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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Monograph

Identifikator:
1758394757
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-136209
Document type:
Monograph
Author:
Taussig, Frank William http://d-nb.info/gnd/120199459
Title:
International trade
Place of publication:
New York, NY
Publisher:
Macmillan
Year of publication:
1927
Scope:
XXI, 425 Seiten
graph. Darst.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Part II. Problems of verification
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

‘446 
Deffentliche 
Societäten. 
zukommen, so kann er in eine prekäre Lage geraten, wenn er in einem 
schlimmen Hageljahr plötzlich bedeutende Nachzahlungen zu machen 
hat. Wenn auch bei einer Lebensversicherung nominell ein bestimmter 
and zwar sehr hoher Beitrag verlangt wird, so gleicht sich dieses in 
der Regel aus durch die Rückzahlung einer hohen Dividende, als Jahres- 
überschuss. Dieselbe schwankt aber natürlich und kann sich z. B. in 
Jahren der Epidemien sehr bedeutend erniedrigen, so dass die Prämie 
ladurch erheblich steigt, die thatsächlich in dem Jahre gezahlt wird. 
Beide Arten haben offenbar ihre volkswirtschaftliche Berechtigung. 
Die Aktiengesellschaften werden meist noch kaufmännischer betrieben, 
scheuen auch vor erheblichen Risiken nicht zurück, wenn ihnen da- 
durch entsprechender Gewinn in Aussicht steht und zeigen unter Um- 
ständen gegen die Mitglieder eine bedenkliche Rücksichtslosigkeit, wo 
28 sich um grössere Summen handelt. Die Beteiligung an älteren 
Gegenseitigkeitsgesellschaften mit breiter Geschäftsbasis wird deshalb 
m allgemeinen vorzuziehen sein. Damit ist nicht gesagt, dass sie die 
»illigeren sind. Es giebt vielmehr Aktiengesellschaften, die sich durch 
hre Billigkeit ganz besonders auszeichnen, z. B. Feuerversicherungs- 
zesellschaften, und doch sehr hohe Dividenden zahlen. Dies wird ge- 
vöhnlich nur erreicht durch eine besonders geschickte Auswahl in der 
Aufnahme neuer Versicherungen, die nur ein minimales Risiko mit 
sich bringen, und wo dieses noch in besonderer Weise verteilt wird, also 
z. B. nur ganz massive Wohnhäuser, die von vorsichtigen gebildeten 
Leuten bewohnt sind, von denen in jeder Stadt und jeder Strasse nur 
ne kleine Zahl von einander entfernt gelegener Gebäude Aufnahme 
inden. Die Beteiligung an denselben kann deshalb privatwirtschaftlich 
sehr vorteilhaft sein, volkswirtschaftlich hat das seine Bedenken, weil 
Jann die übrig bleibenden mit mehr Risiko belasteten Gebäude um so 
1öhere Prämien zahlen müssen. Da nun auch die Gegenseitigkeits- 
zesellschaften gleichfalls eine gewisse Auswahl treffen und diese ihrer 
Sicherheit wegen strengste Vorsicht üben, so ist es, um bei dem Bei- 
;piel zu bleiben, für etwas mehr gefährdete Wohngebäude, KFabrik- 
tablissements, Theater ete. entweder überhaupt schwierig bei einer 
Versicherungsgesellschaft anzukommen, oder sie müssen unverhältnis- 
nässig hohe Prämien zahlen. 
Hieraus ergiebt sich die Notwendigkeit oder wenigstens das 
Wünschenswerte, vor allem bei der Feuerversicherung ergänzende öffent- 
liche Societäten zu schaffen, bei welchen diejenigen ein Unter- 
kommen finden können, welche bei den Privatgesellschaften nicht an- 
zenummen werden. Da diese infolgedessen weit ungünstiger gestellt 
sind, für sie die grösseren Risiken übrig bleiben, sie auch nicht will- 
kürlich durch territoriale Verteilung das Risiko verringern können, so 
müssen sie höhere Prämien nehmen, und es’ist völlig gerechtfertigt, 
dass sie gewisse Begünstigungen erhalten, um ihnen die Thätigkeit zu 
erleichtern, da sie gewissermassen als Wohlthätigkeitsanstalten anzusehen 
sind. Jedenfalls treten sie im allgemeinen, volkswirtschaftlichen Inter- 
esse ohne privatwirtschaftliche Rücksichten ein, und hierbei ist es gleich- 
zültig, ob sie Staats- oder Kommunalanstalten sind, das heisst, ob der 
Staat, eine Gemeinde oder eine Provinz die Bürgschaft für die Anstalt 
"bernimmt.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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