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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verbands- und Zollvorschriften : Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Polen 
abfertigung borgelegt werden. Walls Die Zoldeflaration 
vom Bollamt felb{t auf Grund der Warenfendung (nicht 
an Hand von Fakturen) ausgefertigt wird, bezw. wenn die 
Kaktıuren ungenügende Angaben enthalten, {0 wird eine 
befondere Gebühr (Afkzivenzaebiihr) von 10 v. S. des Aoll- 
betrageS erhoben. 
RonfulatSfakturen: 
Sind nicht erforderlich. 
Boftpatete: 
Zur ZoNabfertigung von Poftfendungen ift kediglich eine 
Mb{Orift der Faktura (oder Originalfaktura) der Sendung 
beizufügen. Die Faktura muß Da3 genaue Netto- und 
Bratttogemwicht fomwie Anaabe der Tara enthalten. 
Markierungsvorfchriften: 
Die zum Berfand nach Polen gelangten Koliz müffen mit 
denfelben Marken und Nummern, weiche im Frachtichein 
und in der Faktura (Nedhnmung) aufaeageben find. verfehen 
een. 
Sinfuhrbewilligungen: 
Bei dem Berfand der Ware nach Polen find vor allem Die 
polnijchen Sins und AMauöfuhrbeftimmungen zu beachten, 
nötigenfalls {ft von den polnijchen Kunden die erforderliche 
Cinfubraenebntiquung anzufordern. 
Berpadung, - 
Die Verpadung der Sendungen trägt wefentlich zu einer 
Iorrekten, im Fntereffe des ESmpfänger3 Tiegenden BVBer- 
zollung bei. Werden in einer Sendung mehrere Waren 
auf den Weg gebracht, fo find fie nad Möglichkeit nach 
ihrer Gattung und Art zu verpaden. Die HKebifion Der 
Waren bezw. die Feftitellung der Gewichte der einzelnen 
Waren mird dadurch wefentlich erleichtert. 
Die Berpacung muß befonder8 hHaktbar fein. Pakete 
mit mehrfacher Umhüllung von Pappe oder ftarkem Back 
bapier find zugelaffen, wenn Ddiefe Verpackung nach Der 
rt des InhaltZ genügend mwiderftandsfähig erfcheint. Die 
Rakete müffen haltbar verfhnürt und durch Siegel oder 
VWomben verfchloffen fein. 
Irfprungszeugniffe: 
Für Waren, deren Berzollung nach dem Konventionaltarii 
berlanat mird, it ein von einer HAaNdelSfammer beglaubig- 
tes und- vom polnijchen Konfkılat legakifiertes Umprungs- 
zeugni3z beizugeben. 
— Die Ausftellung von UrfprungSzeuagniffen dürfte zur: 
zeit für Deutfche Waren nur in den verhältnismäßig feltenen 
Källen in Frage fommen, wo eine Zollermäßigung vom 
polnifchen Finanzminifjter auf Grund der Verordnung vom 
11. April 1925 gewährt wird. Ferner werden Waren, welche 
in Kolen einem GEinfuhrverbot unterliegen, auf Grund eines 
Urfprungszeugniffes von diefem Verbot befreit, wenn e8 
ch um nidtdeutfhe Waren handelt. Zur Befchleunigung 
der Handelsabwiclung dürfte e8 ratfam fein, daß Die 
Erporteure mit den Importeuren ih jedesmal vorher in£ 
Einvernehmen feßen würden, oD Urfprungszeutaniffe be: 
nötigt werden. 
Die Zeugniffe fönnen nur von den Indieferde- und 
HandelStammern oder fonjt hierzu befitaten Stellen aus 
gefertigt werben, Die für den UrfprungsSort der Waremw ZU: 
jtändeg fird amd mitffen vom zuitändigen Konfurlat beglaubig 
werben. Für die Zeuagniffe find befondere Borbrude v0Tt 
gefehen, bie entweder auf befonderem Bogen oder auf der 
RHückfeite der Faktıra gedruckt oder mit der Maichine nieder. 
gefchrieben fein müffen. Die Warenbezeichnung im Zeugnis 
Toll möglichit am die Klaffifizierung des polnifdhen ZoMtarifs 
anlehnen; das Urfprungszeugni8 hat auf den Namen der 
irma zu Iauten, die die Faktura auZgeftellt Hat und muß 
auf einem im Zolgebiet der Republik Polen wohnenden 
Empfänger ausgeftellt fein. Das BZeugni3Z {ft 3zwei- 
Iprachig, pomnijdh-deutfch ober poInifch-Franzöfiih, auszue 
jertigen. BZeugnig und Faktura find dem Konfulat in 
. doppelter Ausfertigung vorzulegen. 
