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Geschichte des öffentliche Kredites

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des öffentliche Kredites

Monograph

Identifikator:
1758109025
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135153
Document type:
Monograph
Author:
Landmann, Julius http://d-nb.info/gnd/118569139
Title:
Geschichte des öffentliche Kredites
Edition:
Separatabdruck
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Year of publication:
1927
Scope:
Seite 479-515
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
B. Die Formen des öffentlichen Kredites
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte des öffentliche Kredites
  • Title page
  • A. Geschichte des öffentlichen Kredites / von Julius Landmann
  • B. Die Formen des öffentlichen Kredites
  • C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)

Full text

5300 
Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $T 
c) Befördert wurden alle auf Kurzfristigkeit der Schuldformen gerichteten Tendenzen 
durch die im ganzen Charakter der landesfürstlichen Kreditwirtschaft begründete, den 
verantwortlichen Leitern der Finanzen nür allzu bequeme, und deshalb trotz wachsender 
Erkenntnis der Zusammenhänge zwischen Schuldentilgung und Ueberschüssen doch fast 
unausrottbare Neigung, in jeder Schuldaufnahme nur eine „Antizipation‘ zu sehen. 
Dieser euphemistische Ausdruck mag ‚insofern gerechtfertigt erscheinen, als tatsächlich 
meist die Absicht oder zumindest‘ der Wunsch bestand, nicht die’ Schuldenlast dauernd 
zu vermehren, sondern nur vorzeitig über eine künftige Einnahme zu verfügen. Diese 
dem politischen‘ Interesse. zusagende Täuschung über den Charakter des Kredites kommt 
besonders deutlich in.der Befristung der Kriegsanleihen zum Ausdruck. Noch im spa- 
nischen ‘Erbfolgekriege nahm nicht nur Oesterreich schon nach zwei und drei Jahren 
rückzahlbare Schulden auf, sondern auch England und ‘selbst Holland deckten einen 
erheblichen Teil des Kriegsbedarfes durch Anleihen, die nach ‘wenigen ‚Jahren 'zu- 
rückgezahlt werden ’sollten. Freilich konnte.‘die Rückzahlung ‚solcher kurz befristeten 
Schulden aus Einnahmeüberschüssen meist nicht bewirkt werden, und war bei Verfall 
Prolongation nicht‘ möglich, dann mußten zur Bezahlung fällig werdender die Erlöse 
neu begebener Anleihen Verwendung finden. Dieser Gegensatz zwischen dem tatsächlich 
doch langfristigen. Charakter der Staatsschuld und den kurzfristigen Schuldformen 
konnte. nur; in.dem Maße überwunden werden, in dem die Regierungen, spät und mit 
Widerstreben, einsahen, daß, wenn auch der häufigste unter den Verschuldungsanlässen, 
der Krieg, als etwas Vorübergehendes von relativ kurzer Dauer erscheinen mag, die zur 
Kriegführung aufgenommenen Schulden deshalb nicht minder beständiger Natur sind, 
und gleich jeder andern Staatsschuld nur aus Ueberschüssen der ordentlichen Einkünfte 
und durch systematische, auf einen längern Zeitraum verteilte Tilgung‘ abgetragen 
werden können. 
2. Mit der Ausbildung von Fundierungsformen, welche das Fundierungssubstrat 
nicht mehr den Gefahren des Traditionspfandes aussetzten, war auch das stärkste 
Motiv, das zur Bevorzugung kurzfristiger Schuldformen geführt hatte, ausgeschaltet, 
und die Erkenntnis der offenbaren finanzwirtschaftlichen Vorteile der Langfristigkeit 
löste bei den Finanzverwaltungen den Wunsch aus, die Kreditbedürfnisse durch Schuld- 
formen mit länger gestreckten Kreditfristen zu befriedigen. Aber die: Verwirklichung 
dieses Wunsches, dem zunächst gegensätzliche, auf kurze Befristung der Kreditdauer 
gerichtete Gläubigerinteressen entgegenstanden, hatte zur dreifachen Voraussetzung: 
die Herausbildung eines Kreises von Anlagesuchenden, deren Kapitalanlagen nur ge- 
sicherten Zinsgenuß zum Zwecke haben (Rentenkapitalbildung), sodann innerhalb 
dieses Kreises Vertrauen in die dauernde Erfüllung des Zinszahlungsversprechens, und 
schließlich die Möglichkeit, langfristige Schuldverschreibungen im Bedarfsfalle trotz ihrer 
Unkündbarkeit doch wieder zu Geld zu machen (Effektenmarkt). Der allgemeinwirt- 
schaftliche Charakter dieser Voraussetzungen läßt ohne weiteres begreifen, daß ein 
enger Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Wirtschafts- und der Verfassungs- 
geschichte der einzelnen Staaten und dem Tempo besteht, in welchem langfristige 
Kreditformen in ihre Kreditwirtschaft Eingang finden. 
a) Am frühesten war die Benützung langfristiger Rentenschuldformen dort möglich, wo die 
staatliche Kreditwirtschaft unmittelbar an die der Städte anknüpfen konnte, z. B. in der Republik 
der „Vereinigten Niederlande, oder ‚wo zumindest mittelbar der städtische Kredit und der anderer 
Korporationen in größerm. Umfange und in festen Organisationsformen in den Dienst der landes- 
fürstlichen Finanzverwaltungen gestellt werden konnte. Letzteres war namentlich in Frankreich 
der Fall, wo mit den im Jahre 1522 erstmals begebenen Rentes sur 1’Hötel de Ville (vgl. vorstehend 
S. 490) die Geschichte der staatlichen Rentenschuld beginnt. Der Umfang, den diese Schuld im 
17., dann aber namentlich im 18.‘ Jh. erreichte, ist Beweis für die in Frankreich frühzeitig voll- 
zogene Ausbildung eines breiten Rentnerkreises mit starkem Bedürfnis nach langfristigen Kapital- 
anlagen, in den Formen aber, in welchen diese Schuld aufgenommen wird, zeigen sich deutlich 
die für den Staatskredit verderblichen Wirkungen der zahlreichen und rasch aufeinander folgenden 
französischen Staatsbankerotte. Wiewohl in der Blütezeit der Lyoner Messen wiederholt und 
zeitweise auch erfolgreich versucht wurde, relativ langfristige Königsbriefe ohne Vermittlung einer 
Korporation zu begeben (so z. B. beim „grand parti‘“ von 1555 mit einer über 41 Messen, 10% 
Jahre, sich erstreckenden Amortisationsdauer), so war doch bis zum Zusammenbruche des ancien 
regime der Staatskredit nicht genügend gefestigt, um bei langfristigen, insbesondere bei Renten- 
anleihen den Verzicht auf Substitutionen zu erlauben. Die langfristige Schuld setzte sich zu einem
	        

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Geschichte Des Öffentliche Kredites. Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1927.
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