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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

Full text: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

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s| Überwachung üerjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder 
-lieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart, daß die 
te Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt 
Zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung 
ijer und einwandfreier Gefäße zu achten. 
Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber 
Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet, 
r ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht, 
ine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber 
- Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen 
Zusatz von Magermilch erhalten. 
• Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen 
-- daß pie Ablieferungen von Butter iu ordnungsmäßiger, 
cer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin, 
ie mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch 
über den Abnehmern erfüllen. 
!• Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver- 
ngsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver- 
y, genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt 
ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung 
den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen 
!f!>er Kreis Herford stellt die Aufgaben der lairdwirtschaft- 
Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar: 
Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung 
-Men unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb 
wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie 
w sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht 
:n? 
Verfahren. Die Bezirkslciter haben sämtliche ihnen über 
ben Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um 
\ l überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrcr- 
--nötig ist. Um ein Handinhandarbeiten der Bezirksleiter zu 
glichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an 
Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde- 
chers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu 
nden Maßnahmen beschließen. 
3 i e l. Das Ziel der Bezirksleiter muß sein, daß in dem ihnen 
viesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um- 
°en sichergestellt wird. 
ll u f g a b e n. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft- 
■ Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung
	        

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Befreite Arbeit. Seehof, 1920.
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