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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verbands- und Zollvorschriften : Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Bulgarien 
Bulaarien. 
Bertragsverhältnis: . 
Meiftbegiünftigung auf Grund des Notenmechfel® Zur 
Regelung der Deutfch-bulgarifhen HandelS- und Wirtfchaft$- 
beziehungen vom 19. Nebruar 1921. Wbolauf 3 Monate nach 
Ründiauna. 
3ölle: 
Hauptfächlich Sewicdhtszölle neben einigen Maß- und Stück 
zöllen und Wertzöllen. Die Zahlung der Zölle ijt in Gold 
vorgefchrichen, bei Zahlung in Babierwährung wird ein 
Aufaeld erhoben, 
Deutfiche Konfulate: - 
Sofia (G), Burgas (V), Ruftfehuk (V), VBarna (K). 
Zofta (K), BGabrowa (VK). 
dei 
unftSbezeichnung: 
Rorfdhriften über die Bezeichnung des HerkunftslandesS auf 
en vom Auslande nach Bukgarien ‚eingeführten Waren 
yeftehen auf Grund des HandelS- und HJuduftriemarken- 
jefeBe3S vom 13. Januar 1904 nur für die nachftehenden 
Karen: Koqnaf, Wein, Liksre, Tinte, Siegellad, Kleb- 
zJummi, Zünbdhölzer, Betroleum und Zwirn. Bei alten 
ınderen Waren ijt die Bezeidhnung des GHerkunftskandes 
ıuur dann erforderlich, wenn die Ware eine Auffchrift 
‚Marke oder Zeichen) trägt, die den Anfchein erweden Fanı, 
aß e8 fi um ein einheimifhes CErzeugnig handelt, wie 
;. B., wenn die bom Ausiand Lommende Ware die Firma 
5e8 bulaarifchen Emyfänaer38 alz GanvdelZSauffichrift trägt. 
Sefchäftsfprache: 
Bulgarifh., €3 kann auch Deutfch, ebtl, franzöfiidh or- 
reibondiert werden. 
Berfandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern. Frachtorief nebft Duplitat (deutfcher Bordruck), 
2 franz. Zolldeflarationen, 1 fitatijtifcher Anmeldefchein, 
Rechnung (doppelt). 
Begleitpapiere zu Loftfendungen: . 
1 intern, Pafetadrefkarte, 2 franz. Zolinhaltserflärungen, 
L itatiftifcher Anmeldefchein, Rechnung (doyyelt). 
Srachtvorfchriften: . 
Sendungen fönnen mit durcHgehendem internationalen 
Srachtbrief aufgegeben werben. Der Abfender hat im 
FrachtOrief den Beförderungsmeg dur AnfühHrung der 
Srenzitbergangsftationen von Staat zu Staat vorzuichrei- 
ben. Für die Frachtbriefangaben und Erklärung des MAb- 
lenderS find Iateinijche Schriftzeichen anzuwenden. Teil: 
[ranfaturen find nur bis zur Grenze des Verfandlandes 
oder bis zu einer weiter gelegenen Landesarenze zugelaffen, 
bei Vorfchreibung eines direkten Verbandstarif3 jedoch nur 
bi8 zu der Nebergangsftation, in ber der vorgefchriebene 
Berbandstarifabfchnitt beginnt oder endiat. Die Bor- 
Hreibung der Bezahlung einer beftimmten Summe {it micht 
juläffig. Der Beitrag der Nacdhnahmen i{t in der Währung 
e8 Verfandlandes anzuachen. 
Boftpafete 
merbden mie gewöhnliche Sendungen behandelt. 
Berpadung von Roftpaketen: 
ls Verbacung find feite Holzkiften, Säcke, Pad- oder 
Wachskeinmwand, DOeltuch, Delpacpapier, Wach2- oder Teer- 
Japier, Zellftoffpapier, Wellpapier oder ähnliche hHaltbare 
Stoffe zu verwenden. Aukerdem müffen die Pakete gehörig 
gerfehnlirt und verbleit oder mit befonder8 Haltbarem 
ZieageNlacd ausreichend verfiegelt fein. 
Urfprungszeugniffe: 
Sind zurzeit nicht erforderlich. 
