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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verbands- und Zollvorschriften : Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Polen 
Kolen. 
Bertiragsverhältnis: 
Generaktarif; bolnifcherfeitz SEinfwhrvberbote, deutfdherfeits 
Ginfuhrverbote und Kampfzölle. Abkommen und Crleich- 
ferung deS Meinen Grenzverkehr3 vom 29. April 1922 und 
vom 30. Dezember 1924. Polnifich Oberfchleften: Abkommen 
über Oberfehlefien vom 15, Mai 1922, Abkommen über den 
oberichlefifchen Erenzverkehr bom 23. Februar 1924 bis zum 
Inkrafttreten des Wbkommen® vom 30. Dezember 1924 
3ölle: 
Die Zölle find Gemwicht8zölle, Sin Goldzollaufgeld kommt 
augenblicklich nicht in Frage. 
Deut{he Konfulate: 
Warichau (G), Kattowig (GK), Krakau (K), Bofen (GER), 
Thorn (K), Lodz (K). 
SeTchäftSfprache: ; 
SBolmwifch un Deuwtfch. 
DBerfandvorfchriften. 
Zdegleitpapiere zu BaHnfendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfch-poln. Bordruc), 
3 Bulldeflarationen in deutfcher und polnifcher Ausfertiaung, 
3olifaktura, 1 ftatijt. Anmeldeichein, 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
L intern. Pafetadrekkarte, 1 ftatijtifch. Anmeldefchein, 2 weiße 
ZollinhHaltserflärungen in franzüfticher vb. deutichet Spradie 
und RechnungSabichrift, 
Yrachtvorfchriften: 
Die Sendungen find mit internationalem Sractbrief — 
deutfcher und polnifher Bordrud — aufsultefern. eif- 
Franfaturen find für die Streden des Verfandlandes zu- 
läffig. NacdnahHmen find ausgefcloffen. Die Angabe des 
HIntereffes an der Lieferung Yt nur in der Währung des 
VBerfandlandesS zukäffig. Frachtübermweifungem find zuge 
lafjen. Der Grenzübergang Ht im Frachtbrief vorzujdhreiben. 
Die Beftimmungsitation ift im Frachtbrief in polnifcher 
Sprache anzugeben. Ferner ift die Beifügung eines pol- 
mifhen ftasiftifchen SinfuhricheineS ertwiünfcht, damit die 
yollamtlicdhe Abfertigung befhleunigt wird. Die ANofertigung 
Durch ein fremdes Land ift auSgefchloffen. Bei Sendungen 
nad polnifchen Stationen mit. mehreren ‚Bahnhöfen muß 
der „Empfanagsbahnbhof“ angegeben merden. 
Srenzübergangsitationen: 
Bomit, Coftan, Firhau, Fraufjtadbt, Freyhan, Gr. Boichbol, 
Aorfenz, Kreuz, Schneidemühl, Stentich, Wehrie. 
Zoflfakturen: 
Bei Ausfertigung der KHechnungen ift folgendes zu beachten: 
1. Gine Faktura, die bei der Verzollung der Zolbehörbde 
vorgelegt wird, darf nicht Die Bezeichnung „Copiz“ oder 
„Duplikat“ fragen. Sm anderen Falle wird fie feitenZ der 
3ollbehörde nicht al8 Originakfaktura andefehen und für 
undollfommen erachtet. 
2, Die größte Aufmerkjankeit Ht der Bezeichnung der 
Waren in der Faktura zu mwühmen. Die Befthreibung der 
Waren muß deren Gattung und Art enthalten, €E€3 genügt 
3. DB. nicht, wenn Die Kaktırra Iautet; „Borzellantvaren“, 
Vielmehr muß Hier zum Ausdruck gebracht werden, ob Das 
Porzellan weiß oder einfarbig, mit gefärbten Nändern oDer 
Mit anderen Verzierungen verfehen if. Die Befhreibung 
der Ware muß fo gehakten fein, Daß fie dem genauen Wort: 
laut des Bolltarif@ entfpriht. E€3 fol Hierdurch erreicht 
werben, daß der rebidierende ZoNlbeamte Die Nerzolung zer 
Ware noch vor ihrer Rebifion vornehmen Kann. 
Eine genauere Bejolgung diefer Borfehriften DUrH DEN 
ausländifchen Verkäufer {ft jelbitverjtändlich uur in Den 
jeltenjten Fällen möglich, da nur wenige ausländifche 
Kaufleute mit dem polntjhen Zolkltarif vertraut find 
Dagegen befibt der inländifche Käufer die Möglichkeit. Dir 
Rechnung in diefer Hinficht, d. h. wenn die Bezeichnung 
der Ware nicht dem Wortlaut des Zolltarif@& entfpricht, 
dadurch zu ergänzen, daß er in der Faktura neben der Ware 
diejenige Zollpofition anführt, die für deren Berzollung 
maßgebend ijt. Die Zollämter find verpflichtet, Die Rechnatna 
bei ihrer Borkegung auf ihre Hichtigkeit hin zu prüfen und 
zegebenenfallz den Empfänger zu ent]prechenDder Ergänzung, 
d. hd. zur Anführunmg der betr. Zollpofition, aufzuforbdern. 