Ynhaltsverzeichni8: 
Den Frachthriefen über Sammelgutfendungen nach) Polen 
Hit vom Abfender fiet® ein Verzeichnis in vierfacher Aus- 
jertigung beizugeben, in dent jedes einzelne Stüc ber Sen- 
Ming mit Zeichen, Nummer, UnfOrift, Suhalt und Gewicht 
genau aufgeführt it. In den Frachtbriefen {ft Die Beigabe 
De8 Nerzeichnifie8 im vierfacher Mıssfertiaunmg DDNt AWbfender 
zu8drücklich zu vermerken. Die Maßnahme gilt nicht nur 
ir den MWechjeklverkehr mit Polen, Jondern auch für alle 
ınderen Verkehre, an denen Polen im Durchgang beteiligt 
ft (3. 3. Verkehr mit Rumänien). Die Güterabfertigungen 
haben zur Vermeidung von Unzuträglichfeiten bei Der Neber- 
gabe auf der GrenzübergangSftiation Darauf zu achten, daß 
den Sammelgutladungen daZ Berzeichnis in der borge- 
ichriebenen Anzahl beigegaeben wird. 
tonfulatsgebühren: 
Bollfakturen — L Prozent vom Wert. Urfprungszeugniffe 
— 1 Proz. vom Wert, Mindeftgebithr 1,60 Mt. (— 2 3019), 
Höchftgebüihr 40 Mt. (— 50 Zloty), im Beredekungsverkehr 
— 0,80 Ml. =— 1 Zloty), für jede Anlage — 0,80 ME. 
(— 1 Afoty). Handelabeicheiniqungen — 10 3l0otd — 8 ME 
Soflvorichriften. 
sullvnrichriften für Mufter: . 5 . . 
Bollirei find Muiter und Warenproben. Die Kich nicht für 
andere Verwendung eignen. , 
is aollfrei find auf Kartons Dbefeitiate Muiter bon 
Metall, Bapier= und ähnulihen Waren in einzelnen‘ Stüden 
znaufeben, welche fich von einander durch Größe, Geitalt, 
Narbe oder Zeichnung unterfcheiden. wie aum Beifpiel Gare 
nituxen von Anövfen. Vefchlägen. Briefumfehlägen, Rolt- 
tarten und deral. Muiter aller Art werden bei der Sinfubhr 
Hıtr dann aollirei abaefertiat. wenn biefe mit Sinveritändnis 
des Interelenten für eine ihrer eigentlichen  Beitimmung 
»ntivredhende Verwendung unbrauchbar aemacht werden. 
Diefes Unbrauchbarmacdhen gefchieht vor den  BZollbehörden 
tet3 durch BZeritanzen beaw. Durchlöchern oder Durchihneiden, 
Wenn daher die Unbrauchbarmachung nad Bolen einau- 
ibrender Muiter vermieden werden foll, bleibt die einzige 
Möglichfeit, die betreffenden Muiter bei der SGinkhuhr regulär 
au beraollen. 
Bei der Sinfuhr von Muitern und Proben au Waren, 
deren Ginfuhr verboten ift, muß. wenn Diele Muiter und 
Broben eventuell alz Ware nebraucht und verkauft werden 
fönnen und feine Sinfuhrbewilliqauna vorneleat wird, eine 
dohoelte Kaution Hinterleat merben, nümlidh in Göhe des vyor- 
aefehenen Boll8 und in Göhe des Wertes der betreffenden 
Rollektionen. Xit daaeaen eine Sinfuhrhemillianna vorhanden 
fo fällt die zweite Kaution fort. 
Wiederaußfuhr von Muftern: . 
Hinfihtlih der Wiederausfuhr der nit als Muiter 
deflarierten Waren ailt folgendes: 
Die Wiederausfuhr von Waren, für weldhe der Zoll bereit? 
entrichtet wurde, oder die ih fhon im freien Verkehr befinden, 
it. bon der Bewiliquna des Kinanaminiiteriums abhängig. 
Danaeaen fönnen Waren, für welche der Hol noch nicht 
entrichtet wurde. mit Auftimmunag des auftändigaen ZoNlamts 
wieder ins Musland ausgeführt merden, falls nachnewiefer 
wird, dak entweder der ausländiiche Giaentimer der Ware 
die MWiederausfuhr verlanat ober der inländiihe Empfänger 
bie Nebernahme der Ware vermeinert 
Mufter im Relfeverkehr: 
Multer beutiher Handlungsreifender fönnen bei der Sinfuhr 
in Danzsia oder Bolen nicht im WVorvermerkverfahren degen 
Ginterlemuna de2 Roles abnaefertiat merben 
Berzollung von Katalogen: 
Alle Kataloge. Vreisverseichniile und Handelsprolvekte aus. 
[Andiicher Firmen, weldhe aus dem Ausland in Poitfendugnen 
zwed8 Gandelsreflame beinefünt find, find zollirei abaufer- 
tigen. Tall8 die Menae diefer Drucfhriften fünf Sremplare in 
jeder Senduna nicht überiteiat und lie nur Fir den Gebrauch 
der Empfänger beitimmt find. 
Aollpflichtiae Brieffendungen ; . ” . 
Yusländiiche Brieffendungen welche bei den Boltämtern ein- 
(aufen. werden unter Mithilfe von Bollbeamten Tortiert, Die 
Bollbeamten beitimmen, welche Brieflendungen einer Boll. 
rebiiton ınmtermorfen merben folen. Der Aollrevilion unter. 
liegen: 
Geichloffene Briefendungen, welche bon dem Abfender 
auf der UNdreifenfeite mit einem Vermerk verfehen find, 
welche die Definung der Sendung und Unterwerfung der 
Rollrebifion aeftatten, offene Brieffendungen, weldhe Waren 
enthalten, die der Verzollung unterliegen oder deren Einfuhr 
verboten it: geichloliene Brieffendungen, weldie den ge 
nannten Beitimmungen nicht entfprechen und bei welchen ein 
bearündeter Verdacht vorlient. daß fie verzsollbare ober foldhe 
Waren enthalten, deren Sinfuhr verboten iit. 
Das aleiche ailt auch für Mertbriefe
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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