Kednungen: 
Den dbulgarifjhen Zowlbehörden find bei der Zollabfertigung 
don Waren zwei Fakturen (Original und AWbichrift) vorzu- 
legen. Da3 Original erhält der Warenempfänger nach er- 
folgter Berzollung zurüc, während die Abfchrift, die vom 
Warenempfänger felbit angefertigt fein kann, im 3Zollamt 
zu ftatiftifchen Zwecen verbleibt. Die Rechnungen müffen 
2nthalten: die Mengen, den Preis, den Urfprung, die Art 
und die Marken der verkauften Waren, inZbefondere auch 
zenaue Angaben über dagZz Bruttv- und Nettogewicht der 
zinzelnen Sendungen, mie auch der verjchiedenen Waren. 
Bei Stoffen muß die Zahl der Fäden (Einfhlag und Zettel) 
im einem Quadrat mit 5 Millimeter Seite ausdrüclihH in 
der RecHnung aufgeführt fein. Die Beglaubigung feitens 
des RKonfulat2 it nicht erforderlich. 
3ollvorichriften. 
SoNlvorfdiriften für Muiter: 
Sollfrer Und: . 
Warenproben die nur als folche dienen fönnen, ferner 
mit der Bolt angefommene Gegenitände. deren Roll ein 
Qein nicht überiteiat 
Mufter im Vormerkverfahren: N 
Die bei den Zollämtern zur Sinfuhr augelaficnen Waren 
fönnen auf Wunich - wieder ausgeführt werden, falls noch 
nicht 6 Monate feit dem Tane der Sinfuhr verfloffen find. 
Solche Waren find vom Zoll, der Verzehrungsiteuer und 
der Gemeindeftener frei und unterlienen nur der Lagere 
jebiühr, der Matiltiichen Gebühr, der Aprogentigen AWbgabe 
iowie fonftigen Steuern Wer irgendwelche Waren aus dem 
Auslande nach Bulgarien einführt, um fie auf den Meffen 
ınd Märkten zu verkaufen, oder He als Multer zu benußen, 
muß dies, falls er fich das Mecht vorzubehalten wünfcht, Die 
ıiht verkauften Waren ohne Entrihtung des Zolles zurück: 
ıchen zu_lafen. in der Deklaration vermerken, Daraufhin 
verden Sienel von den Zollämtern angelegt, oder cS wird 
än ausführlides Verzeichnis der Waren annefertiat. oder 
8 werden Multer davon zurüdhehalten die von beiden Teilen 
nit Siengeln au vberfehen find. Die Waren werden freigegeben, 
urchdem die dafür zu entrichtenden Boll= und anderen Ge= 
yıbren durch Aoution fichergeltellt find. Derartige Waren 
ind bei der Nücfendung von den ZoMämtern einer Unter: 
uchuna au unterziehen. der als Sicherheit hinterlegte Betraa 
{it nur für die Waren zurüdauerftatten, deren Rlomben und 
Zienel fich al8 unbverlekt ermeifen oder die dem betreffenden 
BRerseichnis und den Multern entfprechen. Die Mücfenduna 
jer Waren fomwie die Rücdaabe der hinterlenten Sicherheit 
kann audı dureh andere Anlämter erfolaen, wenn die Näm- 
lichfeit der Ware Feitaeftellt mird. Indeffen it hierau be: 
iondere Senechmiaung des Finanaminifter8s erforderlich. 
Mufiter im NReifeverfehr: | 
Yusländiiche RNeifende Haben eine genaue LQiite über die mit: 
xeführten Multer dem Singangszollamt vorzulegen, . Die {fo 
bezeichneten Multer merden dlombiert und gegen Hinter. 
leauna des darauf entfallenden AoNbetranes dom Roll befreit 
Der hinterleate Betrag wird zurüderitattet, wenn die Multer 
innerhalb eine8 Sahre8 wieder ausaeführt mwmerden. 
Muiter in Briefen: 
Seichloffene Briefe mit azollpflidhtigem Inhalt find zuläflig 
Sm Verkehr mit Bulaarien find auch Wertbhriefe und Warenz 
vroben mit zollpflichtigem Inhalt zugelafien MWarenproben 
yiefer Urt dürfen jeboh nur mäkigen GandelSwert haben und 
nüflen mit dem bvorgefchriebenen arünen Bollzettel getenn:- 
seichnet werden ®
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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