Diefe Beftimmung wird indeffen in der Praxis fehr wenig 
angewandt, da einerfeit3Z in vielen Jällen der Empfänger 
richt am Sig des Zollamtes wohnhaft ijt, andererfeits Die 
Ajencja Celna der Eifenbahn, die al Vertreter der Partei 
zegenüber der Zollbehörbe auftnitt, eine entfprechende Er: 
qänzung der Faktura nur dann vornehmen fann, wenn Jie 
die Gattung und Art der Ware genau kennt, 
3. Bon grundfäglicher Bedeutung ift die Angabe des 
Brutto: und Nettogemwicht8 in der Haktırra, Enthält Die 
Rechnung mehrere Warengattungen, d. 9. folche Waren, Die 
anter berfchiedene Zollwofitionen fallen, fo ift [für jede Diefer 
Warengattungen das Brutto- und Nettogewicdht gefondert 
anzuführen. Sine nachträgliche Wenderung der SemichtS- 
angaben ijt micht geftattet, . 
Srrtümer, die feitenz de3 Lieferanten in Bezug auf 
die Angabe des Netto- und Bruttogewicht3 begangen 
werben, find gewöhnlich für den Warenempfänger mi 
zroßen Nachteilen verknüpft. Wird in ver Vaktura Jälfch- 
(ichermweife ein Höhere3 al Da3 tatfächliche Semicht an- 
negeben, {o wird erftere3 al2 Grundlage bei der WVerzoklung 
angenomMEN, MindeijtenZ erfolgt jedoch in foldjen Hällen die 
Erhebung der Akzivdenzgebühr. Sine nachträgliche Me: 
Hamation hat infofern geringe Ausfiht auf Erfolg, al? das 
wirkliche Gewicht der Ware, nadhdem fie bereitz in den 
jreien Verkehr gefebt mworben it, nicht immer Feitaeitellt 
werden Fan. 
Sit dagegen da3 in der Faktura angegebene Gewicht 
geringer al8 daß tatfächliche Gewicht Der Mare, {9 3ieht 
ein {older SYırtum eine befonder3 Harte Strafe nach fich. 
Die Zollämter erachten hier bereits eine BoNldHinterziehung, 
ie eine Befchlagnahme der Sendung im Verhältnis ver 
ticht angegebenen Gewichtzmenge zur Jolge hat. Die he. 
Ihilagnahmte Sendung wird mit dem bierfachen ZoU belegt. 
Der evtl. Einwand des WarenempfängerS, Daß Die faljche 
Bemwichtsangabe Lediglich auf einem Irrtum beruht, wird 
"eiten8 der Zollbehörbe nicht anerkannt. Gewichtzvifferen- 
jen, Die ebtl. aus der VBerichiedenartigkeit der Wagen her- 
übren, dürfen nicht mehr al 10 Yrozent ne8@ Nettodgewichte 
zusmachen. ; . 
Nustiändifhe Komumriffionäre, Die mehrere, von verfchie- 
denen Firmen ftammende Teilfendungen Im Inteveffe der 
Frachterfparni8 zu einer Sendung vereinigen, müffen dem 
Empfänger die Rechnungen für Tämtliche Teilfendungen 
zwitellen. Sofermw bei Der Verzollung die Haktura für eine 
ber Teilfendungen fehlt, erfolgt gewöhnlich deren Befchlag- 
1ahıne, da der Empfänger in Unfenntnis Darüber, daß Diefe 
Sendung mit einaeaangen ift, Diefe nicht zur VBerzollung 
anmeldet. , N 
4. @&8 ijt felbftverftänbdlich, bag jede Nechnumg Die 
Angabe des mirklidgen Werte der Ware enthalten muß, für 
zen fie dem Empfänger verkauft wird. 
5. Die Rechnungen find durch den Lieferanten grund 
jägßligh in mindeftens zweifacher Ausfertigung au3zuftellen, 
da eine von diefen beim Zolamt verbleibt, während Die 
andere im Gejchäftsgebraug Berwendung findet. 
6. &8 ijt ferner darauf 3zU achten, daß die Ausitelung 
zer Rechnung in ein und Derfelben Mafjchinen- bezw, 
Handfchrift erfolgt, Hechnungen, Die I Mafcdhinenfhrift 
zuuSgefertigt werben, dürfen Hanbichriftliche NMachtraaungen 
micht aufweifen. | 
7. Die Verfendung der Rechnungen {ft {o zu Betreiben, 
Daß diefe unter allen Umjtändew bor Eintreffen der Sendung 
beim Zollamt. in den Händen des Warenempfänger® find. 
Eine nachträgliche Borkegung der Faktura wird nicht beriütck: 
fichtigt, hat vielmehr Die Erhebung der 10 VBrozent Alzidenz- 
gebühr zur Folge. Ä 
Sofern die Berzollung der Waren am WohHnlig des 
Empfänger2 erfolgt, find die Rechnungen diefent direkt zu- 
zuwitellen. Im anderen Falle {ft eine Zaktura dem Fracht- 
brief der aufgegebenen Sendung beizufiigen. 
Zofldeffaratiunen: | . 
Die Anofdekllaration muk in zmei Eremplaren bei der Aoll: 
3
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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