 
gestellt sein sollte; sie werden sich daher in der Haupt— 
ache erst in den kommenden Monaten auswirken 
Aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfür⸗ 
sorge werden neben den eigentlichen Notstandsarbeiten 
zuch noch andere Maßnahmen gefördert, die der Ver— 
lingerung der Erwerbslosigkeit dienen. Die gesetzliche 
Krundlage für diese Maßnahmen bildet der 8532 der 
VLerordnung über Erwerbslosenfürsorge. In dieser 
Art sind Mittel der produktiven Erwerbsloscnfürsorge 
ur Verfügung gestellt worden für die Arbeiten der 
Deutschen Bodenkultur A. G., die Darlehen an Melio— 
rationsunternehmungen gewährt, die auch der Ent— 
astung des Atbeitsmarkts dienen (vgl. S. 139) und 
an die Deutsche Odlandkultur⸗Gesellschaft, die unter 
Heranziehung städtischer Erwerbsloser die Kultivierung 
bon Odland, vor allem in den Provinzen Hannover 
und Schleswig⸗Holstein, betreibt. Für die Tätigkeit 
dieser Gesellschaften darf auch auf den Bericht des 
Volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 28. Juni 1926 
Reichstagsdrucksache Nr. 2455) verwiesen werden. 
Weiter sind auf Grund des 832 Mittel der produk 
tiven Erwerbslosenfürsorge für die sodenannte 
Keedereihilfsaktion, die der Bekämpfung der Arbeits 
osigkeit in der Werftindustrie dient, für die Hilfs— 
riktidn für den Eisenerzbergbau im Siegerland, Lahn— 
ind Dillgebiet und in Oberhessen, für die Errichtung 
son Arbeitsnachweisgebäuden und für eine Hilfs 
iktion für den Textilmaschinenbau der Firma Krupp 
ur Verfügung gestellt worden. Die Gesamtverteilung 
»er Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge 
einschließlich der den Landern überwiesenen Mitlehsen 
sibt sich aus der anliegenden Zusammenstellung 
Im Rahmen der engeren produktiven Erwerbslosen 
ürsorge ist auch dem Beschluß der Reichsregierung 
ntsprochen worden, dem Straßenbau eine besondere 
Förderung angedeihen zu lassen. Die Notwendigkeit, 
as, deutsche Straßennetz den neuartigen Verkehrs— 
»edürfnissen, die sich vor allem aus der starken Zunahme 
es Kraftwagenverkehrs ergeben, nach und nach anzu 
assen, ist auch in den Verhandlungen der Vereinigten 
lusschuüsse des Reichswirtschaftsrats, die sich gerade mit 
Rieser Frage sehr eingehend befaßt haben, auerkannt 
vorden. Straßenbauten sind allerdings schon immer 
n großem Umfange als öffentliche Notstandsarbeiten 
efördert worden, d h. es wurden für den Bau neuer 
Ztraßen oder die Erneuerung bestehender Straßen 
n aller Regel Kreis⸗ oder Gemeindestraßen bei 
enen bisher unterstützte Erwerbslose beschäftigt wur 
en, Zuschüsse und Darlehen nach den Bestimmungen 
ber öffentliche Notstandsarbeiten gegeben; ausge 
hlossen von einer derartigen Forderung waren freilich 
ie normalen Straßenunterhaltungsarbeiten, da diest 
un den Pflichtaufgaben der wegebaupflichtigen Verbände 
ehören. Um die vorhandenen Mittel ergiebiger zu 
estalten oder — mit auderen Worten — um mit ver— 
ältnismäßig geringen Beträgen einen erheblichen 
dapitalaufwand und die Bereitstellung entsprechender 
rbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, entschlossen sich die 
dessorts für die Forderung von Neubauten und Um— 
auten der Staats⸗ und Provinzialstraßen einen ande— 
en Weg, den bei den Beratungen der Reichsregierung 
ngeregten Weg der Zinsverbilligung, zu wählen. Zu— 
ächst wurde denjenigen Ländern und Provinzen, die 
ls Notstandsbezirke im Sinne des Erlasses vom 
4. August 1926 gelten, für Anleihen, die sie zur Ourch— 
ihrung verstärkter Straßenbauprogramme aufnehmen, 
n Zuschuß zu den von ihnen aufzubringenden Sinsen 
ngeboten, und zwar von v. H. im ersten und von je 
v. H. in den beiden folgenden Jahren Neuerdings 
ird diese Zinsverbilligung darüber hinaus auch 
olchen Bezirken gewährt, die zwar selbst nicht Not 
andsbezirke im Sinne des Erlasses vom 14. August 
26 sind, aber die Baustoffe für ihre Straßenbaten 
berwiegend aus Notstandsbezirken beziehen Die Sins 
ischüsse werden je zur Hälfte aus den Milteln des 
deiches und denen der Länder für die produftive Er— 
erbslosenfürsorge aufgebracht. Von diesem Anerbielen 
st schon in verhältnismäßig großem Umfange Ge— 
xauch gemacht worden; die Straßenbauten, die mit 
zilfe dieser Zuschüsse in Gang gesetzt worden sind, 
wellen einen Gesamtwert von rund 80 Millionen 20 
ar. Ihre Verteilung auf die verschiedenen Gebiete 
rgibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Die Reichs— — 
egierung exrwartet von diesen Albbeiten besoudé 
Straßenbau
	        

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Die Deutsche Hausindustrie. Volksvereins-Verlag GmbH., 1913.
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